Schwanthaler Str. 124 80339 München

Mit der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung der ITS wird Ihre Überführung ins Ausland oder der Export einfach und sicher – zu günstigen Preisen und mit flexiblen Laufzeiten. Wählen Sie ganz einfach das passende Versicherungsprodukt und bestellen Sie direkt in unserem Online-Shop. Oder nutzen Sie unsere Website, um weitere nützliche Informationen zur Versicherung für Ausfuhrkennzeichen zu erhalten.

Unser Qualitätsversprechen
Die Ausfuhrkennzeichen-Versicherungen der ITS stammen von namhaften und seriösen Versicherern. Das garantiert Ihnen im Falle eines Schadens kompetente Unterstützung und den Schutz vor unrechtmäßigen Forderungen.

Die Ausfuhrkennzeichen-Versicherung im Überblick

Wer für das Außerlandesbringen eines Kraftfahrzeugs ein Ausfuhrkennzeichen (auch als Zollkennzeichen bekannt) benötigt, muss dieses mit einer zugehörigen Ausfuhrkennzeichen-Versicherung versichern. Diese ist im Vergleich zur gewöhnlichen Kfz-Versicherung mit einer Ablaufzeit versehen und für Fahrten im Ausland geschaffen. Sie ist also nur temporär gültig.

Was ist versichert?

Was ist mit Teil- und Vollkasko?
Für die Zollkennzeichen-Versicherung besteht keine Möglichkeit eines Teil- oder Vollkaskoschutzes. Schäden am eigenen Fahrzeug können durch diese Versicherung also nicht

Bei der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung handelt es sich um eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das heißt, dass ausschließlich Schäden an Unfallgegnern nach den Bestimmungen des Versicherers sowie den gültigen Mindestdeckungssummen reguliert werden. Schutz wird prinzipiell in zwei Bereichen geboten: Bei den sogenannten Sachschäden sowie bei den Personenschäden . In einigen Ländern werden zudem Vermögensschäden von der Zollkennzeichen-Versicherung abgedeckt.

Wie hoch diese bei Schäden zur Verfügung stehenden Gelder sind, ist generell durch die Mindestdeckungssummen standardisiert. Allerdings gibt es große Unterschiede in Bezug auf die verschiedenen Länder, in denen sich das Kraftfahrzeug bewegen könnte. Während der Versicherungsschutz in Deutschland beispielsweise in die Millionen geht, können in Ländern wie der Ukraine oder Russland nur wenige Tausend Euro bereitstehen. Wer ein Kraftfahrzeug ausführen möchte, sollte sich deshalb unbedingt über die Deckungen der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung informieren.

Übrigens: Diese Deckungssummen gelten generell für alle Kfz-Haftpflichtversicherungen und sind nicht auf die Ausfuhrkennzeichen-Versicherung beschränkt. Grundlage dafür sind das Kennzeichenabkommen und das Grüne-Karte-Abkommen.

Über die Laufzeiten und Fahrzeugarten

Das Ausfuhrkennzeichen kann generell für eine Dauer zwischen 9 und 360 Tagen genutzt werden. Der Zeitraum wird bei der Bestellung der zugehörigen Versicherung gewählt. Wir bieten Ihnen in unseren günstigen Tarifen die Möglichkeit, das Versicherungsprodukt für die Zeiträume 9, 15 und 30 Tage zu erwerben.

Und wir bieten Sparpotenzial: Denn Sie haben neben der Laufzeit auch die Möglichkeit, die Fahrzeugart individuell zu wählen. So zahlen Sie beim Wählen einer Ausfuhrkennzeichen-Versicherung für Pkw beispielsweise deutlich weniger als bei dem Pendant für Lastkraftwagen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich Ihre Ausfuhrkennzeichen-Versicherung zu Top-Preisen bei der ITS!

So funktioniert die Lieferung

Während bei der Kurzzeitkennzeichen-Versicherung das digitale eVB-System Anwendung findet, müssen bei der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung die gelben Doppelkarten ausgestellt werden. Eine Lieferung per SMS oder E-Mail ist deshalb nicht möglich.

Die Doppelkarten mitsamt der Grünen Karte erhalten Sie von uns direkt per Post. Wahlweise als einfache Zustellung oder via Express-Versand, sofern die Zollkennzeichen-Versicherung dringend benötigt wird.

Gültigkeiten und Deckungen im Detail

Generell decken die Ausfuhrkennzeichen-Versicherungen der ITS einen Großteil beliebter Export-Ziele der Welt ab. Welche das sind, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite zu den Deckungsbereichen und -summen.

Zusätzlich sind die versicherten Länder in einer Übersicht auf der internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) dargestellt. Dort befinden sich außerdem Kontaktdaten zu den zuständigen Grüne-Karte-Büros, die im Schadenfall weiterhelfen. Sind Länder nicht dabei oder gestrichen, so besteht keine Deckung.

Fahrten in nicht versicherte Länder

Karte, die den Export mit einem Pfeil symbolisiert

Führt eine Fahrt in ein Land, das von der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung nicht abgedeckt wird, so muss an der Grenze eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Üblicherweise lassen sich solche Policen in Grenznähe erwerben. In diesen Fällen gilt dann die Laufzeit der neuen Versicherung als Ablaufzeit des Zollkennzeichens – die Angaben auf dem Nummernschild verlieren ihre Gültigkeit.

Kann ich auch mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?

Prinzipiell können auch Kurzzeitkennzeichen für Fahrten ins Ausland verwendet werden. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass längst nicht alle Länder (auch in der Europäischen Union) die innerdeutschen Überführungskennzeichen tolerieren oder akzeptieren. Es existieren Erfahrungsberichte, nach denen Bußgelder oder Stilllegungen verhängt wurden. Wir empfehlen deshalb dringend, das Ausfuhrkennzeichen für Fahrten in andere Länder zu nutzen.