So wird die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung zum vollen Erfolg
Es kann mehrere Gründe geben, die eigene Kfz-Versicherung kündigen zu wollen. Entweder das versicherte Kraftfahrzeug wird stillgelegt, die Beiträge sind zu hoch oder die Leistungen sind Ihnen als Versicherungsnehmer ungenügend. Wann sie die Möglichkeit haben, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und wie Sie dabei am besten vorgehen sollten, zeigen wir Ihnen im Nachfolgenden.
Diese Möglichkeiten der Kündigung haben Sie
Kündigung zum Stichtag
Die Kündigung der Kfz-Versicherung zum Stichtag findet zumeist bis Ende November statt. Denn der Versicherungsvertrag läuft immer über ein ganzes Kalenderjahr mit einer Kündigungsfrist von genau einem Monat. Das bedeutet, dass der 30. November der Tag ist, an dem die Kfz-Versicherung spätestens gekündigt werden muss. Wer diesen Termin verpasst, muss ein weiteres Jahr mit seiner bisherigen Kfz-Versicherung leben - es sei denn, diese erhöht die Preise.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
Im Falle einer Beitragserhöhung oder einer Erhöhung von Regional- und Typklassen erhalten Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. So ist es möglich, die Kfz-Versicherung auch nach dem Stichtag zu kündigen. Üblicherweise informiert der Versicherer im Dezember über etwaige Beitragsanpassungen. Auf den Schreiben ist vermerkt, welches Sonderkündigungsrecht der Versicherungsnehmer hat und innerhalb welcher Frist er gekündigt haben muss.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Da sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Teil- und Vollkasko fahrzeuggebunden sind, dürfen Sie nach einem Fahrzeugwechsel Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Das geht im Prinzip recht einfach - denn bei der Abmeldung des alten Autos übersendet die Zulassungsstelle direkt eine Meldung an die vorherige Kfz-Versicherung und der Versicherungsvertrag wird stillgelegt. Sie haben nun die Möglichkeit, für Ihr neues Fahrzeug eine Kfz-Versicherung Ihrer Wahl abzuschließen. Nutzen Sie dafür die Vergleichsmöglickeiten der ITS, um das beste Angebot für sich zu finden.
Kündigung nach Unfall
Kam es zu einem Unfall, bei dem Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko einen Schaden regulieren mussten, haben beide Parteien - also Sie und Ihr Versicherer - ein Sonderkündigungsrecht. Inwieweit diese Möglichkeit der Kündigung der Kfz-Versicherung Sinn macht, sollte gründlich abgewogen werden. Denn im Normalfall werden dabei alle bereits für das Jahr gezahlten Beiträge vom Versicherer einbehalten. Die Kündigung nach einem Unfall ist also eher unüblich und wird eher von Seiten des Kfz-Versicherers vorgenommen, wenn ein Versicherungsnehmer ein hohes finanzielles Risiko darstellt.
Kündigung bei Stilllegung des Kraftfahrzeugs
Wird ein Fahrzeug stillgelegt, also abgemeldet, erfolgt automatisch auch die Stilllegung des Versicherungsvertrags. Zu viel bezahlte Beiträge werden dem Versicherer zurückerstattet - es muss keine separate Kündigung erfolgen, weil die Zulassungsstelle den Kfz-Versicherer informiert. Zu beachten ist allerdings, dass der Versicherungsvertrag für den Rest des Jahres lediglich ruht. Wird das Kfz innerhalb dieser Zeit wieder zugelassen, muss also dieser Vertrag reaktiviert werden - Sie können nicht einfach eine neue Kfz-Versicherung nutzen. Das ist erst im darauffolgenden Jahr möglich.
Kündigung bei Verkauf des Kraftfahrzeugs
Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder wechselt es aus anderen Gründen den Besitzer, muss die Kfz-Versicherung ebenfalls gekündigt oder zumindest informiert werden, weil die Kündigung entweder in Form einer vorherigen Stilllegung oder im Zuge der Ummeldung stattfindet. Es empfiehlt sich allerdings, bei einem Besitzwechsel sowohl die Kfz-Zulassungsstelle als auch die Kfz-Versicherung zu informieren. Bei einigen Vordrucken von Kfz-Kaufverträgen sind entsprechende Vordrucke enthalten, die Sie dann einfach ausfüllen und an die im Vorfeld genannten Institutionen versenden können.
Das sollten Sie bei der Kündigung beachten
Damit die Kündigung Ihrer Versicherung reibungslos erfolgen kann, gibt es einige Dinge zu beachten. Welche das sind, zeigen wir Ihnen im Nachfolgenden.
Fristen, Versandzeiten und Zustellnachweise
Besonders bei der Kündigung zum Stichtag und bei der Wahrnehmung etwaiger Sonderkündigungsrechte sollte darauf geachtet werden, dass die Fristen eingehalten werden. Als fristgerechte Kündigungen zählen nur solche, bei denen die Kündigung innerhalb der vorgegebenen Frist beim Versicherer eingegangen ist. Das bloße Absenden einer Kündigung innerhalb dieser Frist reicht nicht aus.
Normalerweise teilt der Versicherer in den Vertragsbedingungen mit, auf welchem Wege die Kündigung erfolgen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann dabei Zustellnachweise nutzen, um im Zweifel Beweise für die ordentliche Kündigung zu haben. Bei der postalischen Kündigung kann das beispielsweise das Einschreiben mit Rückschein sein. Beim Fax dient der Sendungsbericht als Nachweis - und bei der E-Mail lässt sich üblicherweise problemlos herausfinden, wann die Kündigung versendet wurde.
Kündigungsbestätigung anfordern
In Ihrem Kündigungsschreiben sollten Sie außerdem darum bitten, eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. Das bedeutet, dass der Kfz-Versicherer Ihnen bestätigt, Ihre Kündigung innerhalb der Frist erhalten zu haben. So sind Sie in jedem Falle auf der sicheren Seite und können sich nach neuen Angeboten im Bereich Kfz-Versicherung umsehen. Mithilfe der ITS gelingt Ihnen das ganz einfach und zu Top-Konditionen!