# ITS Kurzzeitkennzeichen — Vollständige Informationen
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## Über uns

ITS Kurzzeitkennzeichen ist ein Online-Service für den Kauf von eVB-Nummern (elektronische Versicherungsbestätigungen) für Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Grüne Versicherungskarten in Deutschland.

- **Website:** https://store.versicherung-kurzzeitkennzeichen.com
- **E-Mail:** info@versicherung-kurzzeitkennzeichen.com
- **Telefon:** +49 89 501605
- **Servicezeiten:** 24/7 Online-Bestellung
- **Betreiber:** I.T.S. – Vermittlung Internationaler Kfz.-Verschiffungen GmbH
- **Adresse:** Schwanthaler Straße 124, 80339 München
- **Zahlungsarten:** PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Apple Pay, Google Pay, Klarna, SOFORT, iDEAL, Bancontact, EPS

## Was ist eine eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist ein 7-stelliger alphanumerischer Code, der seit 2008 die alte Doppelkarte ersetzt. Die eVB-Nummer bestätigt gegenüber der Zulassungsstelle, dass für ein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne eVB-Nummer ist keine Zulassung, Umschreibung oder Abmeldung eines Fahrzeugs in Deutschland möglich.

## Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen (auch "gelbes Kennzeichen") ist ein amtliches Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Es ist maximal 5 Tage gültig und wird bei der Zulassungsstelle beantragt. Erkennungsmerkmal: Gelber Rand rechts mit Ablaufdatum.

## Was ist ein Ausfuhrkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen (auch "Zollkennzeichen" oder "rotes Kennzeichen") dient dem dauerhaften Export eines Fahrzeugs ins Ausland. Es ist bis zu 12 Monate gültig. Erkennungsmerkmal: Roter Rand rechts mit Ablaufdatum.

## Produkte & Preise (aktuell)

### Kurzzeitkennzeichen (Deutschland)

| Fahrzeugtyp | 1 Tag | 3 Tage | 5 Tage | 2 Wochen |
|-------------|------------|------------|------------|------------|
| Wohnmobil | 33,25 EUR | 37,55 EUR | 40,65 EUR | 44,60 EUR |
| LKW bis 3,5t | 30,10 EUR | 32,90 EUR | 40,50 EUR | 43,60 EUR |
| motorrad | 28,70 EUR | 32,35 EUR | 35,45 EUR | 36,60 EUR |
| PKW | 29,95 EUR | 32,10 EUR | 38,70 EUR | 39,85 EUR |
| Anhänger | 22,25 EUR | 24,75 EUR | 29,75 EUR | 30,95 EUR |

### Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte (Europa)

| Fahrzeugtyp | 1 Tag | 3 Tage | 5 Tage | 2 Wochen |
|-------------|------------|------------|------------|------------|
| Wohnmobil | 35,30 EUR | 40,50 EUR | 43,60 EUR | 46,05 EUR |
| LKW bis 3,5t | 30,95 EUR | 33,95 EUR | 42,85 EUR | 45,20 EUR |
| motorrad | 30,10 EUR | 33,45 EUR | 37,55 EUR | 39,20 EUR |
| PKW | 30,75 EUR | 33,95 EUR | 39,70 EUR | 42,20 EUR |
| Anhänger | 24,65 EUR | 27,25 EUR | 32,20 EUR | 34,40 EUR |

### Ausfuhrkennzeichen mit Grüner Karte

| Fahrzeugtyp | 1 Monat | 1 Monat | 3 Monate | 3 Monate | 6 Monate | 12 Monate |
|-------------|------------|------------|------------|------------|------------|------------|
| LKW bis 3,5t | 82,50 EUR | 89,45 EUR | 550,00 EUR | 795,00 EUR | 1580,00 EUR | 3160,00 EUR |
| motorrad | 84,20 EUR | 86,25 EUR | 572,00 EUR | 826,80 EUR | 1643,20 EUR | 3286,40 EUR |
| PKW | 77,60 EUR | 87,45 EUR | 550,00 EUR | 795,00 EUR | 1580,00 EUR | 3160,00 EUR |
| Anhänger | 31,95 EUR | 32,95 EUR | - | - | - | - |

Alle Preise inkl. Versicherungssteuer. Händlerrabatte verfügbar.

## So funktioniert es — Schritt für Schritt

### 1. Fahrzeugdaten eingeben
Wählen Sie im Konfigurator: Fahrzeugtyp (PKW, LKW, Motorrad, Anhänger), Gültigkeitsdauer (1, 3 oder 5 Tage) und Region (Deutschland oder Europa mit Grüner Karte).

### 2. Online bezahlen
Sichere Zahlung mit PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Apple Pay, Google Pay, Klarna, SOFORT-Überweisung oder weiteren Methoden. SSL-verschlüsselt.

### 3. eVB-Nummer sofort erhalten
Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie die eVB-Nummer innerhalb von Sekunden per E-Mail und in der App.

### 4. Zur Zulassungsstelle
Bringen Sie die eVB-Nummer, Personalausweis, Fahrzeugpapiere (ZB I + II oder COC) und ggf. HU-Bescheinigung zur Zulassungsstelle.

## Häufige Fragen

### Allgemeine Fragen

**Was ist ein Kurzzeitkennzeichen und wofür wird es benötigt?**
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen, das Sie bei der Zulassungsstelle beantragen können, wenn Sie ein Fahrzeug nur für kurze Zeit im öffentlichen Straßenverkehr bewegen müssen. Typische Anlässe sind die Überführung eines gekauften Fahrzeugs zu Ihrem Wohnort, eine Probefahrt oder die Fahrt zu einer Hauptuntersuchung (HU/TÜV). Sie erkennen ein Kurzzeitkennzeichen an dem gelben Feld am rechten Rand: Dort ist das letzte Gültigkeitsdatum eingeprägt. Ist dieses Datum erreicht, darf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden.

**Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?**
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Zuteilung maximal 6 Tage gültig – und zwar bis 23:59 Uhr des aufgedruckten Enddatums. Diese 6 Tage können Sie nicht verlängern; nach Ablauf muss bei Bedarf ein neues Kennzeichen beantragt werden. Gut zu wissen: Die 6 Tage zählen ab dem Tag der Zuteilung, nicht ab dem Tag, an dem Sie tatsächlich losfahren. Planen Sie die Beantragung daher möglichst kurz vor der geplanten Fahrt.

**Was ist eine eVB-Nummer?**
eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Es handelt sich um eine siebenstellige Codenummer, die Ihre Kfz-Versicherung für Sie beim GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) erzeugen lässt. Die eVB-Nummer ist der amtliche Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, und ersetzt die früher gebräuchliche Versicherungsdoppelkarte beziehungsweise Deckungskarte. Die Zulassungsstelle ruft Ihre Daten anhand dieser Nummer elektronisch ab – Sie müssen also keine Versicherungsunterlagen in Papierform mitbringen. Eingeführt wurde das eVB-Verfahren am 1. März 2008. Ohne eine gültige eVB-Nummer kann die Zulassungsstelle kein Kurzzeitkennzeichen ausstellen.

