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Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte für Österreich

Österreichische Berghütten mit Wasserzufuhr.

Österreich ist eine kleine Republik inmitten der Europäischen Union. Die offizielle österreichische Währung ist - wie in Deutschland auch - der Euro. Die offizielle Landessprache in Österreich ist das österreichische Deutsch. Daneben gibt es verschiedene Dialekte und in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Burgenland sind Slowenisch und Burgenlandkroatisch als zusätzliche Amtssprachen in der Verwaltung zugelassen.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle alle wichtigen Informationen geben, damit Sie Ihr Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen und der grünen Versicherungskarte nach Österreich überführen können. Drucken Sie sich danach ganz einfach unsere kostenlose Pdf-Datei aus, damit Sie die Informationen während der Kfz-Ausfuhr jederzeit griffbereit haben.

 

Informationsbereiche

Checkliste zum Ausdrucken

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Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise

Blick auf die Hofburg in Wien bei Nacht.

Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise nach Österreich mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass oder einem gültigen vorläufigen Personalausweis möglich. Sind Kinder dabei, sollten diese einen sogenannten Kinderreisepass haben Außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen alle Ausweis- und Reisedokumente höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein. Die Kriminalität ist in Österreich so niedrig wie in Deutschland. Allerdings berichten österreichische Medien, dass Diebstahl, Einbrüche und Kleinkriminalität wie Handtaschenraub zugenommen haben, seit die EU-Grenzen von Österreich nach Osten hin offen sind. Wollen Sie sicher gehen, wenn Sie Ihr Auto mit dem Kurzzeitkennzeichen überführen, dann lassen Sie bitte keine Wertsachen im Auto liegen.

 

Tipp
Neben vielen Informationen bieten wir Ihnen noch mehr: Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen Versicherungen zu Sparpreisen.

 

Wichtige Rufnummern und Adressen

Telefonvorwahl für Österreich: +43
Notruf der Polizei: 133
Notruf der Feuerwehr: 122
Notruf für den Notarzt: 144

Deutsche Botschaft
Metternichgasse 3
1030 Wien
Telefon: +43 17 11 54 - 0
Telefax: +43 17 13 83 - 66

Partnerclub des ADAC - Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club ÖAMTC
Schubertring 1 - 3
1010 Wien
Telefon: +43 17 11 99 0
Telefax: +43 17 13 18 07
E-Mail: office@oeamtc.at


Zollbestimmungen für Österreich

Blick auf eine verschneite Landschaft.

Innerhalb der Europäischen Union ist die Mitnahme oder der Kauf bzw. Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges kein Zoll- und Mehrwertsteuervorgang mehr. Wird dagegen in einem Land der EU, wie in Deutschland, ein neues Fahrzeug gekauft und soll dieses in einem anderen Land, wie in Österreich, zugelassen werden, dann gibt es eine Sonderregelung. Nach dieser ist die Mehrwertsteuer dort zu zahlen, wo es regulär zugelassen wird, das heißt in diesem Fall: in Österreich. Im steuerlichen Sinne gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es entweder noch kein halbes Jahr in Betrieb ist oder weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurde. Sind dagegen beide Kriterien bereits erfüllt, dann gilt das Fahrzeug als gebraucht. Der Kaufvertrag des Fahrzeuges muss nicht mehr zwingend notariell beglaubigt sein, allerdings kann die österreichische Zulassungsstelle diese Beglaubigung trotzdem verlangen. Deswegen ist es immer noch besser, dass der Kaufvertrag notariell beglaubigt ist. Detaillierte Auskunft, auch über die vom Käufer zu zahlende Erwerbssteuer und Normverbrauchsabgabe (NoVa), die eine Art Sondersteuer ist und beim Neukauf von Fahrzeugen bestimmter Fahrzeugarten darstellt, erteilt das Österreichische Konsulat in Deutschland:

Österreichisches Konsulat in Deutschland
Ismaninger Straße 136
81675 München
Telefon: +49 89 99 81 50
Telefax: +49 89 98 10 22 5
E-Mail: muenchen-gk@bmeia.gv.at


Routen nach Österreich

Ein Wiener Schnitzel mit Zitronenscheiben.

