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Das Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen – Fakten, Infos und mehr

Ein Ausfuhrkennzeichen ohne Plakette.

Das Ausfuhrkennzeichen ist Deutschlands offizielles Nummernschild für den Export von Kraftfahrzeugen. Seine Vorteile liegen in attraktiven Laufzeiten und internationaler Anerkennung. Im Nachfolgenden erklären wir Ihnen, wie das auch als Zollkennzeichen bekannte Nummernschild funktioniert und was Sie bei der Nutzung beachten sollten.

Wie sieht das Ausfuhrkennzeichen aus?

Das wohl auffälligste Merkmal des Ausfuhrkennzeichens ist der knallrote Rand auf der rechten Seite. In diesem Feld befinden sich drei Zahlen, die das Ablaufdatum der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung darstellen. An oberster Stelle steht der Tag, darunter folgen Monat und Jahr. Dank der prominenten Darstellung ist also auf den ersten Blick erkennbar, ob das Ausfuhrkennzeichen noch Gültigkeit besitzt.

Generell besitzen auch die Exportkennzeichen das Kürzel des Zulassungsbezirks, also etwa „HH“ für Hamburg oder „M“ für München. Danach folgen das Siegel der jeweiligen Behörde sowie eine Zahl. Am Ende steht dann ein Buchstabe, der von den jeweiligen Zulassungsstellen fortlaufend vergeben wird. Im Vergleich zum regulären Kfz-Kennzeichen befinden sich auf diesen Schildern also weder Prüfplakette noch Unterscheidungsbuchstaben oder der blaue Eurorahmen.

Gibt es weitere deutsche Nummernschilder für die Ausfuhr?

Wer temporäre Kfz-Zulassungen für den Export benötigt, wird alternativ beim Kurzzeitkennzeichen mit der Grünen Karte fündig. Der Nachteil: Diese Kurzzeitzulassungen gelten höchstens für fünf Tage und lassen daher kaum Spielraum für weite Fahrten. Außerdem werden Kurzkennzeichen nicht in jedem Land (auch innerhalb Europas) anerkannt, sodass es zu Problemen in Form von Bußgeldern, Stilllegungen oder gar Haftstrafen kommen kann. Deshalb sollte im Zweifel stets das Ausfuhrkennzeichen für die Fahrt bzw. Fahrzeugüberführung ins Ausland oder den Export genutzt werden.

 

 

Die Laufzeiten im Überblick

Anders als innerdeutsche Überführungskennzeichen können Ausfuhrkennzeichen mit Laufzeiten zwischen 9 und 360 Tagen zugelassen werden. Der Zeitraum wird generell mithilfe der georderten Ausfuhrkennzeichen-Versicherung bestimmt, die – anders als die Kurzzeitkennzeichen eVB – nur per Briefpost versendet werden kann. Es handelt sich um die klassischen Doppelkarten mitsamt einer internationalen Versicherungskarte.

Besonderheiten des Ausfuhrkennzeichens

Das Ausfuhrkennzeichen hat drei Besonderheiten, die für die Zulassung von großer Bedeutung sein können:

  1. Die Kfz-Steuer: Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen muss für das Kfz-Ausfuhrkennzeichen Steuer entrichtet werden. Diese wird auf volle Monate gerechnet. Wer die Nummernschilder für den Export also nur 9 Tage benötigt, muss die reguläre Kfz-Steuer dennoch für einen ganzen Kalendermonat entrichten.
  2. Die Vorführpflicht: Bei der Zulassung von Ausfuhrkennzeichen kann es zur Begutachtung des Fahrzeugs kommen. Dabei werden die eingereichten Dokumente mit der Fahrgestellnummer des Kraftfahrzeugs verglichen, um eine missbräuchliche Ausfuhr – beispielsweise durch Diebstahl – verhindern zu können.
  3. Die Löschung aus dem Verkehrszentralregister: Wird ein Kraftfahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen, so gilt es offiziell als aus Deutschland ausgeführt und ist damit nicht mehr Bestandteil des deutschen Straßenverkehrs. Wer ein via Exportkennzeichen zugelassenes Fahrzeug wieder in Deutschland zulassen möchte, muss unter Umständen mit hohem bürokratischem Aufwand rechnen.

Vorteile für Exporteure

Wird ein Kraftfahrzeug in ein Nicht-EU-Land exportiert, so kann unter Umständen eine Mehrwertsteuerrückerstattung erfolgen. Das funktioniert dann, wenn der Autohändler respektive Verkäufer die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweist und wenn eine sogenannte Movement-Reference-Number für das Kraftfahrzeug vergeben wurde. Anhand dieser kann nun nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug mit den Ausfuhrkennzeichen tatsächlich die Europäische Union verlassen hat. Im Anschluss kann dann die Rückerstattung durch den Verkäufer erfolgen.

Grenzen des Ausfuhrkennzeichens durch Versicherung

Nicht alle Länder sind durch gängige Ausfuhrkennzeichen-Versicherungen abgedeckt. Mit der Haftpflichtversicherung befahrbare Länder sind auf der Grünen Karte vermerkt – nicht versicherte Länder sind entweder nicht aufgeführt oder aber gestrichen. Wer mit dem Ausfuhrkennzeichen in ein nicht abgedecktes Land einreisen will, hat zumeist an der Grenze die Möglichkeit, eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen. In diesem Falle gilt nicht mehr das auf dem Zollkennzeichen vermerkte Ablaufdatum, sondern das Ablaufdatum der neuen Versicherung.

Hinweis: Die Deckungssummen sind vor allem in osteuropäischen oder in nichteuropäischen Staaten oftmals relativ gering. Wer ein Kraftfahrzeug in ferne Länder exportieren möchte, sollte sich in jedem Falle über die Deckungsbeträge in Hinblick auf Sach- und Personenschäden informieren.