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Kurzzeitkennzeichen Zulassung – Unterlagen und Vorbereitung

Wegweiser zur Zulassungsstelle

Mit den Kurzzeitkennzeichen Änderungen vom 01. April 2015 ist die Kurzzeitkennzeichen Zulassung deutlich umfangreicher geworden. Personalausweis und eVB Nummer sind nun nicht mehr ausreichend. Das bedeutet: Das vereinfachte Zulassungsverfahren kann nicht mehr angewendet werden.

Nachfolgend erfahren Sie, welche Papiere Sie benötigen und welche Grundvoraussetzungen das Fahrzeug mitbringen muss.

Hauptunterlagen für die Kurzzeitkennzeichen Zulassung

Laut der Zulassungsverordnung sind folgende Unterlagen bei der Kurzzeitkennzeichen Zulassung vorzulegen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Gültige eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ggf. eine Stilllege- bzw. Abmeldebescheinigung

 

 

Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Autoschlüssel

 

Außerdem benötigt das Fahrzeug sowohl TÜV als auch AU. Ist es bei der Kurzzeitkennzeichen Zulassung nicht angemeldet, müssen Nachweise für die Betriebserlaubnis vorgelegt werden.

Hinweis: Sollten Sie die Kurzzeitkennzeichen Zulassung im Auftrag eines Unternehmens durchführen wollen, so müssen Sie einen Gewerbeschein oder einen Handelsregisterauszug mitbringen. Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug zu zeigen.

Fahrzeuge ohne TÜV zulassen

 

Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen die Kurzzeitkennzeichen Zulassung ohne TÜV und AU erfolgen kann:

  • Das Fahrzeug soll direkt zu einer Prüfstelle von DEKRA und Co. gebracht werden.
  • Das Fahrzeug soll zu einer Werkstatt überführt werden, um Reparaturen zur Erlangung von TÜV und AU durchführen zu lassen.

 

Antrag mit Stempel und Unterschrift - genehmigt

In diesen Fällen darf die Behörde eine Sondergenehmigung bei der Kurzzeitkennzeichen Zulassung ausstellen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese Ausnahme im Fahrzeugschein eingetragen wird und dass sich das Fahrzeug nur in einem festgelegten Gebiet bewegen darf. Soll die Fahrt zur Prüfstelle erfolgen, beschränkt sich das Gebiet auf den Zulassungsbezirk des Fahrzeugstandorts. Muss eine Werkstatt aufgesucht werden, dürfen auch angrenzende Zulassungsbezirke befahren werden.

Möchten Sie sich über den finanziellen Aufwand für die Kurzzeitkennzeichen Zulassung informieren, besuchen Sie bitte unsere Unterseite Kurzzeitkennzeichen Kosten .