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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zu Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Co.? Wir haben die passenden Antworten. Und wenn Sie keine Lösung für Ihr Problem finden, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.
Häufige Fragen zum
Kurzzeitkennzeichen

- Welche Kosten entstehen für Kurzzeitkennzeichen insgesamt?
- Hier finden Sie weitere Informationen: Kurzzeitkennzeichen Kosten
- Wann benötige ich ein Kurzzeitkennzeichen, welchen Nutzen hat es?
- Das Kurzzeitkennzeichen wird verwendet, um Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten durchzuführen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Das Kurzzeitkennzeichen im Überblick
- Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge benutzen?
- Nein, das geht nicht. Die Kfz-Kennzeichen dürfen ausschließlich an dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem die Zulassung erfolgt ist.
- Kann ich mein Kurzzeitkennzeichen für die Ausfuhr benutzen?
- Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da andere Länder unterschiedlich auf die Kfz-Kennzeichen reagieren. Wir raten Ihnen von einer Auslandsfahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen ab und empfehlen die Nutzung der Ausfuhrkennzeichen bei Fahrzeugexporten.
- Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen vom Ausland nach Deutschland reisen?
- Nein, das wäre eine verbotene Fernzulassung und damit unter Umständen eine Straftat.
- Bieten Sie einen Kurzzeitkennzeichen-Versand an?
- Nein. Gerade in Bezug auf das Kurzzeitkennzeichen ist der Versand für Sie nicht lohnenswert. Hier gibt’s mehr zu dem Thema: Kurzzeitkennzeichen-Versand im Überblick
- Wie beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?
- Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite: Kurzzeitkennzeichen beantragen.
- Lohnt es sich, Kurzzeitkennzeichen online zu beziehen?
- Wir sind der Meinung, dass die Zulassung in Eigenregie viel Geld spart. Mehr dazu hier: Kurzzeitkennzeichen online kaufen.
- Wie geht die Autoüberführung generell vonstatten?
- Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu weiteren Informationen: Die Autoüberführung.
Häufige Fragen zum
Ausfuhrkennzeichen

- Kann ich ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug mit dem Ausfuhrkennzeichen nach Deutschland bringen?
- Nein. Dabei würde es sich um eine verbotene Fernzulassung handeln. Für den Export in einem anderen Land – also den Import nach Deutschland – benötigen sie das jeweilige Pendant des Ausfuhrkennzeichens, das in diesem Staat angeboten wird.
- Muss das Fahrzeug deutsche Papiere haben?
- Nein, es können auch ausländische Papiere eingereicht werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese vollständig sind.
- Gibt es einen Ausfuhrkennzeichen-Versand?
- Wir können Ihnen leider keinen Versand der Zollkennzeichen anbieten.
- Wofür ist das Ausfuhrkennzeichen?
- Ausfuhrkennzeichen werden verwendet, um Fahrzeuge dauerhaft aus Deutschland zu exportieren. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen stehen hier deutlich größere Laufzeiten zur Verfügung. Außerdem werden Ausfuhrkennzeichen in anderen Ländern problemlos anerkannt
- Was hat es mit der Kfz-Steuer auf sich?
- Für das Ausfuhrkennzeichen muss regulär für volle Monate Kfz-Steuer entrichtet werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: Kfz-Steuer bei Ausfuhrkennzeichen
- Was muss ich bei einem Ausfuhrkennzeichen beachten?
- Alle Informationen dazu erhalten Sie auf der folgenden Seite: Das Ausfuhrkennzeichen
- Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen?
- Informationen zu den entstehenden Kosten finden Sie hier: Kosten des Ausfuhrkennzeichens
- Wie beantrage ich ein Ausfuhrkennzeichen?
- Eine Hilfestellung zum Beantragen von Ausfuhrkennzeichen finden Sie hier: Das Ausfuhrkennzeichen beantragen
Häufige Fragen zur
Bestellung

