Schwanthaler Str. 124 80339 München

Steuerliche Aspekte

Der Export eines Fahrzeugs ist mit zwei Besonderheiten verbunden, mit denen Sie sich im Vorfeld auseinandersetzen sollten. So wird zum einen die Kfz-Steuer für den Nutzungszeitraum erhoben. Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit, eine Erstattung der Mehrwertsteuer für das erworbene Fahrzeug zu erhalten. Wir klären Sie im nachfolgenden Text über beide Aspekte der Ausfuhr auf und zeigen Ihnen, was es zu beachten gilt.

 

Kfz-Steuer entrichten

Steuern bei der Kfz-Ausfuhr.

Für deutsche Staatsbürger könnte es hinsichtlich der Kfz-Steuer einfacher kaum sein. Im Zuge der Zulassung des Ausfuhrkennzeichens wird dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt. Die fällige Kfz-Steuer wird dann unverzüglich von Ihrem Bankkonto abgebucht. Beachten Sie, dass das immer für ganze Monate geschieht. Das heißt: Wer im Januar ein Ausfuhrkennzeichen für 9 Tage zulässt, muss für den kompletten Monat Kfz-Steuer entrichten.

Für Ausländer, die das Ausfuhrkennzeichen benötigen, wird es dagegen schwieriger. Denn die Voraussetzung einer Einzugsermächtigung ist ein deutsches Bankkonto. Gemeinsam mit der Zulassungsstelle wird bei Bedarf ein Steuerbescheid vom Finanzamt angefordert, der den zu zahlenden Betrag enthält. Dieser kann dann bei einer deutschen Bank eingezahlt und somit bestätigt überwiesen werden. Der Beleg der Überweisung ist ausreichend für die Zulassung.

 

 

Mehrwertsteuerrückerstattung mithilfe der MRN Nummer

Da Nicht-EU-Staaten oftmals einen anderen Umgang mit der Mehrwertsteuer pflegen, kann diese im Anschluss an den Export an den Exporteur bzw. den Käufer zurückerstattet werden. Dafür bedarf es lediglich einiger weniger Punkte, die erfüllt sein müssen:

  • Der Verkäufer, also der Autohändler, muss die Mehrwertsteuer auf seiner Rechnung ausgewiesen haben.
  • Für das Fahrzeug wird eine MRN (Movement Reference Number, also eine Versandanmeldung) beantragt.
  • Der Export geht in ein EU-fremdes Land, um eine Mehrwertsteuerrückerstattung rechtfertigen zu können.

Die MRN wird nun zur „Verfolgung“ Ihres Autos verwendet. Sobald eine europäische Grenze passiert wird, erhält das zuständige Zollamt eine elektronische Benachrichtigung. Dort werden dann die für die Mehrwertsteuerrückerstattung nötigen Dokumente erstellt und an den Exporteur versendet. Dieser kann die Erstattung dann beim Autohändler anfordern.