Sichern Sie sich jetzt Ihre Kurzzeitkennzeichen Versicherung bei der ITS. Profitieren Sie von attraktiven Preisen, der blitzschnellen Verfügbarkeit sowie der mehrfach gesicherten Abwicklung. Vertrauen Sie auf den Schutz führender Versicherer und nutzen Sie Möglichkeiten wie unsere kostenlose App, um Ihr Kurzzeitkennzeichen direkt aufs Handy zu erhalten.
Unsere Kurzzeitkennzeichen Versicherung im Überblick
Bei einer von der ITS vermittelten Kurzzeitkennzeichen Versicherung liegen die Vorteile ganz klar auf der Hand. Sie können Ihre zukünftige elektronische Versicherungsbestätigung von Anfang an individualisieren und zahlen wirklich nur für die Fahrzeugart und Laufzeit, die Sie benötigen — bares Geld sparen, ohne auf etwas zu verzichten.
Selbstverständlich handelt es sich um eine vollwertige Kfz-Haftpflichtversicherung von namhaften Versicherern. Wird es brenzlig, steht einer kompetenten und fachlich korrekten Schadensabwicklung nichts im Wege. Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen, in Deutschland und im Ausland — keine Anschlussversicherung, keine Klauseln.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit
Was ist eigentlich eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung?
Prinzipiell ist eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung nichts anderes als eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgeschrieben. Der einzige Unterschied:
- Eine Laufzeitbeschränkung von bis zu sechs Tagen liegt vor.
- Es gibt keine Schadenfreiheitsklassen.
Das bedeutet: Bei einem Unfall mit Haupt- oder Mitschuld reguliert die Kurzzeitkennzeichen Versicherung ohne Nachzahlungen. Die Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben — in Deutschland 7,5 Mio. € für Personenschäden sowie 1,22 Mio. € für Sachschäden pro Ereignis.
Vollkasko, Laufzeit und das eVB-System
Vollkasko und Teilkasko
Ein Teil- oder Vollkaskoschutz ist für Kurzzeit- und Ausfuhrversicherungen über unsere aktuellen Anbieter nicht möglich. Benötigen Sie eine Kaskodeckung, geben wir Ihnen gerne die Kontaktdaten eines namhaften Versicherungsmaklers, der Ihnen weiterhelfen kann.
Risiko bei der Überführung
Das Ende der Laufzeit
Ist die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen, erlischt auch die Zulassung. Erkennbar ist das Ablaufdatum am rechten Rand der Schilder, der Tag, Monat und Jahr in absteigender Reihenfolge enthält.
Dieses Ablaufdatum ist inklusive. Fällt es etwa auf den 28.05.2026, so darf sich das Auto an diesem Tag (bis 24.00 Uhr) noch mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung bewegen — am nächsten Tag (0.00 Uhr) nicht mehr.
Wie funktioniert die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Moderne Kurzzeitkennzeichen Versicherungen werden in Form einer siebenstelligen eVB versendet — ein Code aus Buchstaben und Zahlen, der als Schlüssel dient.
Die Zulassungsbehörde greift über die eVB auf die Informationen des Versicherungsnehmers zu: persönliche Daten zum Abgleich plus die Angaben zur Versicherung selbst.
- Versendung innerhalb weniger Sekunden per E-Mail und App
- Kein postalischer Versand nötig — spart Zeit, Geld und Papier
- Formloses Einreichen bei der Zulassungsstelle
Zulassungsunterlagen
Haben Sie Ihre Versicherung online erworben? Perfekt! Für den Gang zur Zulassungsstelle benötigen Sie nun noch folgende Unterlagen:

Identitätsnachweis
Das kann ein gültiger Personalausweis sein. Alternativ wird ein Reisepass mit amtlicher Meldebestätigung akzeptiert. Bei Unternehmen: Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug.

Zulassungsbescheinigung Teil I
Der Fahrzeugschein (Teil I) muss im Original vorgelegt werden. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, genügt oft die Abmeldebescheinigung.

Zulassungsbescheinigung Teil II
Der Fahrzeugbrief (Teil II) ist der Eigentumsnachweis. In manchen Fällen genügt eine Kopie – fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Zulassungsstelle nach.

Bestätigung der Hauptuntersuchung
Seit 2014 ist eine gültige HU für Kurzzeitkennzeichen Pflicht. Bringen Sie den aktuellen TÜV-Bericht mit.

