Schwanthaler Str. 124 80339 München
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Versicherungsmaklervertrag/-vollmacht

zwischen der Firma I.T.S – Vermittlung Internationaler Kfz.-Verschiffungen GmbH, Schwanthaler Straße 124, 80339 München als Versicherungsmakler (im Weiteren „Makler“ genannt) und dem in § 2 des Vertrages bezeichneten Auftraggeber (im Weiteren „Auftraggeber“ genannt).

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Vertragsgegenstand

§ 3 Leistungsumfang des Maklers

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

§ 5 Vertragsschluss

§ 6 Vertragsdauer

§ 7 Vergütung

§ 8 Vollmachten

Mit Beauftragung des Maklers im Sinne des § 5 dieser Bedingungen bevollmächtigt der Auftraggeber den Makler und dessen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht (Maklervollmacht) umfasst dabei insbesondere

Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht des Auftraggebers ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Die Vollmacht ist auch ohne Unterschrift des Auftraggebers gültig.

§ 9 Datenschutz

Mit Beauftragung des Maklers im Sinne des § 5 dieser Bedingungen willigt der Auftraggeber ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Maklervertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt zudem ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Makler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen und Rückversicherer übermittelt werden. An Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind. Der Auftraggeber entbindet die Versicherer und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Makler bezüglich aller Angaben, die mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder der Schadensabwicklung im Zusammenhang stehen.

§ 10 Haftung

§ 11 Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, wonach Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz regelmäßig in drei Jahren verjähren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzverpflichteten erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 12 Informationen zum Elektronischen Geschäftsverkehr

§ 13 Erklärungsfiktion

Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Bedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der Bedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb der Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

§ 14 Schlussbestimmungen