Autoüberführung mit der grünen Versicherungskarte nach Frankreich
Frankreich (amtlich: Französische Republik) ist ein Land in der Europäischen Union, das direkt an Deutschland angrenzt. Von allen Ländern in der EU ist Frankreich flächentechnisch am größten. Wer sein Fahrzeug nach Frankreich überführen möchte, muss - je nach Zielort und Entfernung - mit einer längeren Fahrtzeit rechnen.
Die französische Hauptstadt ist Paris. Französisch ist die Amtssprache in Frankreich und eine der Arbeitssprachen der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen. In einigen französischen Regionen gibt es auch regionale Sprachen, doch diese spielen nur eine untergeordnete Rolle. Wer ein paar Worte Französisch versteht und spricht, hat es deutlich leichter. Auch wenn Franzosen Fremdsprachen beherrschen: Sie zeigen es oftmals nicht und sind freundlicher, wenn sie in ihrer Muttersprache angesprochen werden.
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Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise
Wer einen gültigen oder höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass besitzt, kann problemlos nach Frankreich einreisen. Kontrollen an der Grenze finden schon lange nicht mehr statt. Wer mehr als 10.000 Euro an Bargeld mit nach Frankreich nehmen möchte, muss diesen Betrag mindestens fünf Tage, bevor die Reise beginnt, beim französischen Zoll anmelden. Wer gegen diese Meldepflicht verstößt und erwischt wird, riskiert ein Bussgeld, welches bis zu einer Million Euro betragen kann. Genauere Informationen zu den französischen Regelungen sind unter www.douane.gouv.fr zu finden , leider nur in Französisch. In Frankreich wird die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sehr ernst genommen. Dort gilt der Plan "Vigipirate", welcher insgesamt vier Stufen des Alarms mit unterschiedlichen Maßnahmen vorschreibt. Im Reiseverkehr wird deswegen ebenfalls mehr kontrolliert. Wer in Frankreich mit dem Zug oder Flugzeug unterwegs ist, oder mit einem dieser Verkehrsmittel nach der Überführung des Kraftfahrzeuges mit dem Ausfuhrkennzeichen nach Frankreich wieder zurück nach Deutschland reist, muss sich auf verstärkte Kontrollen am Bahnhof und Flughafen einstellen. Selbst an Eingängen zu Museen werden die Handtaschen inzwischen häufig kontrolliert. An den Bahnhöfen gibt es aus diesem Grund keine Möglichkeiten zur Gepäckaufbewahrung. Zudem sollte Reisegepäck stets mit Namen und Adresse versehen sein.
Übrigens : Wenn Sie eine günstige Versicherung für Ihr Kurzzeitkennzeichen suchen, können Sie diese ganz einfach und unkompliziert inklusive grüner Karte bei uns bestellen. Selbstverständlich bieten wir auch die günstige Ausfuhrkennzeichen Versicherung an.
Wichtige Rufnummern und Adressen
Vorwahl für Frankreich: +33
Feuerwehr: 18 / 112
Polizei: 17 / 112
Rettungsdienst (SAMU): 15 / 112
SOS Médecins (Ärzte rund um die Uhr): 0147 077 777
Unter der europäischen Notrufnummer 112 meldet sich eine Leitstelle. Diese gibt den Anruf an den jeweils zuständigen Rettungsdienst weiter. Wer Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen braucht, sollte dort zuerst anrufen.
Deutsche Botschaft
Ambassade de la République fédérale d'Allemagne
28 rue Marbeau
75116 Paris
TELEFON: + 33 (0)1 53 64 76 70
TELEFAX: + 33 (0)1 53 64 76 88
Telefonsprechzeiten der Deutschen Botschaft für allgemeine Auskünfte:
Montag - Mittwoch, 14.00- 16.00 Uhr; Freitag 12.00 Uhr - 14.00 Uhr
Der Partnerclub des ADAC ist der französische FFAC:
Fédération Française des Automobile-Clubs
www.automobile-club.org/
Rund um die Uhr ist auch die deutschsprachige Notrufnummer des ADAC in Frankreich erreichbar:
(+33) (0) 825 800 822
Auf den französischen Autobahnen ist der Hilferuf nur über die Notrufsäulen möglich.
Routen nach Frankreich
Von Deutschland können Sie direkt nach Frankreich einreisen. Allerdings sind gerade in der Zeit der französischen Sommerferien die Autobahnen und Straßen in Frankreich und bereits die Autobahnen aus Köln oder Frankfurt in Richtung Frankreich recht voll. Wer sich die Zeit aussuchen kann, zu der er sein Kraftfahrzeug mit dem Ausfuhrkennzeichen nach Frankreich bringt, der sollte auf andere Zeiten ausweichen. Für die Überführung eines Kraftfahrzeugs nach Südfrankreich lässt sich auch der Autoreisezug nutzen. Dieser ist zwar etwas teurer, aber die Reise ist nicht nur bequemer, sondern auch sicherer. Der Autoreisezug startet unter anderem von Hamburg, Hildesheim, Berlin, Frankfurt oder München und fährt bis in das südfranzösische Narbonne. Genauere Auskünfte lassen sich unter www.bahn.de/autozug finden.
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Mautgebühren und Verkehrsregeln
In Frankreich sind die meisten Autobahnen, ebenso wie einige Tunnel, Brücken oder Schnellstraßen gebührenpflichtig. Wer auf die Autobahn auffährt, muss bereits die Mautgebühr an der Mautstelle bezahlen. Ein grüner Pfeil zeigt, ob der Schalter an der Mautstelle besetzt ist. Automatische Schalter sind mit einem "cb" gekennzeichnet. Die Kennzeichnung "t" an den Mautstellen ist den Vielfahrern vorbehalten, von denen die Gebühren mit einem elektronischen Chip erfasst werden. In der Bretagne und im Elsass ist die Benutzung der französischen Autobahn meistens kostenfrei. Die Promillegrenze in Frankreich beträgt 0,5 und alle Fahrer von Kraftfahrzeugen, auch von Motorrädern, müssen ein Testset zur Ermittlung des Alkohols mitführen (frz. "ethylotest"). An Tankstellen, Supermärkten und in Apotheken sind die Testsets erhältlich. Bei Ampeln ist in Frankreich ein rotes Lichtzeichen auf der Rückseite des Gegenverkehrs zu sehen: Jetzt hat dieser rot. Wer selbst grün hat und links abbiegen will, braucht somit nicht auf den Gegenverkehr zu achten, allerdings haben Fußgänger Vorrang. Blinkt ein gelber Pfeil an einer roten Ampel, dann darf in diese Richtung gefahren werden, allerdings hat der reguläre Verkehr trotzdem Vorfahrt. Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt, ebenso Fahrzeuge, die sich im Kreisverkehr befinden - das ist anders, als in Deutschland. An den Ortsschildern enden die Vorfahrtsstraßen. Wer die Geschwindigkeit überschreitet, zahlt eine höhere Strafe, als in Deutschland. Auch wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, zahlt eine hohe Geldstrafe. Weil auf französischen Autobahnen Menschen nicht zu Fuß unterwegs sein dürfen, müssen sich bei einem Unfall alle Fahrzeuginsassen schnell hinter die Leitplanke begeben. Deswegen darf auf der Autobahn auch kein Warndreieck aufgestellt werden. In geschlossenen Ortschaften und auf Landstraßen dagegen ist es vorgeschrieben, bei einer Panne oder einem Unfall ein Warndreieck aufzustellen. In jedem Kraftfahrzeug muss außerdem eine reflektierende Warnweste vorhanden sein.
Wissenswertes
Weil in Frankreich die Preise für Autos oftmals deutlich höher sind, als in Deutschland, kann es für Franzosen durchaus lukrativ sein, das Auto in Deutschland zu kaufen. Die Überführung des Kfz geschieht mit dem Ausfuhrkennzeichen, weil Frankreich das Kurzzeitkennzeichen mit der grünen Versicherungskarte nicht anerkennt.
Rückreise
Wer das Auto nach Frankreich gebracht hat, kann dort noch Urlaub machen - oder er fährt gleich wieder nach Hause. Von Frankreich aus können Sie problemlos entweder mit dem Zug oder mit dem Flugzeug nach Deutschland zurückkehren. Sie können selbstverständlich auch einen Mietwagen nehmen und diesen dann nach der Fahrt bei der deutschen Niederlassung zurückgeben.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern zu Problemen mit dem Überführungskennzeichen / Kurzzeitkennzeichen kommen kann. Letztendlich ist dieses Nummernschild lediglich für die Überführung innerhalb Deutschlands gedacht, wird jedoch in großen Teilen Europas geduldet. In einigen Staaten kann es jedoch zu Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen, sodass wir Ihnen allgemein stets zur Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens raten. Eine entsprechende
Ausfuhrkennzeichen Versicherung
finden Sie selbstverständlich ebenfalls zu günstigen Konditionen in unserem Online-Shop.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Zielland die richtige Wahl ist, können Sie uns gerne kontaktieren.
Haftungsausschluss: Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich bereits im Vorfeld ausführlich über das Zielland informieren zu können. Alle Informationen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erfragt worden. Dennoch können wir Ihnen aufgrund sich ändernder Gesetze, Zollbestimmungen und Gegebenheiten keine Gewährleistung für die Informationen bieten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Unsicherheit an das Auswärtige Amt oder anderweitige Institutionen zu wenden.