Häufige Fragen

Versicherung, Kennzeichen, Fahrzeugkauf und Fahrzeugexport – alle Themen auf einen Blick

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein zeitlich befristetes amtliches Kennzeichen, das Sie bei der Zulassungsstelle beantragen können, wenn Sie ein Fahrzeug nur für kurze Zeit im öffentlichen Straßenverkehr bewegen müssen. Typische Anlässe sind die Überführung eines gekauften Fahrzeugs zu Ihrem Wohnort, eine Probefahrt oder die Fahrt zu einer Hauptuntersuchung (HU/TÜV).

Sie erkennen ein Kurzzeitkennzeichen an dem gelben Feld am rechten Rand: Dort ist das letzte Gültigkeitsdatum eingeprägt. Ist dieses Datum erreicht, darf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden.

Rechtliche Hinweise

Die zur Verfügung gestellten Informationen sind aus allgemein gültigen Informationsquellen zusammengefasst. Aus diesem Grunde erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit. Sie sind nur als Anregungen und Informationen zu verstehen und sind im Weiteren nicht abschließend. Für Inhalte externer Internetseiten sind ausschließlich deren jeweilige Betreiber verantwortlich. Beachten Sie bitte die einschlägigen Vorschriften der Versicherungsgesellschaften, der zuständigen Finanzämter, der Kfz-Zulassungsstellen, im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

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