FAQ: Bestellabwicklung

Ablauf bei der Zulassungsstelle, Vollmachten, Firmen und Minderjährige, Rückgabe des Kennzeichens

Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen verliert automatisch mit Ablauf der eingetragenen Frist seine Gültigkeit. Sie müssen es weder bei der Zulassungsstelle abmelden noch der Versicherung Bescheid geben – die abgelaufenen Schilder können Sie einfach entsorgen.

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