Kurzzeitkennzeichen Zulassung

Unterlagen und Vorbereitung

Identitätsnachweis
eVB Nummer
Fahrzeugschein & -brief
TÜV & AU

Kurzzeitkennzeichen Zulassung – Unterlagen und Vorbereitung

Mit den Kurzzeitkennzeichen Änderungen vom 01. April 2015 ist die Kurzzeitkennzeichen Zulassung deutlich umfangreicher geworden. Personalausweis und eVB Nummer sind nun nicht mehr ausreichend.

Das bedeutet: Das vereinfachte Zulassungsverfahren kann nicht mehr angewendet werden. Nachfolgend erfahren Sie, welche Papiere Sie benötigen und welche Grundvoraussetzungen das Fahrzeug mitbringen muss.

Hauptunterlagen für die Kurzzeitkennzeichen Zulassung

Laut der Zulassungsverordnung sind folgende Unterlagen bei der Kurzzeitkennzeichen Zulassung vorzulegen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Gültige eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ggf. eine Stilllege- bzw. Abmeldebescheinigung

Außerdem benötigt das Fahrzeug sowohl TÜV als auch AU. Ist es bei der Kurzzeitkennzeichen Zulassung nicht angemeldet, müssen Nachweise für die Betriebserlaubnis vorgelegt werden.

Hinweis: Sollten Sie die Kurzzeitkennzeichen Zulassung im Auftrag eines Unternehmens durchführen wollen, so müssen Sie einen Gewerbeschein oder einen Handelsregisterauszug mitbringen. Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug zu zeigen.

Fahrzeuge ohne TÜV zulassen

Ohne gültige Hauptuntersuchung gibt es das Kurzzeitkennzeichen nur eingeschränkt: Erlaubt sind dann nur Fahrten zur HU und – wenn die HU Mängel feststellt – zur Reparatur, jeweils im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück zum Standort (§ 42 Abs. 7 FZV). Die Einschränkung steht im Fahrzeugschein. Alle Details unter Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV.