Sichern Sie sich jetzt Ihre Kurzzeitkennzeichen Versicherung bei der ITS. Profitieren Sie von attraktiven Preisen, der blitzschnellen Verfügbarkeit sowie der mehrfach gesicherten Abwicklung. Vertrauen Sie auf den Schutz führender Versicherer und nutzen Sie Möglichkeiten wie unseren Gratis-SMS-Versand, um Ihre Kurzzeitkennzeichen Versicherung direkt aufs Handy zu erhalten.
Unsere Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Sie im Überblick
Bei einer von der ITS vermittelten Kurzzeitkennzeichen Versicherung liegen die Vorteile ganz klar auf der Hand. Sie können Ihre künftige elektronische Versicherungsbestätigung von Anfang an individualisieren. Sie zahlen also wirklich nur für die Fahrzeugart und die Laufzeit, die Sie auch wirklich benötigen. Und sparen damit bares Geld, ohne auf etwas verzichten zu müssen.
Denn selbstverständlich handelt es sich um eine vollwertige Kfz-Haftpflichtversicherung von namhaften Versicherern. Das heißt: Wird es brenzlig, steht einer kompetenten und fachlich korrekten Schadensabwicklung nichts im Wege. Es gelten die gesetzlich vorgegebenen Deckungssummen, sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Und Sie kaufen auch wirklich ausschließlich eine Kurzzeit-eVB: Keine Anschlussversicherung, keine Klauseln.
So erwerben Sie Ihre eVB bei der ITS
Wir garantieren Ihnen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Sie bezahlen nur für das, was Sie auch wirklich benötigen. In drei Schritten zur passenden Versicherung für Ihre Kurzzeitkennzeichen:
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Wählen Sie die Fahrzeugart in unserem
Konfigurator für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung
. Sie haben die Wahl zwischen einem, drei und fünf Tagen. Ganz wie Sie wünschen.
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Anschließend können Sie die gewünschte Fahrzeugart auswählen. Das sichert Ihnen einen attraktiven und individuellen Preis für Ihre Versicherung.
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Ist eine Auslandsreise geplant? Wenn ja, empfehlen wir Ihnen das Mitbestellen der grünen Versicherungskarte. Diese können Sie sich auf Wunsch sogar selbst ausdrucken. Handelt es sich hingegen um eine Fahrt in Deutschland, benötigen Sie diese Karte nicht.
Die anschließende Bestellung bietet Ihnen alle gängigen Zahlungsanbieter mit den höchsten Sicherheitsstandards. In wenigen Minuten erhalten Sie Ihre Kurzzeitkennzeichen Versicherung und können diese direkt für die Zulassung nutzen. Entscheiden Sie selbst, wie Sie die eVB erhalten möchten: Wir versenden gratis per E-Mail und via SMS. Auf Wunsch natürlich auch postalisch.
Hinweis: Die
eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen
ist nach der Bestellung für 10 Tage gültig. Sollten Sie die Zulassung nicht innerhalb dieses Zeitraums vornehmen können, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir ersetzen Ihre abgelaufene eVB im Anschluss kostenlos durch eine gültige Version.
Was ist eigentlich eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung?
Prinzipiell ist eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung nichts anderes als eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgeschrieben. Der einzige Unterschied besteht in der Tatsache, dass
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eine Laufzeitbeschränkung von bis zu fünf Tagen vorliegt und dass es
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keine Schadenfreiheitsklassen gibt.
Das bedeutet: Besteht ein Unfall mit Haupt- oder Mitschuld, reguliert die Kurzzeitkennzeichen Versicherung ohne dass Nachzahlungen erforderlich werden. Die Deckungssummen sind dabei gesetzlich vorgeschrieben. So besteht in Deutschland ein Versicherungsschutz von 7,5 Millionen Euro im Bereich der Personenschäden sowie in Höhe von 1,12 Millionen Euro für Sachschäden – pro Ereignis. (Stand: 2014) Deckungssummen außerhalb Deutschlands bestehen ebenso. Details dazu finden Sie unter dem Abschnitt „Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung im Ausland“.
