Es kommt auf die Nutzungsart an
Generell ist seit den Änderungen für Kurzzeitkennzeichen ein gültiger TÜV für die Zulassung von Nöten. Das gilt allerdings nur für reine Überführungs- und Probefahrten. Hat das Auto keine bestandene Hauptuntersuchung, so dürfen Sie die Überführungsschilder sehr wohl nutzen. Folgende Szenarien für das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV gibt es dabei.
Fahrten zur Erlangung des TÜVs
In diesem Falle erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV mit einer Beschränkung, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Diese besagt, dass Sie mit den Nummernschildern lediglich zu einer Prüfstelle oder einer Werkstatt fahren dürfen, in der dann die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Üblicherweise sind diese Fahrten auf den jeweiligen Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes beschränkt. Wurde die Hauptuntersuchung durchgeführt, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:
- Die Hauptuntersuchung wurde bestanden: In diesem Falle erlischt die Beschränkung der Kurzzeitkennzeichen und Sie können diese für jedwede gesetzlich erlaubten Zwecke nutzen.
- Die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden: Sie dürfen die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV nun nutzen, um das Fahrzeug reparieren zu lassen. Fahrten sind im eigenen sowie in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt. Allerdings nur, wenn während des TÜVs keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden.
Fahrten zur Mängelbeseitigung
Nicht immer lohnt die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung. Beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug einige Mängel aufweist, die der Erlangung des TÜVs im Wege stehen. Das Kurzzeitkennzeichen kann in diesen Fällen dennoch beantragt werden, sofern die Mängel nicht die Verkehrssicherheit beeinflussen also schwerwiegend sind. Erlaubt sind Fahrten sowohl im eigenen als auch in angrenzenden Zulassungsbezirken. Diese müssen allerdings mit dem Ziel der Mängelbeseitigung geschehen. Also zum Beispiel die Fahrt zur Werkstatt, zur Garage oder einer anderen Einrichtung, in der das Kraftfahrzeug auf Vordermann gebracht werden kann. Anschließend ist die Fahrt zur Prüfstelle oder zum Werkstatt-TÜV erlaubt.