Der rote Fahrzeugschein - selber ein beliebiges Fahrzeug zulassen
Im Zuge der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens wird Ihnen der sogenannte rote Fahrzeugschein ausgestellt. Das ist im Prinzip nichts Anderes als die Zulassungsbescheinigung Teil II - es fehlen lediglich die Angaben zum Fahrzeug sowie die Bestätigung dessen von der Zulassungsbehörde.
Der rote Fahrzeugschein wird im Regelfall von Ihnen selbst ausgefüllt. Die Zulassungsstelle druckt lediglich Ihre Personalien in den Fahrzeugschein. Das hat den Vorteil, dass Sie das zu überführende Fahrzeug selbst auswählen können - beispielsweise dann, wenn Sie in eine andere Stadt fahren, um spontan ein Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug kaufen möchten. Beachten Sie jedoch stets, dass die Haftpflichtversicherung dieses Fahrzeug abdeckt. Sie können großen Ärger bekommen, wenn Sie einen Anhänger versichern und dennoch ein Auto zulassen. Sowohl bei einer Verkehrskontrolle als auch im Schadensfall.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie den roten Fahrzeugschein mit einem nicht löschbaren Stift ausfüllen und unterschreiben müssen. Einträge und Unterschriften mit Blei- oder anderen radierbaren Stiften sind ungültig. Würde die Polizei Sie so anhalten, wären Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs und erhielten eine hohe Strafe.


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