Vollkasko und Teilkasko bei Kurzzeitkennzeichen
Ein Teil- oder Vollkaskoschutz ist bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung generell nicht möglich. Zum einen liegt das an den geringen Laufzeiten. Zum anderen würde sich für Versicherer ein unkalkulierbares Risiko ergeben. Schließlich lassen sich Schadensregulierungen nicht durch die Erhöhung der Schadenfreiheitsklassen kompensieren.
Anders sieht es in Verbindung mit einer sogenannten Anschlussversicherung aus. Bei dieser handelt es sich um eine reine Kfz-Versicherung, die mit Teil- und Vollkasko-Modulen ausgestattet werden kann. Der volle Versicherungsschutz bestünde dann bereits bei der Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen. Demgegenüber steht allerdings die Gebundenheit an einen Versicherungsvertrag, die so oftmals nicht gewünscht ist.
Fakt ist: Das finanzielle Risiko bei der Überführung von Kraftfahrzeugen besteht in der Regel in den Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmen bei einem Unfall entstehen. Diese sind mit der freien Kurzzeitkennzeichen Versicherung abgedeckt. Wer sich diesbezüglich unsicher ist oder ein besonders wertvolles Fahrzeug via Kurzzeitkennzeichen bewegen möchte, darf sich gerne vertrauensvoll an unseren Service wenden.
Das Ende der Laufzeit
Ist die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen, erlischt auch die Zulassung. Erkennbar ist das Ablaufdatum am rechten Rand der Schilder, der Tag, Monat und Jahr in absteigender Reihenfolge enthält.
Dieses Ablaufdatum ist inklusive. Fällt es beispielsweise auf den 28.05.2017, so darf sich das Auto an diesem Tage noch mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung bewegen. Bricht der nächste Tag an, ist dies nicht mehr erlaubt. Außerdem darf sich das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Plätzen und Wegen befinden.
Wie funktioniert die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Moderne Kurzzeitkennzeichen Versicherungen
werden in Form einer sogenannten eVB versendet
. Dabei handelt es sich um einen siebenstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen, der als eine Art Schlüssel fungiert.
Die Zulassungsbehörde kann mithilfe der eVB auf die Informationen des Versicherungsnehmers zugreifen. Dort befinden sich beispielsweise persönliche Daten zum Abgleich – und Angaben zur Kurzzeitkennzeichen Versicherung, um diese prüfen und aktivieren zu können.
Die Vorteile des eVB-Systems im Bereich Kurzzeitkennzeichen liegen auf der Hand:
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Die Versendung kann (zumindest bei der ITS) innerhalb von wenigen Sekunden per E-Mail und via SMS erfolgen.
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Doppelkarten müssen nicht mehr postalisch versendet werden. Das spart Zeit, Geld und Papier.
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Das Einreichen bei der Zulassungsstelle kann formlos erfolgen. Es bedarf keiner offiziellen Dokumente.
Das bedeutet, dass Sie versicherungstechnisch für die Zulassung nur noch eine gültige eVB benötigen. Und diese erhalten Sie auf Wunsch direkt von der ITS: Wir senden Ihnen Ihre Kurzzeitkennzeichen Versicherung gerne direkt per E-Mail und/oder als SMS. Sofort aktiviert, direkt für die Zulassung nutzbar. Und zu dauerhaft attraktiven Preisen.
Gibt es die Kurzzeitkennzeichen Doppelkarte noch?
Sollten Sie keine E-Mail-Adresse besitzen, die grüne Karte nicht selbst drucken können oder die klassische Variante der Versicherungsbestätigung bevorzugen, ist das kein Problem. Wählen Sie dazu einfach im Zuge des Bestellprozesses den postalischen Versand aus. Gerne senden wir Ihnen Ihre Doppelkarten für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung per Brief zu.
So erhalten Sie Ihre Kurzzeitkennzeichen
Haben Sie Ihre Kurzzeitkennzeichen Versicherung online erworben, ist der erste Schritt in Richtung Zulassung bereits getan. Nun gilt es, weitere Dokumente für die Beantragung zusammenzubringen.