**Wie und wie schnell bekomme ich meine eVB-Nummer?**
Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie Ihre eVB-Nummer in der Regel bequem per E-Mail und in der App. Wie schnell das geht, hängt vom Zahlungsweg ab: Bei Zahlungsmethoden mit sofortiger Zahlungsbestätigung liegt die Nummer häufig schon nach wenigen Minuten vor. Bei anderen Zahlarten – etwa einer klassischen Überweisung – wird die eVB-Nummer normalerweise erst nach Zahlungseingang erstellt, üblicherweise bis spätestens 9 Uhr am nächsten Werktag.

**Wie lange ist die eVB-Nummer gültig, und was passiert, wenn ich sie nicht rechtzeitig nutze?**
Versicherer stellen die eVB-Nummer meist mit einer Geltungsdauer von 10 Tagen aus. Innerhalb dieser Frist müssen Sie zur Zulassungsstelle gehen und das Kurzzeitkennzeichen beantragen. Brauchen Sie mehr Zeit, lässt sich die Geltungsdauer auf Anfrage häufig auf bis zu ein Jahr verlängern. Gut zu wissen: Der eigentliche Versicherungsschutz beginnt erst mit der Aushändigung der Kennzeichenschilder durch die Zulassungsstelle – nicht schon mit der Ausstellung der eVB-Nummer selbst. Nutzen Sie die eVB-Nummer innerhalb der Frist nicht, lässt sie sich bei vielen Versicherern innerhalb eines Jahres kostenfrei in eine neue umtauschen. Da es sich um eine kurzfristige Versicherung handelt, besteht von Gesetz wegen kein Widerrufsrecht; eine Rückerstattung des Beitrags ist daher in der Regel nur freiwillig und auf Kulanzbasis möglich, und erst nach Ablauf der Geltungsdauer.

**Welchen Versicherungsschutz habe ich mit der Versicherung für mein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen?**
Mit einem Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen ist grundsätzlich nur die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung verbunden. Sie springt ein, wenn Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall verursachen und dabei anderen Personen, deren Sachen oder deren Vermögen ein Schaden entsteht. In Deutschland gelten dafür folgende gesetzliche Mindestdeckungssummen: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden 1,22 Mio. Euro für Sachschäden 50.000 Euro für Vermögensschäden Wichtig zu wissen: Schäden am eigenen Fahrzeug sind darüber nicht abgedeckt – dafür bräuchten Sie zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

**Welche Unterlagen brauche ich, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen?**
Für die Beantragung bei der Zulassungsstelle benötigen Sie in der Regel: Ihre eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) speziell für ein Kurzzeitkennzeichen Ihren gültigen Personalausweis mit eingetragenem Wohnort oder Ihren Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung Den Nachweis der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung (HU) Falls vorhanden: die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) Bei Unternehmen kommt zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein aktueller Handelsregisterauszug hinzu, außerdem eine Vollmacht aller zeichnungsberechtigten Personen. Auch wer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, kann grundsätzlich bei jeder Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Liegen die Unterlagen vollständig vor, ist die Ausstellung des Kennzeichens in der Regel innerhalb kurzer Zeit möglich.

**Welche Regelungen gelten für ausländische Kunden?**
Wer keinen deutschen Wohnsitz und keine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erhält ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsbehörde, die für einen Empfangsberechtigten zuständig ist. Je nach Behörde ist ein Nachweis über den ausländischen Wohnsitz vorzulegen. Liegt kein nachweisbarer Wohnsitz vor, klären Sie bitte vorab mit der zuständigen Zulassungsstelle, welche Nachweise dort akzeptiert werden. Hat der ausländische Antragsteller seinen Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), genügt der Nachweis durch ein entsprechendes Personaldokument – die Angabe eines Empfangsberechtigten ist dann nicht erforderlich. Nach Wohnsitz: Deutscher Wohnsitz: Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sind unter den normalen Voraussetzungen möglich. Wohnsitz in der EU , zum Beispiel Spanien: beides grundsätzlich möglich, ein deutscher Aufenthaltstitel ist nicht erforderlich. Wohnsitz im EWR: beides grundsätzlich möglich, die ausländische Anschrift ist nachzuweisen. Wohnsitz in einem Drittstaat außerhalb EU und EWR: beides grundsätzlich möglich, ein Empfangsbevollmächtigter kann erforderlich sein. Kein deutscher Wohnsitz, aber Aufenthalt in Deutschland: beides möglich, die Zuständigkeit kann über den Aufenthaltsort laufen. Kein Wohnsitz in Deutschland, Fahrzeugstandort in Deutschland: beides möglich, dabei ist § 6 Abs. 2 FZV zu beachten. Nach Fahrtzweck: Überführung ausschließlich innerhalb Deutschlands: Kurzzeitkennzeichen. Das ist der typische Anwendungsfall. Fahrzeug soll dauerhaft ins Ausland verbracht werden: Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV. Das Kurzzeitkennzeichen ist hier nicht das richtige Kennzeichen. Fahrzeugkauf in Deutschland mit anschließender Fahrt ins Ausland , zum Beispiel nach Spanien: grundsätzlich Ausfuhrkennzeichen. Probefahrt beim Händler: Kurzzeitkennzeichen. Überführung zu TÜV oder Werkstatt: Kurzzeitkennzeichen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Fahrzeug ohne gültige HU: beim Kurzzeitkennzeichen nur eingeschränkt möglich, beim Ausfuhrkennzeichen im Einzelfall zu prüfen. Maßgeblich sind Fahrtzweck und Voraussetzungen.

**Brauche ich für das Kurzzeitkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV)?**
Ja. Seit dem 1. April 2015 wird ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland grundsätzlich nur noch ausgestellt, wenn das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung besitzt. Mit dieser Regelung sollte verhindert werden, dass technisch unsichere Fahrzeuge allein mit einem Kurzzeitkennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Eine wichtige Ausnahme gibt es: Dient die Fahrt selbst dazu, das Fahrzeug zu einem Termin bei TÜV oder Dekra zu bringen, um dort die Hauptuntersuchung erst durchführen zu lassen, ist ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU möglich. Die Zulassungsstelle verknüpft die Zulassung dann allerdings mit Auflagen, etwa einer Beschränkung der Fahrt auf die unmittelbare Strecke zur Prüfstelle.

**Was kostet die Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen?**
Die Kosten für die eVB-Nummer einer Kurzzeitkennzeichenversicherung liegen je nach Versicherer und gewünschtem Leistungsumfang meist zwischen rund 30 und 100 Euro. Hinzu kommen die amtlichen Gebühren der Zulassungsstelle für die Ausstellung des Kennzeichens selbst. Ihren genauen Preis sehen Sie sofort in unserem Konfigurator – dort wählen Sie Fahrzeugart, Laufzeit und Geltungsbereich und erhalten den Endpreis ohne versteckte Kosten.

