FAQ: Autokauf & Export in die USA

Mehrwertsteuer-Rückvergütung, Ausfuhrkennzeichen, Europareise und Fahrzeugexport nach Florida

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie das Fahrzeug nachweislich aus der EU ausführen, gilt der Kauf als steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die 19 % Mehrwertsteuer entfallen dann vollständig. Dafür gibt es zwei mögliche Varianten:

  • Variante A (in der Praxis meist bevorzugt): Der Händler stellt die Rechnung von Anfang an netto, also ohne Mehrwertsteuer, aus. Sie zahlen in diesem Fall gar keine Mehrwertsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Person ohne Wohnsitz in der EU ausweisen und der Händler bereit ist, dieses Verfahren anzuwenden.
  • Variante B: Sie zahlen zunächst den vollen Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer und erhalten die Steuer nachträglich erstattet, sobald der Händler den Ausfuhrnachweis beim Finanzamt eingereicht hat.

In der Praxis: Die meisten Händler bevorzugen Variante A, da sie einfacher abzuwickeln ist und für beide Seiten von Anfang an Sicherheit schafft.

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