FAQ: Ausfuhrkennzeichen
Zollkennzeichen für den Fahrzeugexport – Versicherungsnachweis, Unterlagen, Gültigkeit und Kosten
Das eVB-Verfahren gilt seit 2008 für reguläre Zulassungen und für Kurzzeitkennzeichen. Für Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) gibt es dieses elektronische Verfahren bisher nicht.
Stattdessen weisen Sie Ihre Versicherung weiterhin auf dem klassischen Papierweg nach: mit einer gelben Versicherungskarte in dreifacher Ausführung sowie der grünen internationalen Versicherungskarte (IVK). Beide Dokumente werden Ihnen nach Vertragsabschluss zugesandt beziehungsweise von Ihnen ausgedruckt.
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