Das Kurzzeitkennzeichen

So einfach funktioniert's

5 Tage plus Zuteilungstag gültig
Nur für ein Fahrzeug
Probe- & Überführungsfahrten
Gelbes Datumsfeld

Das Kurzzeitkennzeichen - so einfach funktioniert’s

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein nationales Kennzeichen, das für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt wird. Es wird für maximal 5 Tage zugeteilt – da der Tag der Zuteilung mitzählt, können Sie das Fahrzeug an insgesamt sechs Kalendertagen nutzen, bis 23:59 Uhr des aufgedruckten Enddatums. Verwendet werden darf es nur an einem einzigen Fahrzeug.

Erkennbar ist es an dem gelben Feld am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum (Tag, Monat, Jahr) eingeprägt ist.

Wichtig zu wissen

Seit dem 01. April 2015 gelten verschärfte Regeln für die Zuteilung. Ein Fahrzeug braucht nun eine gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV), um ein Kurzzeitkennzeichen ohne Einschränkungen nutzen zu können.

Kurzzeitkennzeichen werden ausschließlich mit einer Haftpflichtversicherung versichert. Eine Teil- oder Vollkaskodeckung ist über unsere aktuellen Anbieter nicht möglich; auf Wunsch geben wir Ihnen die Kontaktdaten eines namhaften Versicherungsmaklers. Die maximale Laufzeit einer Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen beträgt maximal sechs Tage. Innerhalb dieses Zeitraums darf sich das Fahrzeug ganz normal auf öffentlichen Straßen bewegen.

Die Frist endet mit dem Ende des auf den Nummernschildern eingeprägten Tages – danach gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen und darf entsprechend nicht mehr öffentlich bewegt oder geparkt werden.

Wer mag, kann die Laufzeit seiner Kurzzeitkennzeichen über die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung anpassen. Bei der ITS haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, anstelle von sechs bzw. fünf Tagen nur drei Tage zu wählen. Das macht beispielsweise dann Sinn, wenn die Überführungs- oder Testfahrt nicht viel Zeit in Anspruch nimmt – und ist deutlich günstiger.

Diese Einsatzmöglichkeiten gibt es

Damit Sie prüfen können, ob Kurzzeitkennzeichen für Ihr Vorhaben geeignet sind, haben wir im Nachfolgenden die Einsatzmöglichkeiten dargestellt.

Test- und Probefahrten

Soll ein Fahrzeug erworben werden, so liegt nicht immer eine Zulassung vor. Gerade der Erwerb eines Pkws von Privat erschwert die Probefahrt, wenn das Kfz abgemeldet beziehungsweise stillgelegt ist. In diesen Fällen können Kurzzeitkennzeichen verwendet werden.

Überführungsfahrten

Muss ein Fahrzeug überführt werden, kann das Kurzzeitkennzeichen auch hier eine gute Hilfestellung bieten. Mit einem Nutzungszeitraum von maximal sechs Tagen lassen sich Überführungen innerhalb Deutschlands in der Regel gut bewerkstelligen.

Fahrten zu Kfz-Werkstätten

Ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten zur HU und – wenn die HU Mängel feststellt – zur Reparatur erlaubt, im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk (§ 42 Abs. 7 FZV). Mehr unter Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV.

Fahrzeugexporte

Wer ein Fahrzeug ins Ausland bringen möchte, kann dafür prinzipiell das Kurzzeitkennzeichen nutzen. Im Zweifelsfalle sollte jedoch das Ausfuhrkennzeichen genutzt werden, da nicht alle Länder das Kurzzeitkennzeichen anerkennen. Wie die Versicherung dafür aussieht, steht in der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Ausfuhrkennzeichen.

So erhalten Sie Ihre Kurzkennzeichen

Sie können das Kurzzeitkennzeichen bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragen. Voraussetzung dafür sind folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung (unter Umständen auch als Kopie akzeptiert)
  • Bestätigung über gültige und bestandene Hauptuntersuchung
  • Kurzzeitkennzeichen eVB als Versicherungsbestätigung

Außerdem werden Gebühren und Kosten für Zulassung und Schilder fällig. Über diese können Sie sich in unserem Ratgeber Kurzzeitkennzeichen Kosten informieren.

Anbringung am Fahrzeug

Wie gewöhnliche Kfz-Nummernschilder auch, werden Überführungskennzeichen bei Pkws, Transportern und Lkws sowohl vorne als auch hinten am Fahrzeug an den vorgesehenen Stellen angebracht und müssen gut sichtbar sein. Dabei gibt es keine gesonderten Schilder für Front und Heck, weil sich auf den Überführungskennzeichen lediglich das Zulassungssiegel und keine Prüfplakette befindet. Anhänger und Motorräder benötigen lediglich ein Kurzzeitkennzeichen für das Heck.

Weiterführende Themen

Kurzzeitkennzeichen nach Bundesland

Beantragt wird das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsbehörde; Hinweise für Ihr Bundesland finden Sie hier: