FAQ: Versicherung

Versicherungsschutz, Kaskodeckung, Versicherungsnehmer-Halter-Trennung, Schadensfall und Aufbau der eVB-Nummer

Nein. Eine Teil- oder Vollkaskodeckung für Kurzzeit- und Ausfuhrversicherungen ist über unsere aktuellen Anbieter nicht möglich. Enthalten ist ausschließlich die Kfz-Haftpflicht in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen – Schäden am eigenen Fahrzeug sind damit nicht abgedeckt.

Wenn Sie ein höherwertiges Fahrzeug über eine längere Strecke überführen – zum Beispiel einen Neuwagen – kann eine Kaskodeckung dennoch sinnvoll sein. Sprechen Sie uns in diesem Fall an: Gerne geben wir Ihnen die Kontaktdaten eines namhaften Versicherungsmaklers, der Ihnen weiterhelfen kann. Der Vertrag kommt dann direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Versicherer zustande und ist nicht Teil der kurzfristigen Kennzeichen-Versicherung.

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