**Darf ich mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?**
Grundsätzlich nein. Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler, deutscher Verwaltungsakt – die Schilder und das zugehörige Zulassungsdokument sind daher in erster Linie für die Nutzung innerhalb Deutschlands gedacht. Wichtig: Die EU-Mitgliedstaaten wurden zwar bereits seit 2007 gebeten, das deutsche Kurzzeitkennzeichen gegenseitig anzuerkennen. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Problemen: Tschechien und Ungarn verweigern aktuell die Ein- beziehungsweise Durchreise mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen, und auch in anderen Ländern wurden in der Vergangenheit Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs gemeldet. Für jede Fahrt über die deutsche Grenze hinaus ist daher ein Ausfuhrkennzeichen die deutlich sicherere und empfehlenswertere Wahl.

**Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)?**
Beide Kennzeichen sind zeitlich befristet, dienen aber unterschiedlichen Zwecken: Kurzzeitkennzeichen: gedacht für Überführungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands, maximal 6 Tage gültig, gelbes Datumsfeld am rechten Rand. Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt): gedacht für die endgültige Ausfuhr eines Fahrzeugs aus Deutschland ins Ausland oder für touristische Rundfahrten in den versicherten Ländern im Geltungsbereich der internationalen Versicherungskarte, bis zu 1 Jahr gültig, rotes Datumsfeld am rechten Rand. Wenn Sie ein Fahrzeug also dauerhaft exportieren oder damit ins Ausland fahren möchten, ist in aller Regel das Ausfuhrkennzeichen die richtige Wahl – nicht das Kurzzeitkennzeichen.

**Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle, oder bekomme ich die Kennzeichenschilder zugeschickt?**
Die Versicherung beziehungsweise die eVB-Nummer können Sie bequem von zu Hause aus organisieren. Die eigentlichen Kennzeichenschilder sowie das dazugehörige amtliche Zulassungsdokument erhalten Sie jedoch ausschließlich persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle – ein Versand der Schilder selbst ist nicht möglich, da deren Zuteilung ein hoheitlicher Akt ist. Im Internet finden Sie zahlreiche Zulassungsdienste, die den Zulassungsvorgang als Servicepartner für Sie übernehmen. Deren Zusatzgebühren liegen üblicherweise zwischen 25 und 50 Euro. Ebenso können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Zulassungsstelle schicken. Dafür benötigt der oder die Beauftragte eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und muss sich vor Ort ausweisen können.

### Kurzzeitkennzeichen

**Was passiert, wenn das Kennzeichen abläuft, während ich noch unterwegs bin?**
Sobald das aufgedruckte Enddatum erreicht ist, erlischt die Gültigkeit des Kennzeichens und damit auch der Versicherungsschutz. Eine Weiterfahrt ist dann nicht mehr zulässig. Planen Sie Ihre Fahrt deshalb so, dass Sie Ihr Ziel sicher innerhalb der 6 Tage erreichen, und kalkulieren Sie einen zeitlichen Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen ein.

**Für welche Fahrzeugarten gibt es Kurzzeitkennzeichen?**
Kurzzeitkennzeichen können für PKW und LKW aller Arten (zwei Kennzeichenschilder), Motorräder (ein Kennzeichenschild), Anhänger und Wohnanhänger (ein Kennzeichenschild) beantragt werden. Der Ablauf bei der Zulassungsstelle ist dabei jeweils derselbe.

**Welches Kennzeichen brauche ich für eine Probefahrt oder Überführung innerhalb Deutschlands?**
Für diesen Zweck ist das Kurzzeitkennzeichen die passende Wahl. Es ist genau für kurzfristige Fahrten wie Probefahrten, die Vorführung beim TÜV oder die Überführung eines gekauften Fahrzeugs zu Ihrem Wohnort gedacht und lässt sich unkompliziert und schnell bei der Zulassungsstelle beantragen.

**Was ist ein Saisonkennzeichen, und ist das dasselbe wie ein Kurzzeitkennzeichen?**
Nein, ein Saisonkennzeichen ist etwas ganz anderes. Es richtet sich an Halter, die ihr Fahrzeug – zum Beispiel ein Motorrad oder Cabrio – nur in bestimmten Monaten des Jahres nutzen. Sie legen dabei einen Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten fest, der jedes Jahr automatisch wiederkehrt, ohne dass Sie das Fahrzeug jährlich neu an- und abmelden müssen. Außerhalb dieses Zeitraums gilt das Fahrzeug als abgemeldet und darf nicht gefahren werden.

**Was ist ein Wechselkennzeichen, und ist das dasselbe wie ein Kurzzeitkennzeichen?**
Nein, auch das Wechselkennzeichen ist etwas anderes. Es ist ein einziges Kennzeichen, das für zwei Fahrzeuge gleichzeitig zugelassen wird – genutzt werden darf es aber immer nur an einem der beiden Fahrzeuge zur selben Zeit. Das jeweils nicht genutzte Fahrzeug muss auf einem privaten Grundstück abgestellt werden, da es ohne vollständiges Kennzeichen nicht im öffentlichen Straßenverkehr stehen darf. Möglich ist das nur, wenn beide Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk angemeldet sind, dieselbe Kennzeichengröße haben und derselben Fahrzeugklasse angehören, zum Beispiel zwei Pkw oder zwei Motorräder. Anders als beim Kurzzeitkennzeichen, das für eine kurze, einmalige Fahrt gedacht ist, handelt es sich beim Wechselkennzeichen um eine dauerhafte Zulassungsform für zwei regelmäßig genutzte Fahrzeuge – eine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer gibt es dabei in Deutschland nicht, diese fällt weiterhin für beide Fahrzeuge an.

**Was sollte ich vor der Fahrt unbedingt prüfen?**
Ist die Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeugs noch gültig? Liegt eine gültige eVB-Nummer speziell für das Kurzzeitkennzeichen vor? Reicht die Gültigkeitsdauer von 6 Tagen sicher für die geplante Fahrt aus, inklusive Puffer für Verzögerungen? Soll die Fahrt ins Ausland führen? Dann ist statt des Kurzzeitkennzeichens ein Ausfuhrkennzeichen die sicherere Wahl. Sind alle nötigen Unterlagen (Ausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nachweis) während der Fahrt mitführbar?

### Versicherung

**Ist zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung möglich?**
Nein. Eine Teil- oder Vollkaskodeckung für Kurzzeit- und Ausfuhrversicherungen ist über unsere aktuellen Anbieter nicht möglich. Enthalten ist ausschließlich die Kfz-Haftpflicht in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen – Schäden am eigenen Fahrzeug sind damit nicht abgedeckt. Wenn Sie ein höherwertiges Fahrzeug über eine längere Strecke überführen – zum Beispiel einen Neuwagen – kann eine Kaskodeckung dennoch sinnvoll sein. Sprechen Sie uns in diesem Fall an: Gerne geben wir Ihnen die Kontaktdaten eines namhaften Versicherungsmaklers, der Ihnen weiterhelfen kann. Der Vertrag kommt dann direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Versicherer zustande und ist nicht Teil der kurzfristigen Kennzeichen-Versicherung.

