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Kurzzeitkennzeichen Versicherung nach Maß
- individuell für PKW, Motorräder, Anhänger etc.
- flexible Laufzeiten zu Top-Konditionen
- sofort als Download oder per E-Mail verfügbar
- auf Wunsch mit Postversand
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inklusive Mwst. & Versicherungsteuer
- + ohne Selbstbehalt
- + ohne Ablaufdatum
- + ohne versteckte Kosten
Informationen
Das Kurzzeitkennzeichen definiert sich über §16 der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Dieser besagt Folgendes:
- die (zu überführenden) Fahrzeuge dürfen auch ohne EG-Typgenehmigung, [....] zu Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen führen. §31 Abs. 2 der StZO bleibt unberührt.
- Die Angaben zum Fahrzeug müssen vor Fahrt- antritt vollständig und in dauerhafter Schrift in den roten Fahrzeugschein eingetragen werden.
- Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
- Die maximale Gültigkeit beträgt 5 Tage. Sie definiert sich über die Dauer der Versicherung.
So funktioniert's
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Günstige Versicherung wählen.
- - 1, 3 oder 5 Tage Laufzeit
- - Pkw, Anhänger, LKW etc.
- - optional: Grüne Karte für das Ausland
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Sicher & schnell bezahlen.
- - sichere Bezahlsysteme
- - stets SSL-verschlüsselt
- - umfangreiche Datenschutz-Maßnahmen
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Einfach im Portal aktivieren.
- - eVB hält für über 1 Jahr
- - 24 Std./7 Tage aktivierbar
- - alternativer Fahrzeughalter möglich
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Kurzzeitkennzeichen zulassen.
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