FAQ: Autokauf & Export in die USA
Mehrwertsteuer-Rückvergütung, Ausfuhrkennzeichen, Europareise und Fahrzeugexport nach Florida
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie das Fahrzeug nachweislich aus der EU ausführen, gilt der Kauf als steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die 19 % Mehrwertsteuer entfallen dann vollständig. Dafür gibt es zwei mögliche Varianten:
- Variante A (in der Praxis meist bevorzugt): Der Händler stellt die Rechnung von Anfang an netto, also ohne Mehrwertsteuer, aus. Sie zahlen in diesem Fall gar keine Mehrwertsteuer. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Person ohne Wohnsitz in der EU ausweisen und der Händler bereit ist, dieses Verfahren anzuwenden.
- Variante B: Sie zahlen zunächst den vollen Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer und erhalten die Steuer nachträglich erstattet, sobald der Händler den Ausfuhrnachweis beim Finanzamt eingereicht hat.
In der Praxis: Die meisten Händler bevorzugen Variante A, da sie einfacher abzuwickeln ist und für beide Seiten von Anfang an Sicherheit schafft.
Damit Sie als Person ohne Wohnsitz in der EU anerkannt werden, benötigt der Händler von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ihren US-Reisepass (im Original sowie eine Kopie)
- einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in den USA – zum Beispiel einen US-Führerschein mit Adresse, eine Stromrechnung oder einen Kontoauszug mit US-Anschrift
- einen Nachweis über Ihre Einreise nach Deutschland – etwa den Einreisestempel im Reisepass oder Ihren Boarding-Pass, falls Sie aus einem Nicht-Schengen-Land eingereist sind
Wichtig: Sie dürfen keinen dauerhaften Wohnsitz in der EU haben. Besitzen Sie beispielsweise eine Zweitwohnung in Deutschland, kann die Steuerfreiheit entfallen – sprechen Sie diesen Punkt im Zweifel offen mit dem Händler an.
Der Händler muss gegenüber seinem Finanzamt einen sogenannten Ausfuhrnachweis erbringen. Dieser besteht aus vier Schritten:
- Ausfuhrrechnung: eine korrekte Rechnung mit dem Hinweis „steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 6 UStG i. V. m. § 8 UStDV", der Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN/FIN) sowie Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Wohnadresse in den USA.
- Ausfuhranmeldung über das Zollsystem ATLAS: Das Fahrzeug wird beim Zoll elektronisch zur Ausfuhr angemeldet – dort, wo es die EU verlässt (z. B. im Hafen Hamburg oder Bremerhaven, oder am letzten EU-Grenzübergang). Der Zoll erteilt dafür die Ausgangsbestätigung (früher: der Ausfuhrstempel).
- Ausgangsbestätigung: Diese elektronische Bestätigung des Zolls (auch MRN-Nummer oder „Erledigungsvermerk" genannt) wird dem Händler übermittelt. Damit ist der Ausfuhrnachweis erbracht.
- Einreichung beim Finanzamt: Der Händler verbucht den Verkauf als steuerfreie Ausfuhrlieferung in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Das Finanzamt erstattet daraufhin die entsprechende Vorsteuer bzw. berechnet von vornherein keine Umsatzsteuer.
Tipp für den Händler: Die Ausfuhranmeldung kann auch ein Zollspediteur oder das Schifffahrtsunternehmen übernehmen (z. B. der Autotransporteur, der das Fahrzeug in die USA verschifft) – der Händler erhält die Ausgangsbestätigung dann automatisch.
Wichtige Frist: Das Fahrzeug muss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung aus der EU ausgeführt werden, damit die Steuerfreiheit gilt. In begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden.
Für Ihre Situation – eine Reise durch Europa mit anschließender Ausfuhr – ist das Ausfuhrkennzeichen das richtige Kennzeichen.
- Wer stellt es aus? Die Kfz-Zulassungsstelle des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt in Deutschland, im Auftrag von Ihnen als Käufer oder des Händlers.
- Gültigkeit: festes Ablaufdatum, maximal 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum – in begründeten Ausnahmefällen bis zu 12 Monate.
- Farbe und Aussehen: weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift und einem roten Ablaufdatum auf rotem Hintergrund am rechten Rand.
