Die Ausfuhrkennzeichen-Versicherung im Überblick
Wer für das Außerlandesbringen eines Kraftfahrzeugs ein Ausfuhrkennzeichen (auch als Zollkennzeichen bekannt) benötigt, muss dieses mit einer zugehörigen Ausfuhrkennzeichen-Versicherung versichern. Diese ist im Vergleich zur gewöhnlichen Kfz-Versicherung mit einer Ablaufzeit versehen und für Fahrten im Ausland geschaffen — sie ist also nur temporär gültig.
Was ist abgesichert?
Was ist versichert?
- Kfz-Haftpflicht
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden (nur DE)
- Deckungsbereich der IVK (Internationale Versicherungskarte)
- Deckungsschutz: Mindestdeckung des bereisten Landes
Was ist nicht versichert?
- Vollkasko- und Teilkaskoschäden
- Schäden am eigenen Fahrzeug
- Fahrten außerhalb der Länder des Geltungsbereichs
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Laufzeiten & Preise
Laufzeiten und Fahrzeugarten
Die Ausfuhrversicherung der ITS deckt Laufzeiten zwischen 9 und 360 Tagen ab. Die Prämie hängt von der gewünschten Laufzeit und der Fahrzeugart ab — wählen Sie aus unseren Tarifen für PKW, LKW, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger. Die genannten Preise gelten für PKW; Anhänger sind ab 31,95 € (15 Tage) günstiger.
So funktioniert die Lieferung
In 4 Schritten zur eVB-Nummer
Während bei der Kurzzeitkennzeichen-Versicherung das digitale eVB-System Anwendung findet, müssen bei der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung die gelben Doppelkarten ausgestellt werden. Die Doppelkarten erhalten Sie direkt per Post.
- 01
Online beantragen
Tarif wählen, Fahrzeug und Halter eingeben, sicher per SEPA, Klarna oder Kreditkarte zahlen.
- 02
Bestätigung per E-Mail
Innerhalb weniger Minuten bekommen Sie Antrag und Police als PDF per E-Mail.
- 03
Original per Post
Wir senden das Original (Doppelkarten + Grüne Karte) per Post an Ihre Adresse.
- 04
Zum Zollamt
Mit dem Original-Dokument melden Sie das Ausfuhrkennzeichen beim Hauptzollamt an.
Kurzzeitkennzeichen vs. Ausfuhrkennzeichen
Fahrten in nicht versicherte Länder
Gültigkeiten & Deckungen
Versicherungsleistungen im Detail
Alle Tarife unserer Versicherer (ÜGA, BDV) erfüllen die Mindestanforderungen der Kfz-Haftpflicht nach deutschem Recht.
| Personenschäden (Deutschland) | 7,5 Mio. € |
| Sachschäden (Deutschland) | 1,22 Mio. € |
| Vermögensschäden (Deutschland) | 50.000 € |
| Deckung im Ausland | Mindestdeckung des bereisten Landes |
| Selbstbeteiligung | 0 € |
| Geltungsbereich | Europa + Beitrittskandidaten |
| Mindestlaufzeit | 9 Tage |
| Maximallaufzeit | 12 Monate |
Gültig in folgenden Ländern
Die Grüne Versicherungskarte ist Ihr internationaler Versicherungsnachweis und in folgenden Ländern gültig, soweit sie auf der Grünen Internationalen Versicherungskarte genannt und nicht gestrichen sind:
Was unsere Kunden sagen
Echte Bewertungen über Trustpilot
“Schnelle Abwicklung und faire Preise. Police kam innerhalb weniger Minuten per Mail.”
“Top Service! Kompetente Beratung, Original-Dokument war am nächsten Tag im Briefkasten.”
“Übersichtliche Webseite, alles ohne Probleme online erledigt. Sehr empfehlenswert.”
Häufige Fragen
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