**Kann die Versicherung auch direkt auf eine andere Person, zum Beispiel den Käufer, ausgestellt werden?**
Ja, das ist möglich. Sie können bei Vertragsabschluss festlegen, dass eine andere Person als Versicherungsnehmer oder Halter eingetragen wird – etwa der neue Käufer des Fahrzeugs. Diese Person muss dafür lediglich ihren gültigen Personalausweis mit eingetragenem Wohnort oder ihren Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen können. Im Fachjargon wird dies als Versicherungsnehmer-Halter-Trennung bezeichnet – gemeint ist damit einfach, dass die Person, die die Versicherung abschließt, nicht zwingend dieselbe sein muss wie die Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird.

**Was muss ich im Schadensfall tun?**
Innerhalb Deutschlands melden Sie einen Schaden am besten umgehend bei Ihrer Versicherungsgesellschaft – die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Diese Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben: Wer einen Schaden nicht oder zu spät meldet, riskiert, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt wird oder ganz entfällt. Eine Schadenmeldung ist dabei kein Schuldeingeständnis, sondern hilft der Versicherung lediglich, den Sachverhalt zu klären und die nötigen Schritte einzuleiten. Im europäischen Ausland nutzen Sie die grüne internationale Versicherungskarte: Auf deren Rückseite finden Sie die jeweils zuständige Meldestelle des Landes, in dem sich der Schaden ereignet hat.

**Wie ist eine eVB-Nummer aufgebaut?**
Eine eVB-Nummer besteht immer aus sieben Buchstaben und Ziffern. Die ersten beiden Stellen sind dabei stets Buchstaben und kennzeichnen die jeweilige Versicherungsgesellschaft – jeder Versicherer hat hierfür eine feste Kennung. Die restlichen fünf Stellen werden bei der Erzeugung zufällig vergeben. Damit es im Alltag nicht zu Verwechslungen kommt, werden die Buchstaben I und O grundsätzlich nicht verwendet, da sie den Ziffern 1 und 0 zu ähnlich aussehen.

**Welche Voraussetzungen muss mein Fahrzeug erfüllen?**
Seit dem 1. April 2015 erhalten in Deutschland nur noch Fahrzeuge ein Kurzzeitkennzeichen, die eine gültige Hauptuntersuchung (HU, früher „TÜV" genannt) besitzen. Ist die HU bereits abgelaufen, muss zunächst eine neue Prüfung erfolgen, bevor das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden kann. Eine Ausnahme gilt, wenn die Fahrt selbst zur Vorführung beim TÜV dient – hier sprechen Sie die Einzelheiten am besten direkt mit der Zulassungsstelle ab.

### Bestellung & Abwicklung

**Muss ich das Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf zurückgeben?**
Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen verliert automatisch mit Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit. Sie müssen es weder bei der Zulassungsstelle abmelden noch der Versicherung Bescheid geben – die abgelaufenen Schilder können Sie einfach entsorgen.

**Darf auch jemand anderes mit dem Fahrzeug fahren, oder nur ich als Halter?**
Grundsätzlich darf jede Person mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahrzeug fahren, solange die zugehörigen Kennzeichenschilder und das amtliche Zulassungsdokument mitgeführt werden. Befindet sich der Halter oder Versicherungsnehmer nicht selbst im Fahrzeug, empfiehlt es sich dennoch, der fahrenden Person eine schriftliche Vollmacht mitzugeben – falls es zu einer Verkehrskontrolle kommt.

**Gibt es Besonderheiten für Firmen oder Minderjährige?**
Ja. Wenn ein Unternehmen das Kurzzeitkennzeichen beantragt, wird zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug oder ein Nachweis der Gewerbeanmeldung benötigt. Bei minderjährigen Antragstellern ist eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, zusammen mit deren Personalausweisen.

**Kann eine andere Person das Kurzzeitkennzeichen für mich beantragen?**
Ja, das ist möglich. In diesem Fall benötigt die beauftragte Person eine formlose Vollmacht von Ihnen sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis vorlegen.

### Grüne Versicherungskarte

**Was ist die grüne internationale Versicherungskarte (IVK), und wann brauche ich sie?**
Die grüne internationale Versicherungskarte – kurz IVK – ist ein zusätzlicher Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, der speziell im Ausland anerkannt wird. Sie zeigt, dass Ihr Fahrzeug in den dort aufgeführten Ländern jeweils mindestens zu den gesetzlichen Mindestsummen des betreffenden Landes versichert ist. Auf der Rückseite der Karte finden Sie außerdem ein Verzeichnis der zuständigen Schadenregulierungsbüros der einzelnen Länder – praktisch, falls im Ausland tatsächlich einmal ein Schaden gemeldet werden muss. Fragen Sie vor einer Fahrt ins Ausland am besten direkt bei Ihrer Versicherung nach, ob und in welcher Form Sie die Grüne Karte für Ihr Kennzeichen benötigen. Wichtige Einschränkung: Die Grüne Karte deckt nur die gesetzliche Mindesthaftpflicht des jeweiligen Landes ab – keine Vollkasko- oder Teilkaskoleistungen.

**Gilt meine Versicherung trotzdem auch im Ausland, wenn ich ein Ausfuhrkennzeichen habe?**
Ja. Mit einem Ausfuhrkennzeichen sind Sie im Ausland jeweils mindestens zu den gesetzlichen Mindestversicherungssummen des betreffenden Landes haftpflichtversichert. Den Nachweis dafür liefert die grüne internationale Versicherungskarte, die für die im Kartenfeld genannten Länder gilt.

**Welche Kfz-Versicherung brauche ich für Europa?**
Kfz-Haftpflichtversicherung: gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist weder die Zulassung noch das Ausfuhrkennzeichen möglich. Viele deutsche Versicherer bieten Policen speziell für das Ausfuhrkennzeichen an. Grüne Karte: das physische Dokument Ihrer Versicherung, das in allen europäischen Ländern als Nachweis anerkannt wird. Sie beantragen diese bei Ihrer Versicherung – meist ist sie kostenlos. Unser Tipp: Fragen Sie nach einer speziellen Ausfuhrkennzeichen-Versicherung. Diese ist genau auf die Laufzeit des Kennzeichens abgestimmt und oft günstiger als eine reguläre Jahrespolice.

### Ausfuhrkennzeichen

**Für welche Kennzeichenarten gibt es überhaupt eine eVB-Nummer?**
Das eVB-Verfahren gilt seit 2008 für reguläre Zulassungen und für Kurzzeitkennzeichen. Für Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) gibt es dieses elektronische Verfahren bisher nicht. Stattdessen weisen Sie Ihre Versicherung weiterhin auf dem klassischen Papierweg nach: mit einer gelben Versicherungskarte in dreifacher Ausführung sowie der grünen internationalen Versicherungskarte (IVK). Beide Dokumente werden Ihnen nach Vertragsabschluss zugesandt beziehungsweise von Ihnen ausgedruckt.

**Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens?**
Für die Zulassungsstelle halten Sie in der Regel folgende Unterlagen bereit: Personalausweis oder Reisepass Versicherungsnachweis für das Ausfuhrkennzeichen (gelbe Versicherungskarte, dreifach) sowie die grüne internationale Versicherungskarte Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen: den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie beide bisherigen Kennzeichenschilder Bei bereits stillgelegten Fahrzeugen: die Abmeldebescheinigung Eine gültige Hauptuntersuchung – manche Zulassungsstellen verlangen dabei mindestens noch 6 Monate Restlaufzeit Anders als beim Kurzzeitkennzeichen müssen Sie Ihr Fahrzeug bei den meisten Zulassungsstellen zusätzlich persönlich vorführen, damit die Fahrgestellnummer mit den Papieren abgeglichen werden kann. Bei Neufahrzeugen mit COC-Papier (einer EU-weiten Übereinstimmungsbescheinigung) verzichten manche Zulassungsstellen darauf. Da die Praxis von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle variiert, empfiehlt es sich, vorab kurz dort anzurufen.

**Wie lange ist ein Ausfuhrkennzeichen gültig und welche Kosten entstehen?**
Ein Ausfuhrkennzeichen kann flexibel für 9, 15, 30, 60, 90, 180 oder 360 Tage beantragt werden, in Summe maximal für ein Jahr. Die Gültigkeit ist zusätzlich auf die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) beschränkt – läuft die HU früher ab, endet auch die Zulassung des Ausfuhrkennzeichens. Anders als beim Kurzzeitkennzeichen fällt dabei zusätzlich Kraftfahrzeugsteuer an: Diese wird grundsätzlich für mindestens 30 Tage berechnet, selbst wenn Sie das Kennzeichen nur für 9 oder 15 Tage benötigen. Die Steuer wird in der Regel per Lastschrift von einem deutschen Bankkonto eingezogen. Haben Sie kein deutsches Konto, müssen Sie die Steuer direkt beim zuständigen Zollamt bezahlen und die Zahlungsquittung anschließend bei der Zulassungsstelle vorlegen – erst dann wird das Ausfuhrkennzeichen ausgegeben.

**Was ist der Vorteil eines Ausfuhrkennzeichens für Fahrten ins Ausland?**
Das Ausfuhrkennzeichen ist von vornherein für die Ausfuhr eines Fahrzeugs aus Deutschland und die Fahrt ins Ausland vorgesehen. Es kommt mit international anerkannten Versicherungsnachweisen – der gelben Versicherungskarte und der grünen internationalen Versicherungskarte – und vermeidet damit das rechtliche Risiko, das mit der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens im Ausland verbunden ist.

**Kann ich mit einem deutschen Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen von einem anderen Land aus nach Deutschland einreisen, also in umgekehrter Richtung überführen?**
Nein, das ist mit beiden Kennzeichenarten nicht vorgesehen. Ein Kurzzeitkennzeichen darf grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands genutzt werden. Beim Ausfuhrkennzeichen wiederum muss das Fahrzeug bei der Beantragung in aller Regel persönlich bei einer deutschen Zulassungsstelle vorgeführt werden – eine Zuteilung vom Ausland aus ist daher ebenfalls nicht möglich. Für eine Überführung eines im Ausland erworbenen Fahrzeugs nach Deutschland sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer zuständigen Zulassungsstelle über die dort möglichen Optionen.

### Tageszulassung & Vorführwagen

**Was ist eine Tageszulassung?**
Eine Tageszulassung ist ein Neufahrzeug, das der Händler – oft nur für einen einzigen Tag – auf sich selbst angemeldet hat. Dadurch wechselt das Auto rechtlich vom Neuwagen- in den Gebrauchtwagenstatus, obwohl es in der Praxis meist noch gar nicht oder nur sehr wenig gefahren wurde (typischerweise 0 bis 50 Kilometer). Für Sie als Käufer bedeutet das: Technisch handelt es sich praktisch um einen Neuwagen – offiziell gilt das Fahrzeug aber als Gebrauchtwagen.

**Tageszulassung vs. Vorführwagen – was ist der Unterschied?**
Beide Fahrzeugarten werden günstiger angeboten als reguläre Neuwagen, unterscheiden sich aber deutlich: Tageszulassung: 0 bis 50 Kilometer Laufleistung, nur kurz auf den Händler angemeldet, praktisch nie wirklich gefahren. Preisnachlass meist 10 bis 25 %. Vorführwagen: oft 500 bis 15.000 Kilometer oder mehr, aktiv für Probefahrten genutzt und meist länger im Bestand des Händlers. Der Rabatt richtet sich nach Alter und Laufleistung.

**Was sollte ich beim Kauf unbedingt prüfen?**
Vor dem Kauf lohnt sich ein genauer Blick auf folgende Punkte: Erstzulassungsdatum: zu finden in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem früheren Fahrzeugschein), Feld B. Kilometerstand: sollte bei einer echten Tageszulassung zwischen 0 und 50 Kilometern liegen. Fahrzeugzustand: achten Sie auf eventuelle Transport- oder Parkschäden. Vollständige Fahrzeugpapiere: beide Teile der Zulassungsbescheinigung sollten vorhanden sein. Garantiedauer und -beginn: lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Kaufvertrag: prüfen Sie, ob darin Gewährleistungsausschlüsse enthalten sind.

**Gilt noch die volle Herstellergarantie?**
Ja, grundsätzlich schon. Die Herstellergarantie beginnt mit dem Datum der Erstzulassung – bei den meisten Marken sind das 2 Jahre, bei manchen Herstellern sogar bis zu 7 Jahre. Da dieses Datum bei einer echten Tageszulassung oft erst wenige Tage oder Wochen zurückliegt, profitieren Sie praktisch von der nahezu vollen Garantiezeit. Unser Tipp: Lassen Sie sich das genaue Erstzulassungsdatum und die konkreten Garantiebedingungen unbedingt schriftlich bestätigen, bevor Sie den Kauf abschließen.

**Welche Nachteile oder Risiken gibt es?**
Rechtlich kein Neuwagen: Sie erwerben offiziell einen Gebrauchtwagen, selbst wenn das Fahrzeug technisch neuwertig ist. Keine freie Konfiguration: Farbe und Ausstattung stehen bereits fest, eine individuelle Bestellung ist nicht mehr möglich. Garantiebeginn läuft schon: je nach Zulassungsdatum können bereits einige Wochen oder Monate der Garantiezeit verstrichen sein. Geringerer Wiederverkaufswert: beim späteren Weiterverkauf gilt das Fahrzeug als „bereits zugelassen". Achten Sie darauf: Prüfen Sie immer das Erstzulassungsdatum im Fahrzeugschein (Feld B) – je kürzer die Zeit seit der Zulassung, desto besser für Sie.

**Welche Vorteile habe ich als Käufer?**
Deutlicher Preisvorteil: meist 10 bis 25 % Ersparnis gegenüber dem regulären Neuwagenpreis. Sofortige Verfügbarkeit: kein Warten auf Bestellung und Produktion. Volle Herstellergarantie: läuft erst ab dem Erstzulassungsdatum – das Fahrzeug ist praktisch noch neu. Technisch einwandfrei: da das Auto kaum oder gar nicht gefahren wurde, ist es technisch neuwertig.