- Nutzung: Sie dürfen damit in Deutschland und im Ausland fahren. Das Fahrzeug darf jedoch nicht dauerhaft im Ausland verbleiben, bevor es die EU endgültig verlässt.
- Kosten: etwa 15 bis 35 Euro Verwaltungsgebühr.
Zur Einordnung: Ein normales Kurzzeitkennzeichen (6 Tage, gelb) ist für eine mehrwöchige Reise durch mehrere Länder nicht geeignet. Für Ihren Fall ist das Ausfuhrkennzeichen die richtige Wahl. Das Ausfuhrkennzeichen berechtigt nicht zu einer dauerhaften Zulassung im Ausland und erlischt nach Ablauf automatisch.
Nach dem Kauf und der Zulassung mit Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) – enthält Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Halterdaten und Ausfuhrdatum. Wichtig für: tägliche Mitführpflicht im Fahrzeug.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) – Eigentumsnachweis mit Fahrzeug-Identifikationsnummer und technischen Daten. Wichtig für: US-Einfuhr und die Beantragung des Titels in Florida.
- COC-Dokument (Certificate of Conformity) – europäische Typgenehmigung des Herstellers. Wichtig für: Zollabwicklung, teils für den US-Import relevant.
- Kaufrechnung (netto) – steuerfreie Ausfuhrrechnung des Händlers. Wichtig für: Zoll, Mehrwertsteuer-Nachweis, US-Einfuhr.
- Versicherungsnachweis (Grüne Karte) – internationales Versicherungszertifikat. Wichtig für: Pflichtdokument in ganz Europa.
- Reisepass (US-Passport): immer mitführen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I: der Fahrzeugschein mit dem Ausfuhrkennzeichen.
- Grüne Versicherungskarte: die internationale Versicherungsbescheinigung – in allen Ländern Pflicht.
- Internationaler Führerschein (IDP): empfohlen, in manchen Ländern für Nicht-EU-Bürger sogar Pflicht.
- Warndreieck: in fast allen europäischen Ländern Pflicht.
- Warnweste: Pflicht in Deutschland, Österreich, Spanien, Frankreich, Italien und weiteren Ländern.
- Verbandskasten: Pflicht in Deutschland und einigen anderen Ländern.
Wichtiger Hinweis: Den internationalen Führerschein müssen Sie noch in den USA vor Ihrer Abreise beantragen – zum Beispiel über die American Automobile Association (AAA) oder eine vergleichbare Organisation.
- Österreich: Autobahnvignette Pflicht. Kosten: ca. 10 € (10 Tage) bis 63 € (Jahresvignette).
- Schweiz: Autobahnvignette Pflicht (kein EU-Land), strenge Tempolimits, Zollkontrolle bei Einreise möglich. Kosten: ca. 40 CHF (Jahresvignette).
- Frankreich: Crit'Air-Umweltvignette für Großstädte wie Paris. Kosten: ca. 4,51 €.
- Italien: ZTL-Zonen (verkehrsberuhigte Innenstadtbereiche) mit Kameraüberwachung. Bußgeld 80–300 € bei Verstoß.
- Spanien: Umweltzonen in Madrid und Barcelona, Mautstraßen. Kosten: variabel.
- Ungarn, Tschechien u. a.: elektronische Vignette (E-Matrica). Kosten: ca. 10–15 € für 10 Tage.
- Großbritannien: kein EU-Land, Linksverkehr, eigene Einreiseregelung. ETA-Visum erforderlich.
Tipp zur Routenplanung: Planen Sie Ihre Route so, dass Sie die EU vor Ablauf des Ausfuhrkennzeichens verlassen haben. Tragen Sie das Ablaufdatum gut sichtbar in Ihren Reisekalender ein.
- Ausfuhranmeldung beim Zoll: Das Fahrzeug wird elektronisch über das deutsche ATLAS-System zur Ausfuhr angemeldet. Das übernimmt in der Regel ein Zollagent oder Spediteur am Ausgangsort, z. B. im Hafen Hamburg oder Bremerhaven.
- Dokumente bereithalten: Reisepass, Kaufrechnung, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und ggf. das COC-Dokument – der Zoll kann diese einsehen wollen.
