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Wie die Autoüberführung funktioniert

Die Autoüberführung kann hin und wieder zu einer komplizierten Angelegenheit werden. Vor allem dann, wenn das zu bewegende Kraftfahrzeug abgemeldet ist und / oder keinen TÜV hat. Der nachfolgende Artikel zeigt auf, wie das Überführen Ihres Kfz funktioniert und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.

Grundvoraussetzung: Die Hauptuntersuchung

Seit April 2015 ist es nicht mehr möglich, die Autoüberführung ohne gültigen TÜV vorzunehmen. Das heißt, dass zwangsläufig zunächst eine Hauptuntersuchung durchgeführt und bestanden werden muss, sofern diese nicht in gültiger Form vorliegt. An dieser Stelle können Kurzzeitkennzeichen die Lösung bieten. Zwar sind auch diese an eine gültige Hauptuntersuchung gebunden. Allerdings mit der Ausnahme, dass Fahrten zur Prüfstelle oder zur Werkstatt auch ohne aktuelles Prüfsiegel vorgenommen werden dürfen. Im Prinzip ist das sogar sehr praktisch: Denn sobald das für die Autoüberführung vorgesehen Fahrzeug seine Hauptuntersuchung bestanden hat, entfallen auch die Beschränkungen der Kurzzeitkennzeichen. Sie können also im Anschluss genutzt werden, um die Autoüberführung zu starten.

Diese Bereiche gelten für Fahrten ohne TÜV

Wer das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zum TÜV sowie die anschließende Autoüberführung nutzen möchte, sieht sich zunächst gewissen Beschränkungen ausgesetzt. Denn Fahrten zur Hauptuntersuchung dürfen nur im eigenen Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Führt der Weg indes zur Werkstatt des Vertrauens, so sind auch Fahrten in benachbarte Zulassungsbezirke erlaubt. Wurden die Probleme behoben und der TÜV bestanden, so erlischt diese Vorgabe und die gelben Schilder können problemlos für die Autoüberführung genutzt werden.

So sind Sie während der Autoüberführung versichert

Damit die Fahrten mit und ohne TÜV überhaupt stattfinden können, benötigen Sie auch für kurze Fahrten eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt generell Schäden, die an anderen Verkehrsteilnehmern – etwa bei einem nicht mutwillig verursachten Unfall – entstanden sind. Sie erhalten diese als Kurzzeitkennzeichen Versicherung bezeichnete Haftpflichtpolice in unserem Online-Shop und können nach nur zwei Minuten darauf zugreifen. Die elektronische Versicherungsbestätigung ist dann aktiv und kann direkt für die Zulassung genutzt werden.

Gibt es auch erweiterten Schutz?

Für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung sind keine erweiterten Leistungen, wie Teil- oder Vollkasko, möglich. Es handelt sich um eine reine Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich geltenden Mindestdeckungssummen, die in verschiedenen Ländern gelten. Meist werden diese in Personen- und Sachschäden unterteilt. In einigen Ländern besteht weiterhin eine Deckung sogenannter Vermögensschäden.

Die Autoüberführung ins Ausland

Wer sein Auto hingegen ins Ausland exportieren möchte, sollte von der Verwendung der Kurzzeitkennzeichen Abstand nehmen. Viele Behörden in anderen Ländern zeigen wenig Toleranz gegenüber den gelben Nummernschildern. Dieses Verhalten ist der Tatsache geschuldet, dass die Zulassung der Überführungskennzeichen früher nahezu ohne Beschränkungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit möglich war. Kaum überraschend, dass Autoüberführungen ins Ausland via Kurzzeitkennzeichen oftmals abrupt mit Bußgeldern und Stilllegungen ändern.

Das Ausfuhrkennzeichen

Eine deutlich sicherere Lösung bieten hier die sogenannten Ausfuhrkennzeichen. Diese können zwischen 9 und 360 Tagen für die Autoüberführung genutzt werden und sind durch einen roten Rand gekennzeichnet. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Zulassung eines Exportkennzeichens schwerwiegende Folgen hat: Denn das Kraftfahrzeug wird aus dem Fahrzeugregister gelöscht – schließlich gilt es als Exportfall. Eine Neuzulassung innerhalb Deutschlands wäre in diesem Falle mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden.

Zusammengefasst bedeutet das: Die Autoüberführung mit Kurzzeitkennzeichen ist auch weiterhin problemlos möglich. Hat das Kfz keine gültige Hauptuntersuchung, muss vorab der Umweg über die Prüfstelle genommen werden. Erst dann kann die eigentliche Überführung beginnen. Geht die Fahrt allerdings ins Ausland, sollte aus Sicherheitsgründen auf das Ausfuhrkennzeichen zurückgegriffen werden.