Vollmacht
Falls Sie die Zulassung für jemand anderen erledigen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers.
Wichtig: Wahl der Zulassungsstelle
Sie können das Kurzzeitkennzeichen entweder an Ihrem Hauptwohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs beantragen.
Achtung: Ohne gültige HU nur am Fahrzeugstandort!
Kosten der Zulassung
Folgende Kosten erwarten Sie bei der Kurzzeitkennzeichen-Zulassung:
| Kostenpunkt | Erklärung | Preis |
|---|---|---|
| Kosten für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung | Die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung sind abhängig von Anbieter, Laufzeit und Fahrzeugart. | Ab 22,25 € bei uns, bis zu 100,- € bei anderen Anbietern. |
| Gebühren für die Zulassung | Diese Gebühren werden bundesweit erhoben und direkt im Zuge der Zulassung bei der Behörde entrichtet. | Etwa 13,50 Euro. |
| Kosten der Schilderprägung | Die Schilderprägung kann direkt in der Nähe der Zulassungsstelle erfolgen. Alternativ können die Schilder online bestellt werden | Zwischen 14,00 Euro und 32,00 Euro. |
In der Summe können Sie auch bestenfalls mit einem Kostenpunkt von etwa 50,- Euro rechnen. Zum Beispiel durch eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung von ITS Kurzzeitkennzeichen zu Top-Preisen. Wird die eVB jedoch anderweitig, beispielsweise direkt in den Schilderläden der Zulassungsstelle bezogen, können schnell Kosten inklusive der Schilder in Höhe von über 100,- Euro entstehen.
Ablauf der Zulassung
Zu Beginn der Zulassung müssen Sie die oben genannten Unterlagen vorlegen. Mit dabei ist selbstverständlich die eVB der Kurzzeitkennzeichen Versicherung, die überprüft und im Anschluss für die Nutzung aktiviert wird.
Im Anschluss erhalten Sie ein Dokument für die Schilderprägung, mit dem Sie die Nummernschilder in Auftrag geben können. Parallel dazu müssen Sie die Zulassungskosten vergleichen.
Der nächste Schritt führt Sie, mit dem Kennzeichen im Gepäck, wieder in die Zulassungsstelle. Dort erhalten die Nummernschilder ein Siegel, das ihre Gültigkeit belegt. Fertig.
Auslandsfahrten mit der Kurzzeit eVB
Theoretisch bietet die Kurzzeitkennzeichen Versicherung die Möglichkeit von Auslandsfahrten. Grundlage dafür ist ein Abkommen, das Deckungssummen für Haftpflichtschäden in anderen Ländern vorsieht. Zu beachten sind hier allerdings folgende Aspekte.
Deckungssummen nicht in allen Ländern verfügbar
Vor allem außerhalb oder im Osten Europas sind die Deckungssummen teilweise nicht verfügbar oder eher gering. Im Fall einer marginalen Deckung besteht ein nicht zu verachtendes finanzielles Risiko. Denn Unfallschäden erzeugen schnell hohe Kosten, die nach Aufzehren der Deckungssummen der Verursacher oder der Fahrzeughalter aufkommen müssten.
Besteht jedoch keine Deckung durch die Kurzzeitkennzeichen Versicherung, so muss an der Grenze eine entsprechende Haftpflichtversicherung erworben werden. Diese würde die Laufzeit der Kurzzeitkennzeichen beeinflussen, wenn gleich das Ablaufdatum auf den Schildern etwas Anderes sagt.
Unterschiedlicher Umgang ausländischer Behörden
Mit der Grünen Karte ist nicht zwingend gewährleistet, dass das Kurzzeitkennzeichen und der ausgehändigte Kfz-Schein im Ausland als offizielles Dokument akzeptiert werden — obwohl in der Europäischen Union eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen vereinbart ist.
Deutschland hat nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen sowie der entsprechenden Fahrzeugpapiere. Eine Nutzung in anderen Ländern wird nicht empfohlen, da es dort keine Rechtsgrundlage dafür gibt und sie zu Problemen wie der Verweigerung der Einreise, hohen Strafen oder der Beschlagnahme des Fahrzeugs führen kann.
Wer ein Fahrzeug ins Ausland ausführt, sollte auf Nummer sicher gehen und gegebenenfalls ein international gültiges Ausfuhrkennzeichen beantragen.
Die grüne Versicherungskarte
Bei der Grünen Karte, oft auch als Internationale Versicherungskarte (IVK) bekannt, handelt es sich um ein Dokument für den Versicherungsnachweis. Zwar ist das Mitführen dieser Karte in vielen Ländern nicht mehr vorgeschrieben. Bei Unfällen oder Kontrollen im Ausland ist sie jedoch sehr hilfreich, da durch sie die bestehende Deckung der Kurzzeitkennzeichen Versicherung belegt werden kann.
Wir möchten Ihnen daher empfehlen, bei Auslandsfahrten mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung stets die grüne Versicherungskarte mit zu bestellen.

