
+ ohne Selbstbehalt.
+ kein Abo.
+ ohne versteckte Kosten.
So funktioniert’s
Viele Zulassungsstellen suggerieren dem Kunden, dass das Kurzzeitkennzeichen nicht mehr ohne TÜV genutzt werden darf. Falsch! Denn wenn Sie die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlangen möchten, dürfen Sie das Kurzzeitkennzeichen sehr wohl ohne vorhandenen TÜV einsetzen.
Das gilt nicht nur für Fahrten zur Prüfstelle und zurück. Sonden auch dann, wenn Ihr Fahrzeug nach der Untersuchung Mängel* aufweist und repariert werden muss.
Scheuen Sie sich also nicht, von geltendem Recht Gebrauch zu machen. Nutzen Sie das TÜV-Kennzeichen mit unseren Sonderkonditionen und kommen Sie günstig und sicher ans Ziel!
*Hinweis: Fahrten mit Mängeln dürfen nur dann stattfinden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Wird ein Fahrzeug von einer Prüfstelle als verkehrsunsicher bewertet, sind weitere Fahrten unzulässig.
Wo gibt’s TÜV?
- DEKRA
- TÜV-Stelle
- Freie Werkstätten
- Vertragswerkstätten
- Unabhängige Prüfstellen
Probleme bei der Zulassungsstelle? Wir regeln das für Sie.
So steht’s im Gesetz
Paragraph 16a der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr regelt die neuen Einsatzmöglichkeiten des Kurzzeitkennzeichens. Dort steht geschrieben, dass Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen generell nur dann möglich sind, wenn das Fahrzeug über eine Betriebserlaubnis oder eine Einzelgenehmigung verfügt. Und gültig versichert wurde.
Jetzt kommt das Aber: Fahrzeuge dürfen das Kurzzeitkennzeichen auch dann führen, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit der Erlangung einer Betriebserlaubnis steht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge zur Begutachtungsstelle und zurück in jedem Falle erlaubt sind, sofen der entsprechende Vermerk im Fahrzeugschein vorhanden ist.
Wird dem Fahrzeug aufgrund von Mängeln keine Betriebserlaubnis gewährt, dürfen weitere Fahrten getätigt werden. Laut Gesetz „zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk und zurück“. Ob es sich dabei um eine Fachwerkstatt oder die heimische Garage handelt, wird nicht näher definiert.
Wohin zur Reparatur?
- Freie Werkstatt
- Vertragswerkstatt
- Do-It-Yourself-Werkstatt
- Vertragswerkstätten
- Garage oder Privatparkplatz
Hinweise zu den Bußgelden
| Tatbestand | Strafe |
|---|---|
| Fahren ohne Zulassung | Fahrer: 70,00 € & 1 Punkte – Halter: 70,00 € |
| Verwendung der Kennzeichen nach Ablauf | 50,00 €, kein Punkt |
| Kurzzeitkennzeichen nicht geführt | 60,00 €, kein Punkt |
| Verwendung an mehr als 1 Fahrzeug | 50,00 €, kein Punkt |
| Verwendung zu anderer Fahrt als vorgesehen | 50,00 €, kein Punkt |
| Verleihen der Kurzzeitkennzeichen | 50,00 €, kein Punkt |