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Die Zulassungsunterlagen für das Zollkennzeichen

Ein Schild mit der Aufschrit Zulassungsstelle

Leider ist es derzeit noch nicht möglich, die Zulassung des Zollkennzeichens mithilfe einer eVB-Nummer durchzuführen. Bei der Zulassungsstelle muss das Original der Deckungskarte vorgelegt werden, das Sie von uns per Post erhalten. Darin sind die gelben Versicherungsdoppelkarten (3-fach oder 4-fach) sowie die grüne Versicherungskarte für das Ausland enthalten.

 

 

 

Weiterhin benötigen Sie für die Zulassung folgende Unterlagen:

Nummernschild mit blauer TÜV-Plakette.
  • Gültiger Personalausweis, alternativ Reisepass
  • Bei Firmen ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung
  • Bei Vereinen ein Vereinsregisterauszug
  • Ein gültiger Nachweis für die Haftpflichtversicherung (gelbe Versicherungsdoppelkarte und grüne Versicherungskarte)
  • die KFZ Betriebserlaubnis, also Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei bestehender Zulassung: Die alten Kennzeichen. Ansonsten Abmeldebescheinigung
  • der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweise für TÜV und ASU
  • Internationaler Zulassungsschein bei Fahrten, bei denen Europa verlassen wird
  • Ihre Kontodaten, da für das Ausfuhrkennzeichen eine Steuerpflicht besteht. Sie müssen eine Einzugsermächtigung unterschreiben. Verfügen Sie über kein deutsches Konto, wird von dem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung angefordert. Ihre Steuerschuld können Sie dann bei der nächstgelegenen Bank begleichen.

 

Unter Umständen kann es bei der Zulassung zur sogenannten Vorführpflicht kommen. Dabei wird Ihr Fahrzeug zur Identifizierung (Fahrgestellnummer) kontrolliert.