Zulassungsunterlagen
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Identitätsnachweis
Das kann ein gültiger Personalausweis sein. Alternativ wird ein Reisepass mit amtlicher Meldebestätigung akzeptiert. Wird die Zulassung im Namen eines Unternehmens durchgeführt, wird ein Gewerbeschein oder ein Handelsregisterauszug benötigt. Vereine identifizieren sich mithilfe eines Vereinsregisterauszugs.
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Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Fahrzeugschein. Also der Teil, der sich stets beim Fahrzeugführer befinden sollte. Sie wird im Zuge der Kurzzeitkennzeichen-Zulassung entwertet. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, genügt eine Stilllege- bzw. Abmeldebescheinigung.
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Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei der Zulassungsbescheinigung Teil II handelt es sich um den Fahrzeugbrief. Dieser gilt als Nachweis, dass der Zulassende Verfügungsberechtigter des Fahrzeugs ist. In einigen Fällen ist eine Kopie des Dokuments ausreichend. Falls eine solche Ausnahme gewünscht ist, sollten Sie die Möglichkeiten bei Ihrer Zulassungsstelle im Vorfeld erfragen.
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Bestätigung der Hauptuntersuchung
Seit 2014 darf das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU ausgegeben werden. Als Nachweis gilt hier beispielsweise ein TÜV-Bericht. Ausnahmen sind möglich, allerdings relativ komplex. Details und Anleitungen zu diesem Thema finden Sie hier.
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(Vollmacht)
Sollten Sie die Zulassung für eine andere Person, ein Unternehmen oder einen Verein durchführen, benötigen Sie möglicherweise eine Vollmacht. Diese sollte von der ausstellenden Person unterschrieben worden sein. Bestenfalls wird eine Personalausweiskopie dieser mitgeführt.
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Unterlagen Checkliste für die Kurzzeitkennzeichen Zulassung
Wahl der Zulassungsstelle
Generell kann die Zulassung bei der Behörde des Fahrzeugstandorts oder an Ihrem Wohnort erfolgen. Die geforderten Zulassungsunterlagen sind in beiden Fällen identisch. Möchten Sie das Auto allerdings ohne gültige Hauptuntersuchung zulassen, müssen Sie zwangsläufig zur Zulassungsstelle im Bezirk des Fahrzeugstandorts. Denn mit der Zulassung aus einem fremden Bezirk dürften Sie das Fahrzeug ansonsten keinen Millimeter bewegen. (Mehr dazu hier)
Kosten der Zulassung
Folgende Kosten erwarten Sie bei der Kurzzeitkennzeichen Zulassung:
Kosten für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung
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Die Kosten für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung sind abhängig von Anbieter, Laufzeit und Fahrzeugart.
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Ab 23,95 € bei uns, bis zu 100,- € bei anderen Anbietern.
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Gebühren für die Zulassung
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Diese Gebühren werden bundesweit erhoben und direkt im Zuge der Zulassung bei der Behörde entrichtet.
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Etwa 13,50 Euro.
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Kosten der Schilderprägung
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Die Schilderprägung kann direkt in der Nähe der Zulassungsstelle erfolgen. Alternativ können die Schilder online geordert werden
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Zwischen 13,- Euro und 20,- Euro.
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In der Summe können Sie also bestenfalls mit einem Kostenpunkt von etwa 50,- Euro rechnen. Zum Beispiel durch eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung der ITS zu top Preisen. Wird die eVB jedoch anderweitig, beispielsweise direkt in den Schilderläden der Zulassungsstelle bezogen, können schnell Kosten in Höhe von über 100,- Euro entstehen.
Ablauf der Zulassung
Zu Beginn der Zulassung müssen Sie die oben genannten Unterlagen vorlegen. Mit dabei ist selbstverständlich die eVB der Kurzzeitkennzeichen Versicherung, die überprüft und im Anschluss für die Nutzung aktiviert wird.
Im Anschluss erhalten Sie ein Dokument für die Schilderprägung, mit dem Sie die Nummernschilder in Auftrag geben können. Parallel dazu müssen Sie die Zulassungskosten begleichen.
Der nächste Schritt führt Sie, mit den Kennzeichen im Gepäck, wieder in die Zulassungsstelle. Dort erhalten die Nummernschilder ein Siegel, das ihre Gültigkeit belegt. Fertig.
