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Checkliste für das Ausfuhrkennzeichen

Eine Checkliste mit Stift

Die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland ist gar nicht so schwer, wie man vielleicht denken könnte. Alles, was Sie benötigen, ist ein Auto mit gültigem TÜV, eine Haftpflichtversicherung sowie diese Checkliste, damit Sie bei Zulassung und Ausfuhr auch garantiert nichts vergessen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Checkliste für das Ausfuhrkennzeichen auch im .pdf-Format an, damit Sie es ausdrucken und mitnehmen können.

Schritt für Schritt zum Ausfuhrkennzeichen

Voraussetzungen für die Zulassung

Blick auf eine Autobahn, die in einen Tunnel führt

wird beantragt in: Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt. Je nach Ort.

  • drei bis vier gelbe sowie eine grüne Versicherungskarte (hier bestellbar für 9, 15, 30 – 360 Tage)
  • Personalausweis/Reisepass und Anmeldebescheinigung für Privatpersonen oder Handelsregisterauszug / Gewerbeschein für Unternehmen
  • Vollmacht, wenn sich der Fahrzeughalter nicht persönlich vorstellt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Eine Stilllegungsbescheinigung. Fahrzeug wird in jedem Falle abgemeldet.
  • Bescheinigung über gültigen TÜV, wenn Fahrzeug momentan nicht zugelassen ist
  • Kontodaten für Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • Zulassungsgebühren sowie Geld für die Kennzeichen

 

Downloadsymbol für eine PDF-Datei

 

Zu beachten

Notiz mit Nicht vergessen
  • Im Gegensatz zum Kurzkennzeichen wird ein gültiger TÜV und eine gültige ASU für die Ausfuhrversicherung benötigt
  • Für das Ausfuhrkennzeichen müssen Kfz-Steuern gezahlt werden. Es ist immer der volle Monat zu entrichten. Auch wenn die Zulassung nur neun Tage gelten sollte.
  • Es kann zu einer sogenannten Vorführpflicht kommen, bei der Fahrzeug sowie Fahrgestellnummer aus Sicherheitsgründen überprüft werden
  • Für Fahrten nach außerhalb von Europa sollte ein internationaler Fahrzeugschein erworben werden. Kostenpunkt: 11,- Euro.
  • Bei Fahrten nach außerhalb von Europa kann unter Umständen die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden.
  • Möglicherweise anderweitig am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen müssen für die Dauer der Ausfuhr abgedeckt werden.
  • Die Ausfuhrkennzeichen müssen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.