**Warum macht das ein Händler?**
Für Händler hat die Tageszulassung vor allem wirtschaftliche Gründe: Sie erfüllen damit Verkaufsquoten gegenüber dem Hersteller, sichern sich Händlerprämien und Bonusvereinbarungen, können Kunden einen attraktiven Rabatt anbieten und sorgen für eine schnellere Umschlagrate ihrer Fahrzeuge im Bestand. Hintergrund: Hersteller zahlen Händlern teilweise erhebliche Rückvergütungen für jedes zugelassene Fahrzeug. Diesen finanziellen Vorteil geben viele Händler zumindest teilweise an ihre Kunden weiter – das erklärt den günstigeren Preis.

### Fahrzeugexport in die USA

**Kann ich als US-Bürger in Deutschland ein Auto kaufen und die Mehrwertsteuer (19 %) erstattet bekommen?**
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie das Fahrzeug nachweislich aus der EU ausführen, gilt der Kauf als steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die 19 % Mehrwertsteuer entfallen dann vollständig. Dafür gibt es zwei mögliche Varianten: Variante A (in der Praxis meist bevorzugt): Der Händler stellt die Rechnung von Anfang an netto, also ohne Mehrwertsteuer, aus. Sie zahlen in diesem Fall gar keine Mehrwertsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Person ohne Wohnsitz in der EU ausweisen und der Händler bereit ist, dieses Verfahren anzuwenden. Variante B: Sie zahlen zunächst den vollen Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer und erhalten die Steuer nachträglich erstattet, sobald der Händler den Ausfuhrnachweis beim Finanzamt eingereicht hat. In der Praxis: Die meisten Händler bevorzugen Variante A, da sie einfacher abzuwickeln ist und für beide Seiten von Anfang an Sicherheit schafft.

**Welche persönlichen Dokumente muss ich dem Händler vorlegen?**
Damit Sie als Person ohne Wohnsitz in der EU anerkannt werden, benötigt der Händler von Ihnen folgende Unterlagen: Ihren US-Reisepass (im Original sowie eine Kopie) einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in den USA – zum Beispiel einen US-Führerschein mit Adresse, eine Stromrechnung oder einen Kontoauszug mit US-Anschrift einen Nachweis über Ihre Einreise nach Deutschland – etwa den Einreisestempel im Reisepass oder Ihren Boarding-Pass, falls Sie aus einem Nicht-Schengen-Land eingereist sind Wichtig: Sie dürfen keinen dauerhaften Wohnsitz in der EU haben. Besitzen Sie beispielsweise eine Zweitwohnung in Deutschland, kann die Steuerfreiheit entfallen – sprechen Sie diesen Punkt im Zweifel offen mit dem Händler an.

**Was muss der Händler tun, damit er die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt?**
Der Händler muss gegenüber seinem Finanzamt einen sogenannten Ausfuhrnachweis erbringen. Dieser besteht aus vier Schritten: Ausfuhrrechnung: eine korrekte Rechnung mit dem Hinweis „steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 6 UStG i. V. m. § 8 UStDV", der Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN/FIN) sowie Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Wohnadresse in den USA. Ausfuhranmeldung über das Zollsystem ATLAS: Das Fahrzeug wird beim Zoll elektronisch zur Ausfuhr angemeldet – dort, wo es die EU verlässt (z. B. im Hafen Hamburg oder Bremerhaven, oder am letzten EU-Grenzübergang). Der Zoll erteilt dafür die Ausgangsbestätigung (früher: der Ausfuhrstempel). Ausgangsbestätigung: Diese elektronische Bestätigung des Zolls (auch MRN-Nummer oder „Erledigungsvermerk" genannt) wird dem Händler übermittelt. Damit ist der Ausfuhrnachweis erbracht. Einreichung beim Finanzamt: Der Händler verbucht den Verkauf als steuerfreie Ausfuhrlieferung in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Das Finanzamt erstattet daraufhin die entsprechende Vorsteuer bzw. berechnet von vornherein keine Umsatzsteuer. Tipp für den Händler: Die Ausfuhranmeldung kann auch ein Zollspediteur oder das Schifffahrtsunternehmen übernehmen (z. B. der Autotransporteur, der das Fahrzeug in die USA verschifft) – der Händler erhält die Ausgangsbestätigung dann automatisch. Wichtige Frist: Das Fahrzeug muss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung aus der EU ausgeführt werden, damit die Steuerfreiheit gilt. In begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden.

**Mit welchem Kennzeichen fahre ich das Auto bis zur Ausfuhr?**
Für Ihre Situation – eine Reise durch Europa mit anschließender Ausfuhr – ist das Ausfuhrkennzeichen das richtige Kennzeichen. Wer stellt es aus? Die Kfz-Zulassungsstelle des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt in Deutschland, im Auftrag von Ihnen als Käufer oder des Händlers. Gültigkeit: festes Ablaufdatum, maximal 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum – in begründeten Ausnahmefällen bis zu 12 Monate. Farbe und Aussehen: weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift und einem roten Ablaufdatum auf rotem Hintergrund am rechten Rand. Nutzung: Sie dürfen damit in Deutschland und im Ausland fahren. Das Fahrzeug darf jedoch nicht dauerhaft im Ausland verbleiben, bevor es die EU endgültig verlässt. Kosten: etwa 15 bis 35 Euro Verwaltungsgebühr. Zur Einordnung: Ein normales Kurzzeitkennzeichen (6 Tage, gelb) ist für eine mehrwöchige Reise durch mehrere Länder nicht geeignet. Für Ihren Fall ist das Ausfuhrkennzeichen die richtige Wahl. Das Ausfuhrkennzeichen berechtigt nicht zu einer dauerhaften Zulassung im Ausland und erlischt nach Ablauf automatisch.

**Welche Fahrzeugdokumente bekomme ich beim Kauf?**
Nach dem Kauf und der Zulassung mit Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie folgende Dokumente: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) – enthält Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Halterdaten und Ausfuhrdatum. Wichtig für: tägliche Mitführpflicht im Fahrzeug. Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) – Eigentumsnachweis mit Fahrzeug-Identifikationsnummer und technischen Daten. Wichtig für: US-Einfuhr und die Beantragung des Titels in Florida. COC-Dokument (Certificate of Conformity) – europäische Typgenehmigung des Herstellers. Wichtig für: Zollabwicklung, teils für den US-Import relevant. Kaufrechnung (netto) – steuerfreie Ausfuhrrechnung des Händlers. Wichtig für: Zoll, Mehrwertsteuer-Nachweis, US-Einfuhr. Versicherungsnachweis (Grüne Karte) – internationales Versicherungszertifikat. Wichtig für: Pflichtdokument in ganz Europa.

