Deckungsbereich
Es ist sowohl mit dem Überführungs- als auch mit dem Ausfuhrkennzeichen möglich, in andere Länder zu reisen. Durch ein Abkommen verschiedener Staaten gelten die Haftpflichtversicherungen in vielen Ländern – allerdings mit unterschiedlichen Deckungssummen. Ist ein Land nicht aufgelistet, so benötigen Sie für die Einreise eine separate Versicherung. Diese wird Ihnen in der Regel direkt an der Grenze angeboten.