Schwanthaler Str. 124 80339 München
Sie befinden sich hier:  

Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Deutschland

Aufnahme des Brandenburger Tors.

Fahrzeugüberführungen in Deutschland werden Ihnen mit den von uns vorgestellten Kennzeichen und Versicherungen keinerlei Probleme bereiten. Das Kurzzeitkennzeichen wurde für den inländischen Gebrauch konzipiert und wird selbstverständlich in jedem Bundesland anerkannt. Die maximale Gültigkeit von fünf Tagen genügt, um ein Fahrzeug quer durch Deutschland zu überführen. Damit Sie dabei auf jeden Fall auf der richtigen Seite sind, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengetragen. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter sowohl über das Kontaktformular als auch über unsere Telefonnummer zu Verfügung. 

 

Informationsbereiche

Checkliste zum Ausdrucken

Downloadsymbol für eine PDF-Datei

 

Optik des Kurzzeitkennzeichens

Schloss Neuschwanstein, gebaut um das Jahr 1869.

Im Prinzip sieht das Kurzzeitkennzeichen - zumindest von den Dimensionen - wie ein ganz normales Kfz-Kennzeichen aus. Es besitzt auf der linken Seite das Stadtkürzel, das in Deutschland aus einem, zwei oder drei Buchstaben bestehen kann. Danach folgt eine zufällige Zahlenfolge, die in der Regel aus sechsstellig ist. Am rechten Rand weist das Kennzeichen eine gelbe Färbung mit drei übereinander stehenden Zahlen auf. Diese Zahlen stellen das Ablaufdatum dar. Steht dort also an oberster Stelle die 23, darunter die 12 und dann die 13, ist das Kennzeichen bis einschließlich dem 23.12.2013 gültig. Danach muss es aus dem deutschen Straßenverkehr verschwunden sein. Das gilt auch für öffentliche Parkplätze.

 

Vorteile des Kurzzeitkennzeichens

Das Kurzzeitkennzeichen (auch als Kurzkennzeichen oder Überführungskennzeichen bekannt) weist genau zwei große Vorteile auf, von denen Sie bei der Fahrzeugüberführung auf jeden Fall profitieren können. Es ist bei der Zulassung weder an ein Fahrzeug gebunden, noch wird für die Fahrt mit den Nummernschildern ein gültiger TÜV benötigt. Das heißt, Sie können prinzipiell jedes Fahrzeug von A nach B bringen. Achten Sie dabei lediglich darauf, dass es verkehrssicher ist. Unfälle aufgrund technischer Mängel hat der Fahrzeughalter zu verantworten.
Für die Fahrzeugüberführung, -überprüfung oder Probefahrt stehen Ihnen verschiedene Optionen offen. Sie entscheiden schon beim Bestellvorgang der Kurzzeitkennzeichen Versicherung, ob Ihr Kennzeichen einen Tag, drei Tage oder gleich fünf Tage gültig sein soll. Diese Information wird auf dem Server des Versicherungsverbunds gespeichert und dann von der Zulassungsstelle aufgerufen.

 

 

Die Zulassung

Die Statue der Bremer Stadtmusikanten: Esel, Hund, Katze und Hahn.

Für die Zulassung benötigen Sie als in Deutschland gemeldete Privatperson lediglich einen Personalausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und etwas Geld für Gebühr und Schilderprägung (insgesamt etwa 30,- Euro, Stand: 2013 ). Wer keinen Personalausweis hat, kann auf einen Reisepass mit Meldebestätigung in Deutschland zurückgreifen. Sollte die Fahrzeugüberführung durch ein Unternehmen stattfinden, wird eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug benötigt. Für Vereine ist ein Vereinsregisterauszug von Nöten.
Im Zuge der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens wird Ihnen ein sogenannter roter Fahrzeugschein ausgehändigt. In diesem befinden sich Ihre Fahrzeugdaten sowie der Stempel Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde. Auf der linken Seite finden sich freie Zeilen, in denen dann später das zu überführende Fahrzeug vermerkt wird. Achten Sie dabei darauf, dass Sie einen nicht radierbaren Stift verwenden und die Daten danach mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Das Kurzzeitkennzeichen ist nach Eintragung an das jeweilige Fahrzeug gebunden - ein Wechsel ist nicht mehr möglich.

Verwendungsbestimmungen

Das Kurzzeitkennzeichen weist wenige Kriterien auf, die es zu erfüllen gibt. Es ist lediglich darauf zu achten, dass das für die Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrt gewünschte Fahrzeug bereits abgemeldet ist. Autos, Lkws, Anhänger und andere Fahrzeuge dürfen in Deutschland nicht doppelt zugelassen sein. Außerdem gilt es darauf zu achten,  dass das Fahrzeug bei der normalen Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Deutschland lediglich über eine Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Heißt: Schäden am eigenen Auto werden nicht bezahlt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, lesen Sie bitte unseren Abschnitt zum Thema  Kurzzeitkennzeichen Vollkasko .