- Ausgangsbestätigung (MRN): Nach erfolgreicher Abfertigung erhalten Sie bzw. der Händler die elektronische Ausgangsbestätigung des Zolls – der entscheidende Nachweis für die Mehrwertsteuer-Freiheit.
- Übergabe an den Spediteur: Das Fahrzeug wird dem Autotransportunternehmen übergeben, per RoRo-Schiff oder im Container. Typische Häfen für den USA-Transport sind Hamburg, Bremerhaven und Antwerpen.
Empfehlung: Beauftragen Sie frühzeitig einen auf den Fahrzeugexport spezialisierten Spediteur. Er übernimmt die Ausfuhranmeldung, die Logistik im Hafen und die nötige Dokumentation für Sie.
- RoRo (Roll-on/Roll-off): Das Fahrzeug wird auf das Schiff gefahren und dort gesichert – günstiger, aber weniger Schutz. Kosten: etwa 1.200 bis 2.000 Euro je nach Hafen und Saison.
- Container-Transport: Das Fahrzeug wird in einem 20- oder 40-Fuß-Container verschifft – besser geschützt, aber teurer. Kosten: etwa 2.000 bis 3.500 Euro.
Von Deutschland nach Florida (Port of Jacksonville oder Port Everglades) dauert der Seetransport in der Regel 3 bis 5 Wochen. Empfohlene Zielhäfen sind Port of Jacksonville (JAX) und Port Everglades bei Fort Lauderdale.
Für die Buchung beim Spediteur benötigen Sie: Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Fahrzeug-Identifikationsnummer), die Kaufrechnung, Ihren Reisepass und die Zieladresse in Florida.
Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die USA sind drei Behörden zuständig:
- CBP (U.S. Customs & Border Protection) – zuständig für Zollabfertigung, Einfuhrsteuer und die Prüfung der Dokumente. Formular: CBP Form 7501 (Entry Summary).
- EPA (Environmental Protection Agency) – zuständig für die Einhaltung der Abgasvorschriften. Formular: EPA Form 3520-1.
- NHTSA / DOT (Department of Transportation) – zuständig für die Fahrzeugsicherheitsstandards (FMVSS). Formular: DOT Form HS-7.
Kritischer Hinweis: Europäische Fahrzeuge erfüllen in der Regel nicht automatisch die US-amerikanischen EPA- und DOT-Anforderungen – zum Beispiel unterscheiden sich Scheinwerfer, Stoßfänger oder das OBD-System. Es kann deshalb eine aufwendige und teure Anpassung durch einen zugelassenen Importeur (Registered Importer, RI) notwendig sein – außer das Modell wird baugleich auch in den USA verkauft, etwa bestimmte Modelle von BMW oder Mercedes-Benz.
Ja, es gibt drei wichtige Ausnahmen bzw. Lösungswege:
- Die 25-Jahre-Regel: Fahrzeuge, die 25 Jahre oder älter sind, sind von den EPA- und DOT-Anforderungen befreit. Für einen Neuwagen ist das allerdings nicht relevant.
- Umrüstung durch einen Registered Importer: Ein zugelassener Importeur kann ein nicht konformes Fahrzeug für den US-Markt umrüsten. Je nach Modell kostet das zwischen 3.000 und 15.000 US-Dollar oder mehr.
- Ein bereits US-marktkonformes Modell: Kaufen Sie ein Modell, das in identischer Ausführung auch in den USA verkauft wird, kann sich die Einfuhr erheblich vereinfachen. Klären Sie dies idealerweise schon vor dem Kauf mit einem Registered Importer.
Empfehlung: Beauftragen Sie bereits vor dem Kauf einen Registered Importer in den USA (eine Liste finden Sie auf der Website der NHTSA), der das gewünschte Modell und die Fahrzeug-Identifikationsnummer prüft. Das erspart Ihnen später teure Überraschungen.
- US-Importzoll auf Pkw: 2,5 % des Fahrzeugwerts (bei Fahrzeugen aus Deutschland).
- Harbour Maintenance Fee: 0,125 % des Warenwerts.
- Merchandise Processing Fee: 0,3464 % des Warenwerts, mindestens 31,67 US-Dollar und höchstens 614,35 US-Dollar.
- Florida Sales Tax: wird erst bei der Zulassung in Florida fällig – 6 % zuzüglich örtlicher Aufschläge, berechnet auf den Kaufpreis.