**Welche Dokumente muss ich bei der Fahrt durch Europa dabeihaben?**
Reisepass (US-Passport): immer mitführen. Zulassungsbescheinigung Teil I: der Fahrzeugschein mit dem Ausfuhrkennzeichen. Grüne Versicherungskarte: die internationale Versicherungsbescheinigung – in allen Ländern Pflicht. Internationaler Führerschein (IDP): empfohlen, in manchen Ländern für Nicht-EU-Bürger sogar Pflicht. Warndreieck: in fast allen europäischen Ländern Pflicht. Warnweste: Pflicht in Deutschland, Österreich, Spanien, Frankreich, Italien und weiteren Ländern. Verbandskasten: Pflicht in Deutschland und einigen anderen Ländern. Wichtiger Hinweis: Den internationalen Führerschein müssen Sie noch in den USA vor Ihrer Abreise beantragen – zum Beispiel über die American Automobile Association (AAA) oder eine vergleichbare Organisation.

**Welche länderspezifischen Besonderheiten muss ich beachten?**
Österreich: Autobahnvignette Pflicht. Kosten: ca. 10 € (10 Tage) bis 63 € (Jahresvignette). Schweiz: Autobahnvignette Pflicht (kein EU-Land), strenge Tempolimits, Zollkontrolle bei Einreise möglich. Kosten: ca. 40 CHF (Jahresvignette). Frankreich: Crit'Air-Umweltvignette für Großstädte wie Paris. Kosten: ca. 4,51 €. Italien: ZTL-Zonen (verkehrsberuhigte Innenstadtbereiche) mit Kameraüberwachung. Bußgeld 80–300 € bei Verstoß. Spanien: Umweltzonen in Madrid und Barcelona, Mautstraßen. Kosten: variabel. Ungarn, Tschechien u. a.: elektronische Vignette (E-Matrica). Kosten: ca. 10–15 € für 10 Tage. Großbritannien: kein EU-Land, Linksverkehr, eigene Einreiseregelung. ETA-Visum erforderlich. Tipp zur Routenplanung: Planen Sie Ihre Route so, dass Sie die EU vor Ablauf des Ausfuhrkennzeichens verlassen haben. Tragen Sie das Ablaufdatum gut sichtbar in Ihren Reisekalender ein.

**Was muss ich beim Grenzübertritt bzw. beim Verlassen der EU beachten?**
Ausfuhranmeldung beim Zoll: Das Fahrzeug wird elektronisch über das deutsche ATLAS-System zur Ausfuhr angemeldet. Das übernimmt in der Regel ein Zollagent oder Spediteur am Ausgangsort, z. B. im Hafen Hamburg oder Bremerhaven. Dokumente bereithalten: Reisepass, Kaufrechnung, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und ggf. das COC-Dokument – der Zoll kann diese einsehen wollen. Ausgangsbestätigung (MRN): Nach erfolgreicher Abfertigung erhalten Sie bzw. der Händler die elektronische Ausgangsbestätigung des Zolls – der entscheidende Nachweis für die Mehrwertsteuer-Freiheit. Übergabe an den Spediteur: Das Fahrzeug wird dem Autotransportunternehmen übergeben, per RoRo-Schiff oder im Container. Typische Häfen für den USA-Transport sind Hamburg, Bremerhaven und Antwerpen. Empfehlung: Beauftragen Sie frühzeitig einen auf den Fahrzeugexport spezialisierten Spediteur. Er übernimmt die Ausfuhranmeldung, die Logistik im Hafen und die nötige Dokumentation für Sie.

**Wie wird das Fahrzeug nach Florida verschifft?**
RoRo (Roll-on/Roll-off): Das Fahrzeug wird auf das Schiff gefahren und dort gesichert – günstiger, aber weniger Schutz. Kosten: etwa 1.200 bis 2.000 Euro je nach Hafen und Saison. Container-Transport: Das Fahrzeug wird in einem 20- oder 40-Fuß-Container verschifft – besser geschützt, aber teurer. Kosten: etwa 2.000 bis 3.500 Euro. Von Deutschland nach Florida (Port of Jacksonville oder Port Everglades) dauert der Seetransport in der Regel 3 bis 5 Wochen. Empfohlene Zielhäfen sind Port of Jacksonville (JAX) und Port Everglades bei Fort Lauderdale. Für die Buchung beim Spediteur benötigen Sie: Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Fahrzeug-Identifikationsnummer), die Kaufrechnung, Ihren Reisepass und die Zieladresse in Florida.

**Welche US-Bundesbehörden sind bei der Einfuhr beteiligt?**
Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die USA sind drei Behörden zuständig: CBP (U.S. Customs & Border Protection) – zuständig für Zollabfertigung, Einfuhrsteuer und die Prüfung der Dokumente. Formular: CBP Form 7501 (Entry Summary). EPA (Environmental Protection Agency) – zuständig für die Einhaltung der Abgasvorschriften. Formular: EPA Form 3520-1. NHTSA / DOT (Department of Transportation) – zuständig für die Fahrzeugsicherheitsstandards (FMVSS). Formular: DOT Form HS-7. Kritischer Hinweis: Europäische Fahrzeuge erfüllen in der Regel nicht automatisch die US-amerikanischen EPA- und DOT-Anforderungen – zum Beispiel unterscheiden sich Scheinwerfer, Stoßfänger oder das OBD-System. Es kann deshalb eine aufwendige und teure Anpassung durch einen zugelassenen Importeur (Registered Importer, RI) notwendig sein – außer das Modell wird baugleich auch in den USA verkauft, etwa bestimmte Modelle von BMW oder Mercedes-Benz.

**Gibt es Ausnahmen von den EPA- und DOT-Vorschriften?**
Ja, es gibt drei wichtige Ausnahmen bzw. Lösungswege: Die 25-Jahre-Regel: Fahrzeuge, die 25 Jahre oder älter sind, sind von den EPA- und DOT-Anforderungen befreit. Für einen Neuwagen ist das allerdings nicht relevant. Umrüstung durch einen Registered Importer: Ein zugelassener Importeur kann ein nicht konformes Fahrzeug für den US-Markt umrüsten. Je nach Modell kostet das zwischen 3.000 und 15.000 US-Dollar oder mehr. Ein bereits US-marktkonformes Modell: Kaufen Sie ein Modell, das in identischer Ausführung auch in den USA verkauft wird, kann sich die Einfuhr erheblich vereinfachen. Klären Sie dies idealerweise schon vor dem Kauf mit einem Registered Importer. Empfehlung: Beauftragen Sie bereits vor dem Kauf einen Registered Importer in den USA (eine Liste finden Sie auf der Website der NHTSA), der das gewünschte Modell und die Fahrzeug-Identifikationsnummer prüft. Das erspart Ihnen später teure Überraschungen.

**Welche Zölle und Steuern fallen bei der US-Einfuhr an?**
US-Importzoll auf Pkw: 2,5 % des Fahrzeugwerts (bei Fahrzeugen aus Deutschland). Harbour Maintenance Fee: 0,125 % des Warenwerts. Merchandise Processing Fee: 0,3464 % des Warenwerts, mindestens 31,67 US-Dollar und höchstens 614,35 US-Dollar. Florida Sales Tax: wird erst bei der Zulassung in Florida fällig – 6 % zuzüglich örtlicher Aufschläge, berechnet auf den Kaufpreis. Wichtig zu wissen: Die deutsche Mehrwertsteuer (19 %) und die US-amerikanischen Einfuhrabgaben sind voneinander unabhängige Steuerarten. Die Mehrwertsteuer-Erstattung in Deutschland mindert also nicht die Zollschuld in den USA.