- Warum benötigen Sie meine Rufnummer oder Handynummer?
- Sollte Ihre Rufnummer während des Bestellprozesses abgefragt werden, so wird diese lediglich für etwaige Rückfragen verwendet. Im Bereich Kurzzeitkennzeichen können Sie sich die eVB außerdem direkt per SMS aufs Handy schicken lassen.
- Erhalte ich eine Rechnung?
- Ja, Sie erhalten eine komplette Rechnung direkt per E-Mail.
- Kann ich eine Kurzzeitkennzeichen-eVB nach Erhalt der Schilder stornieren?
- Nein, in diesem Falle ist die eVB bereits verwendet worden und kann leider nicht zurückgegeben werden.
- Ist die Stornierung einer eVB-Nummer möglich?
- Eine Stornierung ist bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat generell nicht möglich. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unseren Widerrufsbestimmungen.
- Wann werden bei Vorkasse die Versicherungen verschickt?
- Sobald wir einen Geldeingang für Ihre Bestellung feststellen, übersenden wir Ihnen die Versicherung.
- Was kostet der Expressversand?
- Über die Kosten des Expressversands werden Sie direkt im Bestellprozess sowie auf unserer Versandarten-Seite
Häufige Fragen zur
Kurzzeitkennzeichen Versicherung

- Ab wann ist mein Fahrzeug versichert?
- Die Versicherung ist aktiv, sobald die Zulassung erfolgt ist. Der Versicherungsschutz ist damit aktiviert.
- Wie bekomme ich eine Versicherung für Kurzzeitkennzeichen?
- Sie können diese direkt online auf unserem Portal erwerben. Mehr dazu hier: Kurzzeitkennzeichen Versicherung online kaufen. Sollten Sie dabei Schwierigkeiten oder Fragen haben, stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten telefonisch sowie über das Kontaktformular zur Verfügung.
- Wie bin ich mit dem Kennzeichen versichert? Gibt es Teil- oder Vollkasko?
- Nein, Kasko-Versicherungen sind nicht möglich.
- Was ist eine IVK und wofür benötige ich diese?
- Die IVK ist die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und kann bei Auslandsfahrten in Länder des Grüne-Karte-Abkommens genutzt werden, um versicherungstechnische Angelegenheiten zu erleichtern. Sie ist in einigen Ländern Pflicht. Mehr zur Grünen Karte
- Müssen Versicherungsnehmer und Halter gleich sein?
- Nein. Durch die Halter-Nehmer-Trennung ist es möglich, dass eine andere Person die von Ihnen erworbene Versicherung für die Zulassung nutzt.
- Wie lange gelten die Versicherungen?
- Sie haben die Möglichkeit, zwischen Laufzeiten von einem, drei, fünf und sechs Tagen zu wählen. Der Versicherungsschutz gilt dabei immer für volle Tage – die Laufzeit Ihrer Kurzzeitkennzeichen können Sie der Zulassung sowie der Prägung auf den Kennzeichen entnehmen.
- Ich habe eine Versicherung gekauft. Wo ist die eVB Nummer?
- Haben Sie den Online-Versand gewählt, erhalten Sie die eVB-Nummer per E-Mail in einer PDF-Datei. Sollten Sie den kostenlosen Handyversand dazu gewählt haben, erhalten Sie die Nummer zusätzlich per SMS.
- Muss ich die eVB Nummer noch aktivieren?
- Nein. Die eVB Nummern sind bereits aktiviert und können sofort genutzt werden. Insgesamt sind sie 10 Tage lang nutzbar. Sollte diese Frist verstreichen, verfällt die eVB Nummer und kann bei uns kostenfrei durch eine neue ersetzt werden.
- Wie kann ich nachträglich eine grüne Karte ausdrucken?
- Das geht leider nicht.
Häufige Fragen zur
Ausfuhrkennzeichen Versicherung

- Warum gibt es keine Zollkarten zum Download?
- Das eVB-System der normalen Kfz-Versicherung findet bei der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung (noch) keine Anwendung. Deshalb müssen die Doppelkarten postalisch versendet werden.
- Wann erhalte ich die Karten, wenn ich sie jetzt kaufe?
- Für gewöhnlich dauert der Versand 2 bis 3 Werktage. Sie können sich im Bestellprozess für den Expressversand entscheiden, um die Karten am nächsten Tag zu erhalten. Beachten Sie dabei bitte die jeweiligen Voraussetzungen.
- Wie bin ich mit dem Ausfuhrkennzeichen versichert?
- Es handelt sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen. Informationen zu den versicherten Ländern befinden sich auf der Grünen Karte. Ist ein Land gestrichen oder nicht aufgeführt, so müssen Sie hier vor der Einreise eine separate Versicherung erwerben.
- Ist die Grüne Karte direkt dabei?
- Ja, die Grüne Versicherungskarte wird Ihnen direkt mitgesendet.
- Muss ich die Zollkarten nach dem Kauf noch aktivieren?
- Nein, eine Aktivierung ist nicht von Nöten. Sie können die Versicherung direkt für die Zulassung verwenden.