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Kurzzeitkennzeichen beantragen - hier finden Sie alle Informationen

Damit Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen problemlos beantragen können, haben wir für Sie alle notwendigen Informationen zusammengetragen. Wählen Sie ganz einfach den gewünschten Menüpunkt aus oder downloaden Sie unsere PDF-Datei, die alle Informationen zum Kurzzeitkennzeichen beantragen enthält.

 

Informationsbereiche

 

Hinweis: Seit dem 01. April 2015 gelten neue Zulassungsbestimmungen. Selbstverständlich sind alle Inhalte dieser Seite aktuell und entsprechen der aktuellen Gesetzeslage. So gibt’s beim Kurzzeitkennzeichen beantragen keine Probleme.

 

Der Aufbau eines Kurzzeitkennzeichens.

 

Kurzzeitkennzeichen beantragen in wenigen Schritten

1. Schritt: Versicherung kaufen

Erwerben Sie die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen in unserem Online-Shop. Sie erhalten diese in Form einer aktiven und gültigen eVB-Nummer, die bereits nach etwa zwei Minuten per SMS oder per E-Mail bei Ihnen ist. Der Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen und Laufzeiten. Ihr Versicherungsprodukt wird damit individuell und günstig.

 

2. Schritt: Die benötigten Unterlagen und die Zulassung

Neben der eVB Nummer (kann formlos bei der Zulassungsstelle genannt werden) benötigen Sie in erster Linie Ihren gültigen Personalausweis oder alternativ einen Reisepass mit Meldebestätigung. Unternehmen müssen zusätzlich einen Handelsregisterauszug oder einen Gewerbeschein vorzeigen. Für Vereine wird ein Vereinsregisterauszug benötigt.

Außerdem müssen Sie Fahrzeugunterlagen vorzeigen. Damit sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder der Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil I, gemeint. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, und die HU ist nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt, muss außerdem ein Nachweis in Form eines originalen HU-Berichts über die gültige TÜV/HU vorgelegt werden. Hat das Fahrzeug keine gültige HU mehr, dürfen Sie nach Beantragung des Kurzzeitkennzeichens nur zur nächstgelegenen Prüfstelle und zurück fahren.

 

 

Um das Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, benötigen Sie zusammengefasst also folgende Unterlagen:

  • Identitätsnachweis
  • eVB Nummer
  • Zulassungsbescheinigungen des zu überführenden Fahrzeugs
  • Ggf. Nachweis über TÜV (HU & AU)
  • Ggf. Vollmacht, wenn sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen

 

Seit dem 01.04.2015 können Sie die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs spontan besuchen. Bringen Sie die oben genannten Zulassungsunterlagen mit und legen Sie diese vor. Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter druckt die Fahrzeugdaten in den Fahrzeugschein, der Ihnen zusammen mit einem Beleg für die zu erstellenden Kurzzeitkennzeichen mitgegeben wird.

Im Anschluss können Sie nun die Kurzzeitkennzeichen Kosten begleichen und die Nummernschilder prägen lassen. Nach einem weiteren kurzen Besuch in der Zulassungsstelle werden diese mit Plaketten versehen und können am Fahrzeug angebracht werden.