Auslandsfahrten mit der Kurzzeit eVB
Theoretisch bietet die Kurzzeitkennzeichen Versicherung die Möglichkeit von Auslandsfahrten. Basis dafür ist ein Abkommen, das Deckungssummen für Haftpflichtschäden in anderen Ländern vorsieht. Zu beachten sind hier allerdings folgende Aspekte.
Deckungssummen nicht in allen Ländern verfügbar
Vor allem außerhalb oder im Osten Europas sind die Deckungssummen teilweise nicht verfügbar oder eher gering. Im Falle einer marginalen Deckung besteht ein nicht zu verachtendes finanzielles Risiko. Denn Unfallschäden erzeugen schnell hohe Kosten, für die nach Aufzehren der Deckungssummen der Verursacher oder der Fahrzeughalter aufkommen müsste.
Besteht hingegen gar keine Abdeckung durch die Kurzzeitkennzeichen Versicherung, so muss an der Grenze eine entsprechende Haftpflichtversicherung erworben werden. Diese würde die Laufzeit der Kurzzeitkennzeichen beeinflussen, wenngleich das Ablaufdatum auf den Schildern etwas Anderes sagt.
Unterschiedlicher Umgang ausländischer Behörden mit dem Kurzzeitkennzeichen
Vor dem 01. April 2014 war es problemlos möglich, Fahrzeuge ohne Hauptuntersuchung mit dem Kurzzeitkennzeichen zuzulassen. Bei Fahrten ins Ausland kam es daher häufig zu Problemen, die von Bußgeldern bis hin zu Stilllegungen oder Festnahmen reichten. Und zwar aufgrund der Tatsache, dass die Verkehrstüchtigkeit nach der Norm des jeweiligen Staates nicht gewährleistet werden konnte.
Zwar hat sich dieser Umstand mittlerweile nahezu vollständig geändert. Das ist aber keine Garantie dafür, dass es mit ausländischen Behörden nicht zu Problemen kommen kann. Unser Rat ist deshalb: Informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Reise, ob es zu Schwierigkeiten im Zielland kommen kann. Greifen Sie im Zweifel lieber auf das Ausfuhrkennzeichen zurück. Im Zweifelsfall steht Ihnen unser Büroservice gerne mit Antworten zur Verfügung.
Die grüne Versicherungskarte
Bei der Grünen Karte, oftmals auch als Internationale Versicherungskarte (IVK) bekannt, handelt es sich um ein Dokument für den Versicherungsnachweis. Zwar ist das Mitführen dieser Karte in vielen Ländern nicht mehr vorgeschrieben. Bei Unfällen oder Kontrollen im Ausland ist sie jedoch sehr hilfreich, weil durch sie die bestehende Deckung der Kurzzeitkennzeichen Versicherung belegt werden kann. Außerdem enthält sie die Kontaktdaten der zuständigen Schadensbüros und erleichtert die Abwicklung etwaiger Unfälle somit enorm.
Wichtig: Es sind nur in den Ländern Deckungssummen vorhanden, die auf der Grünen Karte vermerkt sind. Ist ein Land gestrichen oder gar nicht erst aufgeführt, so wird hier eine separate Versicherung benötigt.
Wir möchten Ihnen deshalb empfehlen, bei Auslandsfahrten mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung stets die grüne Versicherungskarte mit zu bestellen. Diese kann von Ihnen direkt ausgedruckt werden. Bestenfalls auf Kartonpapier.