Wichtig zu wissen: Die deutsche Mehrwertsteuer (19 %) und die US-amerikanischen Einfuhrabgaben sind voneinander unabhängige Steuerarten. Die Mehrwertsteuer-Erstattung in Deutschland mindert also nicht die Zollschuld in den USA.
Für die beiden Behördengänge benötigen Sie jeweils unterschiedliche Unterlagen.
Für den US-Zoll (CBP) brauchen Sie:
- die Original-Kaufrechnung des deutschen Händlers mit Fahrzeug-Identifikationsnummer und Preis in Euro
- das Bill of Lading (den Frachtbrief des Schifffahrtsunternehmens)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Ihren US-Reisepass
- die ausgefüllten Formulare EPA 3520-1 und DOT HS-7 (vom Registered Importer oder von Ihnen selbst ausgefüllt)
Für die Zulassung bei der Florida DHSMV (Department of Highway Safety and Motor Vehicles) brauchen Sie:
- die CBP Form 7501 als Nachweis der Zollabfertigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (als Grundlage für den Titel-Antrag)
- einen Kaufnachweis (Bill of Sale)
- einen Nachweis Ihrer Kfz-Versicherung nach Florida-Mindeststandard (PIP und PDL)
- Ihren Florida-Führerschein oder Reisepass
- die Zahlung der Florida Sales Tax und der Zulassungsgebühren
Wichtiger Hinweis: Die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II wird in Florida nicht direkt als Fahrzeugtitel akzeptiert. In der Regel benötigen Sie über den Zoll ein Manufacturer's Statement of Origin (MSO) oder einen anderen Titelnachweis. Ein auf den Florida-Import spezialisierter Anwalt oder Spediteur kann Sie dabei unterstützen.
- den internationalen Führerschein (IDP) bei der AAA beantragen
- einen Registered Importer kontaktieren und Modell sowie Fahrzeug-Identifikationsnummer vorab prüfen lassen
- einen Spediteur für die Verschiffung recherchieren und Angebote einholen
- eine Florida-konforme Kfz-Versicherung für die Zeit nach der Einfuhr organisieren
- ein Budget für Zölle, Spediteurkosten und einen möglichen Konformitätsumbau einplanen
- einen Händler wählen, der mit steuerfreien Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG vertraut ist
- das Fahrzeug auswählen und vorab die Konformität mit dem US-Markt prüfen lassen
- den Kaufvertrag als steuerfreie Ausfuhrlieferung mit allen Pflichtangaben abschließen
- das Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen (ggf. durch den Händler)
- eine Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive grüner Karte abschließen
- die Route planen und dabei Länder, Vignetten und Umweltzonen recherchieren
- das Ablaufdatum des Ausfuhrkennzeichens im Kalender vermerken
- einen Spediteur am Ausgangshafen beauftragen (Ausfuhranmeldung und Verschiffung)
Gut organisiert: Legen Sie sich eine Mappe mit Kopien aller wichtigen Dokumente an – Kaufrechnung, Zulassung, Reisepass, grüne Karte und internationaler Führerschein. Eine zusätzliche digitale Kopie auf dem Smartphone kann im Ausland viel Stress ersparen.
Die folgende Übersicht zeigt typische Richtwerte für die wichtigsten Kostenpunkte:
- Ausfuhrkennzeichen: 15–35 €
- Kfz-Versicherung (Ausfuhrkennzeichen, 3 Monate): 450–600 €
- Autovignetten für Europa (je nach Route): 50–120 €
- RoRo-Verschiffung Deutschland → Florida: 1.200–2.000 €
- Zollagent / Spediteur (Ausfuhr und Einfuhr): 500–1.500 €
- US-Importzoll (2,5 % des Fahrzeugwerts): z. B. 1.250 $ bei einem 50.000-$-Fahrzeug
- Florida Sales Tax (6 % zzgl. lokaler Aufschläge): z. B. 3.300 $ bei einem 50.000-$-Fahrzeug
- Registered Importer (Konformitätsumbau, falls nötig): 3.000–15.000 $
- Florida Title & Zulassung: ca. 400–700 $
Versicherung fürs Ausfuhrkennzeichen
Inklusive grüner internationaler Versicherungskarte