Versicherungsschutz

Alle wichtigen Informationen

Beginn mit Zulassung
1-6 Tage Laufzeit
Alle Fahrzeugarten
Kostenloser Ersatz

Informationen zum Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Zulassung. Bei der Bestellung wählen Sie die gewünschte Laufzeit zwischen einem und sechs Tagen.

So funktioniert's

Ihre eVB-Nummer ist nach Bestellung sofort aktiviert. Sie haben 10 Tage Zeit, um diese für die Beantragung der Kurzzeitkennzeichen einzusetzen. Mit der Zulassung beginnt dann der eigentliche Versicherungsschutz.

Verfügbare Laufzeiten

1 Tag
Kurze Überführung
3 Tage
Standard
5 Tage
Beliebt
6 Tage
Maximum

Anwendungsgebiete

Die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung können Sie für folgende Fahrzeugarten abschließen:

PKW
LKW
Motorräder
Wohnmobile
Anhänger

Wichtig zu wissen

  • • Der Versicherungsschutz kann für ein Kennzeichen nicht verlängert werden
  • • Das Nummernschild ist an das jeweilige Fahrzeug gebunden

Wenn die Frist überschritten wurde

Kostenloser Ersatz-Service

Sollte wider Erwarten etwas dazwischengekommen sein und die Frist abgelaufen sein, ersetzen wir Ihre elektronische Versicherungsbestätigung gegen eine neue Nummer.

Wir prüfen, ob keine Zulassung mit der eVB vorgenommen wurde
Sie erhalten sofort eine neue, aktuelle eVB-Nummer
Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos

Kurzzeitkennzeichen in der EU

Laut EU-Verordnung ist es theoretisch möglich, mit dem Kurzzeitkennzeichen in jedes Land der Europäischen Union zu reisen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass dabei teilweise erhebliche Probleme auftreten können.

Unsere Empfehlung

Beim Fahrzeugexport empfehlen wir sicherheitshalber das Ausfuhrkennzeichen samt zugehöriger Versicherung, um Schwierigkeiten im Ausland zu vermeiden.

Mögliche Probleme im Ausland

  • Nicht alle Länder erkennen die deutschen Kurzzeitkennzeichen an und verweigern die Durchfahrt
  • Im schlimmsten Fall droht die Beschlagnahme des Fahrzeugs
  • Ausländische Behörden verweigern die Anerkennung der Kurzzeitunterlagen