**Welche Dokumente benötige ich für die US-Einfuhr und die Zulassung in Florida?**
Für die beiden Behördengänge benötigen Sie jeweils unterschiedliche Unterlagen. Für den US-Zoll (CBP) brauchen Sie: die Original-Kaufrechnung des deutschen Händlers mit Fahrzeug-Identifikationsnummer und Preis in Euro das Bill of Lading (den Frachtbrief des Schifffahrtsunternehmens) die Zulassungsbescheinigung Teil II Ihren US-Reisepass die ausgefüllten Formulare EPA 3520-1 und DOT HS-7 (vom Registered Importer oder von Ihnen selbst ausgefüllt) Für die Zulassung bei der Florida DHSMV (Department of Highway Safety and Motor Vehicles) brauchen Sie: die CBP Form 7501 als Nachweis der Zollabfertigung die Zulassungsbescheinigung Teil II (als Grundlage für den Titel-Antrag) einen Kaufnachweis (Bill of Sale) einen Nachweis Ihrer Kfz-Versicherung nach Florida-Mindeststandard (PIP und PDL) Ihren Florida-Führerschein oder Reisepass die Zahlung der Florida Sales Tax und der Zulassungsgebühren Wichtiger Hinweis: Die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II wird in Florida nicht direkt als Fahrzeugtitel akzeptiert. In der Regel benötigen Sie über den Zoll ein Manufacturer's Statement of Origin (MSO) oder einen anderen Titelnachweis. Ein auf den Florida-Import spezialisierter Anwalt oder Spediteur kann Sie dabei unterstützen.

**Was muss ich vor der Abreise aus den USA erledigen?**
den internationalen Führerschein (IDP) bei der AAA beantragen einen Registered Importer kontaktieren und Modell sowie Fahrzeug-Identifikationsnummer vorab prüfen lassen einen Spediteur für die Verschiffung recherchieren und Angebote einholen eine Florida-konforme Kfz-Versicherung für die Zeit nach der Einfuhr organisieren ein Budget für Zölle, Spediteurkosten und einen möglichen Konformitätsumbau einplanen

**Was muss ich in Deutschland vor Fahrtantritt erledigen?**
einen Händler wählen, der mit steuerfreien Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG vertraut ist das Fahrzeug auswählen und vorab die Konformität mit dem US-Markt prüfen lassen den Kaufvertrag als steuerfreie Ausfuhrlieferung mit allen Pflichtangaben abschließen das Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen (ggf. durch den Händler) eine Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive grüner Karte abschließen die Route planen und dabei Länder, Vignetten und Umweltzonen recherchieren das Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens im Kalender vermerken einen Spediteur am Ausgangshafen beauftragen (Ausfuhranmeldung und Verschiffung) Gut organisiert: Legen Sie sich eine Mappe mit Kopien aller wichtigen Dokumente an – Kaufrechnung, Zulassung, Reisepass, grüne Karte und internationaler Führerschein. Eine zusätzliche digitale Kopie auf dem Smartphone kann im Ausland viel Stress ersparen.

**Mit welchen Kosten sollte ich insgesamt rechnen?**
Die folgende Übersicht zeigt typische Richtwerte für die wichtigsten Kostenpunkte: Ausfuhrkennzeichen: 15–35 € Kfz-Versicherung (Ausfuhrkennzeichen, 3 Monate): 450–600 € Autovignetten für Europa (je nach Route): 50–120 € RoRo-Verschiffung Deutschland → Florida: 1.200–2.000 € Zollagent / Spediteur (Ausfuhr und Einfuhr): 500–1.500 € US-Importzoll (2,5 % des Fahrzeugwerts): z. B. 1.250 $ bei einem 50.000-$-Fahrzeug Florida Sales Tax (6 % zzgl. lokaler Aufschläge): z. B. 3.300 $ bei einem 50.000-$-Fahrzeug Registered Importer (Konformitätsumbau, falls nötig): 3.000–15.000 $ Florida Title & Zulassung: ca. 400–700 $

## Versicherungsleistungen

### Kfz-Haftpflichtversicherung
- Deckungssumme: 100 Mio. EUR pauschal
- Personenschäden: bis 15 Mio. EUR je Person
- Sachschäden: bis 100 Mio. EUR
- Vermögensschäden: bis 100 Mio. EUR

### Grüne Versicherungskarte
Gültig in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Israel, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland.

## Für wen geeignet?

### Privatpersonen
- Überführung eines gekauften Gebrauchtwagens
- Probefahrt vor dem Kauf
- Fahrt zur HU/AU (TÜV)
- Fahrt zur Werkstatt

### Händler & Gewerbetreibende

Spartarif bietet Kfz-Händlern, Autohäusern, Werkstätten, Sachverständigen und Versicherungsmaklern ein B2B-Portal für eVB-Nummern mit Staffelpreisen.

#### Händler-Staffelpreise
| Abnahmemenge | Preis pro Kurzzeit-eVB |
|---|---|
| Einzelbestellung | ab 21,40 € |
| ab 5 Stück / Monat | ab 17,10 € |
| ab 20 Stück / Monat | Sonderkonditionen |
| ab 100 Stück / Monat | Großkunden-Tarif + API |

#### Händler-Registrierung (3 Schritte)
1. Kostenlos registrieren unter https://versicherungsspartarif.de/haendlerregistrierung
2. Gewerbeanmeldung hochladen — Freischaltung innerhalb 24 Stunden
3. eVB in 10 Sekunden über Händler-Portal oder App bestellen

#### Händler-App
- Verfügbar für iOS und Android
- eVB-Nummern direkt vom Smartphone bestellen
- Bestellhistorie und Stornierung im Portal
- Push-Benachrichtigung bei eVB-Zustellung

#### Versicherungssteuer (§ 7 VStG)
Bei Geschäftskunden ist der Händler gemäß § 7 Versicherungsteuergesetz Steuerschuldner. Spartarif weist 19 % Versicherungssteuer auf Basis des Endkunden-Verkaufspreises separat aus. Der Händler zieht sie vom Endkunden ein und führt sie an Spartarif ab.

#### Keine Preisbindung
Händler bestimmen ihren Endkunden-Verkaufspreis selbst. Es gibt keine Preisbindung — die Differenz zwischen Einkaufspreis (Spartarif-Staffel) und Verkaufspreis ist die eigene Marge.

Registrierung: https://versicherungsspartarif.de/haendlerregistrierung

## Geo-Abdeckung

### Deutschland — Alle 16 Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

### Europa (mit Grüner Karte)
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

## Alle Seiten

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## Rechtliches

- **Betreiber:** I.T.S. – Vermittlung Internationaler Kfz.-Verschiffungen GmbH
- **Versicherungspartner:** Deutsche Versicherungsunternehmen
- **Regulierung:** BaFin-konforme Versicherungsvermittlung
- **Datenschutz:** DSGVO-konform

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Letzte Aktualisierung: 2026-10-01