Die Deckungssummen im Überblick
Europäische Union
Land
|
Kürzel
|
Personenschäden
|
Sachschäden
|
Belgien
|
B
|
1.000.000.000 EUR
|
Unbegrenzt
|
Bulgarien
|
BG
|
510.000 EUR
|
510.000 EUR
|
Dänemark
|
DK
|
13.400.000 EUR
|
2.680.000 EUR
|
Deutschland
|
D
|
Pro Unfall 7.500.000 EUR
|
Pro Unfall 1.000.000 EUR
|
Estland
|
EST
|
2.500.000 EUR
|
500.000 EUR
|
Finnland
|
FIN
|
Unbegrenzt
|
3.300.000 EUR
|
Frankreich
|
F
|
Unbegrenzt
|
1.000.000 EUR
|
Griechenland
|
GR
|
Pro Unfall 750.000 EUR
|
Pro Unfall 750.000 EUR
|
Irland
|
IRL
|
Unbegrenzt
|
100.000 EUR
|
Italien
|
I
|
Pro Unfall 760.000 EUR
|
Pro Unfall 760.000 EUR
|
Lettland
|
LV
|
2.500.000 EUR
|
500.000 EUR
|
Litauen
|
LT
|
2.500.000 EUR
|
500.000 EUR
|
Luxemburg
|
L
|
Unbegrenzt
|
Unbegrenzt
|
Malta
|
M
|
2.500.000 EUR
|
500.000 EUR
|
Niederlande
|
NL
|
Pro Unfall 5.000.000 EUR
|
Pro Unfall 1.000.000 EUR
|
Österreich
|
A
|
7.000.000 EUR
|
7.000.000 EUR
|
Polen
|
PL
|
Pro Unfall 2.500.000 EUR
|
Pro Unfall 500.00 EUR
|
Portugal
|
P
|
Pro Unfall 2.500.000 EUR
|
Pro Unfall 730.000 EUR
|
Rumänien
|
RO
|
Pro Unfall 5.000.000 EUR
|
Pro Unfall 1.000.000 EUR
|
Schweden
|
S
|
34.000.000 EUR
|
34.000.000 EUR
|
Slowakei
|
SK
|
1.000.000 EUR
|
5.000.000 EUR
|
Slowenien
|
SLO
|
5.000.000 EUR
|
1.000.000 EUR
|
Spanien
|
E
|
70.000.000 EUR
|
15.000.000 EUR
|
Tschechien
|
CZ
|
1.350.000 EUR
|
1.350.000 EUR
|
Ungarn
|
H
|
4.600.000 EUR
|
1.600.000 EUR
|
Vereinigtes Königreich
|
GB
|
Unbegrenzt
|
Pro Unfall 1.200.000 EUR
|
Zypern
|
CY
|
30.000.000 EUR
|
1.100.000 EUR
|
Restliches Europa
Land
|
Kürzel
|
Personenschaden
|
Sachschaden
|
Albanien
|
AN
|
147.000 EUR
|
147.000 EUR
|
Andorra
|
AND
|
50.000.000 EUR
|
50.000.000 EUR
|
Bosnien Herzegowina
|
BIH
|
Unbegrenzt
|
Max. 100.000.000 EUR
|
Island
|
IS
|
Pro Unfall 12.000.000 EUR
|
Pro Unfall 1.802.000 EUR
|
Kroatien
|
HR
|
462.000 EUR
|
200.000 EUR
|
Mazedonien
|
MK
|
100.000 EUR
|
50.000 EUR
|
Moldawien
|
MD
|
20.000 EUR
|
30.000 EUR
|
Montenegro
|
MNE
|
150.000 EUR
|
80.000 EUR
|
Norwegen
|
N
|
Unbegrenzt
|
1.230.000 EUR
|
Russland
|
RUS
|
4.000 EUR
|
4.000 EUR
|
Schweiz
|
CH
|
4.100.000 EUR
|
2.800.000 EUR
|
Serbien
|
SRB
|
76.000 EUR
|
156.000 EUR
|
Türkei
|
TR
|
220.000 EUR
|
400.000 EUR
|
Ukraine
|
UA
|
Unbegrenzt
|
12.500 EUR
|
Weißrussland
|
BY
|
10.000 EUR
|
30.000 EUR
|
Andere Länder
Länder
|
Kürzel
|
Personenschaden
|
Sachschaden
|
Marokko
|
MA
|
Unbegrenzt
|
Unbegrenzt
|
Tunesien
|
TN
|
Unbegrenzt
|
Unbegrenzt
|
Iran
|
IR
|
Unbegrenzt
|
1.000 EUR
|
Israel
|
IL
|
Unbegrenzt
|
Keine Pflichtversicherung
|
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen