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Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV

Mit den Tipps der ITS haben Sie die Möglichkeit, weiterhin Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV zulassen zu können. Und dank unserer individuellen und günstigen Preise für die Versicherung haben Sie direkt den passenden Schutz mit an Bord. Ohne Selbstbeteiligung, ohne Anschlussversicherung – vollkommen transparent. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie ohne TÜV an Kurzzeitkennzeichen gelangen.

Es kommt auf die Nutzungsart an

Generell ist seit den Änderungen für Kurzzeitkennzeichen ein gültiger TÜV für die Zulassung von Nöten. Das gilt allerdings nur für reine Überführungs- und Probefahrten. Hat das Auto keine bestandene Hauptuntersuchung, so dürfen Sie die Überführungsschilder sehr wohl nutzen. Folgende Szenarien für das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV gibt es dabei.

Fahrten zur Erlangung des TÜVs

In diesem Falle erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV mit einer Beschränkung, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Diese besagt, dass Sie mit den Nummernschildern lediglich zu einer Prüfstelle oder einer Werkstatt fahren dürfen, in der dann die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Üblicherweise sind diese Fahrten auf den jeweiligen Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes beschränkt. Wurde die Hauptuntersuchung durchgeführt, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:

  1. Die Hauptuntersuchung wurde bestanden: In diesem Falle erlischt die Beschränkung der Kurzzeitkennzeichen und Sie können diese für jedwede gesetzlich erlaubten Zwecke nutzen.
  2. Die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden: Sie dürfen die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV nun nutzen, um das Fahrzeug reparieren zu lassen. Fahrten sind im eigenen sowie in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt. Allerdings nur, wenn während des TÜVs keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden.

Fahrten zur Mängelbeseitigung

Nicht immer lohnt die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung. Beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug einige Mängel aufweist, die der Erlangung des TÜVs im Wege stehen. Das Kurzzeitkennzeichen kann in diesen Fällen dennoch beantragt werden, sofern die Mängel nicht die Verkehrssicherheit beeinflussen also schwerwiegend sind. Erlaubt sind Fahrten sowohl im eigenen als auch in angrenzenden Zulassungsbezirken. Diese müssen allerdings mit dem Ziel der Mängelbeseitigung geschehen. Also zum Beispiel die Fahrt zur Werkstatt, zur Garage oder einer anderen Einrichtung, in der das Kraftfahrzeug auf Vordermann gebracht werden kann. Anschließend ist die Fahrt zur Prüfstelle oder zum Werkstatt-TÜV erlaubt.

Keine Vergnügungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Nutzung von Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV bieten Spielräume, mit denen sich die Hauptuntersuchung bequem und direkt über die Bühne bringen lässt. Diese Spielräume sollten allerdings keinesfalls ausgereizt werden. Denn: Wer von Behörden angehalten und überprüft wird, muss sich erklären können. Wurde das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV beispielsweise sonntags für einen Ausflug an den Strand verwendet, so handelt es sich dabei um eine Vergnügungsfahrt. Gleiches gilt für anderweitige Unternehmungen, deren Ziel nicht die Prüfstelle, die Werkstatt oder eine andere Destination (siehe Fahrten zur Mängelbeseitigung) ist.

Passend versichert

Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherungen der ITS gelten sowohl für Fahrten mit als auch ohne TÜV. Sie sind über den gewählten Zeitraum durch eine vollwertige Haftpflichtversicherung geschützt, die keine Selbstbeteiligungen oder Schadenfreiheitsklassen enthält. Mit dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen zu Sach-, Personen- oder Vermögensschäden.
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