Praktische Anwendungsbeispiele

Der Kölner Dom sowie eine Brücke in der Abenddämmerung.

Das Kurzzeitkennzeichen ist für viele Menschen interessant. Besonders dann, wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug zur technischen Untersuchung gebracht werden muss oder eine Probefahrt ansteht, bei der kein rotes Kennzeichen zur Verfügung steht. Aber auch der Autokauf wird drastisch vereinfacht.
Haben Sie beispielsweise interessante Gebrauchtwagen in einer anderen Stadt gefunden und möchten Sie eines dieser Fahrzeuge kaufen, besorgen Sie sich ganz einfach bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde einen Satz Kurzzeitkennzeichen. Kaufen Sie das Auto nun in der anderen Stadt, können Sie es noch am gleichen Tag mitsamt der Zulassungsbescheinigungen mitnehmen. Einfach die Daten in den roten Zulassungsschein eintragen und es kann losgehen.
Auch für Hobby-Schrauber und Bastler ist das Kurzzeitkennzeichen die ideale Lösung, wenn ein neues Bauteil überprüft werden muss oder ein Treffen ansteht. Anstatt das Fahrzeug auf einem Anhänger transportieren zu müssen, kann es alleine auf der Straße bewegt werden. Nochmals der Hinweis: Der Fahrzeughalter ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich.

Vollkasko mit Kurzzeitkennzeichen

Die deutschen Versicherer sehen bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung nur eine Haftpflichtversicherung vor, die pro Unfall Personenschäden mit 7.500.000 Euro und Sachschäden mit 1.000.000 Euro deckt. Bei der Überführung eines Neuwagens oder eines besonders wertvollen Autos ist es ratsam, auf eine Vollkasko-Versicherung zurückzugreifen. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden. Wir finden eine passende Lösung zu Top-Konditionen für Sie.

Die grüne Karte und das Ausland

Ein Foto des Reichtags in Berlin.

Prinzipiell haben Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen die Möglichkeit, Deutschland zu verlassen und die Fahrt ins Ausland anzutreten. In diesem Falle möchten wir uns jedoch von einer konkreten Befürwortung distanzieren, da es Länder gibt, die das Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptieren bzw. tolerieren. Im Zweifelsfalle kann Ihr Fahrzeug stillgelegt werden, da es über keine gültige Zulassung verfügt. Erfahrungsgemäß haben beispielsweise besonders Tschechien, Frankreich und Liechtenstein Probleme mit dem Überführungskennzeichen. Wir empfehlen daher stets, im Falle einer Auslandsreise auf das Ausfuhrkennzeichen samt Versicherung zurückzugreifen.
In jedem Falle sollten Sie aber die grüne Versicherungskarte mitführen. Diese dient im Ausland als Nachweis für die Haftpflichtversicherung. Sie enthält alle abgedeckten Länder. Sollte Ihr Reiseziel durchgestrichen sein, müssen Sie hier an der Grenze jedoch eine Anschlussversicherung kaufen. Auf der grünen Karte sind außerdem die Versicherungsbüros der einzelnen Länder vermerkt, an die Sie sich im Falle eines Unfalls wenden können.

Verhalten bei Unfällen

Ein Holzbrett, auf dem verschiedene Nahrungsmittel liegen. Daneben ein Bier.

Zunächst der Hinweis: Wenn Sie einen Unfall mit dem Kurzzeitkennzeichen haben, hat das keinen Einfluss auf Ihre normale Kfz-Versicherung. Schadenfreiheitsklassen bleiben bei dieser separat abgeschlossenen Versicherung unberührt. Außerdem gibt es keine Selbstbeteiligung, sodass Sie bei einem Unfall lediglich die Schäden am eigenen Auto zahlen müssen, sofern dies Sinn macht.  Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, halten Sie sich bitte zuerst an die geltenden Richtlinien. Oberste Priorität haben immer die Absicherung der Unfallstelle, das Rufen des Notdienstes und das Leisten von Erster Hilfe. Danach können Sie sich an das für sie zuständige Schadensbüro wenden. Ist der Unfall in Deutschland passiert, finden Sie dessen Telefonnummer auf Ihrer Versicherungspolice. Handelt es sich um einen Schaden im Ausland, finden Sie die Telefonnummer des jeweiligen Büros auf der Rückseite der grünen Versicherungskarte.