Österreich ist ein Binnenland, deswegen erfolgt die Anfahrt nach Österreich stets über den Landweg: Sie können entweder von Passau, Rosenheim oder Garmisch-Partenkirchen nach Österreich einreisen. Obwohl innerhalb der EU-Länder keine Grenzkontrollen mehr stattfinden, kann es passieren, dass Sie hinter der Grenze kontrolliert werden. So kann der deutsche Zoll bei der Rückreise überprüfen, ob Sie Bargeld, Kopien von Überweisungen oder Auszüge von Depots mit sich führen und leitet diese direkt an die Steuerbehörden weiter. Für eine Fahrzeugüberführung nach Österreich mit dem Kurzzeitkennzeichen und der grünen Versicherungskarte können Sie auch den Autoreisezug nutzen, der von Hamburg, Berlin, Hildesheim, Düsseldorf, Neu-Isenburg oder München aus nach Wien, Schwarzach, Innsbruck oder Villach fährt. Die genauen Informationen zum Autozug erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Bahn www.bahn.de/autozug.

 

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welche die Route nach Österreich anzeigt.


Route nach Österreich berechnen

Mautgebühren und Verkehrsregeln

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen:

In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen: 100 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h

Auf einigen Autobahnen in Österreich herrscht in der Nacht ein abweichendes Tempolimit, das von 22 Uhr bis 5 Uhr geht. Bitte achten Sie auf etwaige Ausschilderungen und fahren Sie dort - sofern nicht anders vorgegeben - höchstens 110 km/h.

Die Vorfahrtsregeln entsprechen denen Deutschlands.

Die Promillegrenze liegt in Österreich bei 0,5.

 

Warnwestenpflicht

Seit Mai 2005 müssen in Österreich rote, orange, oder gelbe Warnwesten von in- und ausländischen Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge mitgeführt werden. Diese Weste muss entsprechend der ÖNORM EN 471 - auf dem Etikett vermerkt - gestaltet sein. Muss das Fahrzeug auf der Autobahn oder der Straße verlassen werden, dann ist die Warnweste zum Aufstellen des Warndreieckes zu tragen, ebenso, wenn die Straße unübersichtlich ist oder die Sicht durch Witterung oder Dunkelheit schlecht ist. Wer die Weste nicht trägt oder keine im Auto mitführt, muss eine Geldstrafe zahlen, wenn er von der Polizei erwischt wird.

 

Winterreifen

Blick auf den Großglockner und die österreichischen Alpen.

Seit Anfang 2008 müssen an allen PKWs, Kombifahrzeugen oder LKWs bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in der Zeit zwischen dem 1. November und dem 15. April an allen Rädern Winterreifen oder bei bestimmten Voraussetzungen an den Antriebsrädern Schneeketten angebracht sein. Auf den Internetseiten des Österreichischen Automobilclubs www.oeamtc.at stehen neben den aktuellen Staumeldungen auch die Schneeberichte. Dort sind die im Winter gesperrten Passstraßen ebenso aufgeführt, wie die Straßen, die nur mit Schneeketten befahren werden dürfen. 

 

Autobahnvignette

In Österreich kostet die Benutzung der Autobahnen und der Schnellstraßen eine Mautgebühr: Wurde die Gebühr entrichtet, gibt es dafür die Vignette, die gut sichtbar von innen an die Windschutzscheibe zu kleben ist. Der untere Teil des Vignettenabschnittes mit der aufgedruckten Seriennummer dient als Kaufnachweis. Deswegen ist dieser so lange aufzubewahren, wie die Vignette gültig ist. Wer die österreichische Mautgebühr noch nicht vor Beginn der Fahrt bezahlt und die Vignette gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht hat, kann das noch direkt hinter der Grenze erledigen: An den Zollhäuschen oder einer Tankstelle gibt es das "Pickerl". Weil die Vignettenkontrollen oft automatisch stattfinden, können fehlerhaft aufgeklebte Vignetten nicht erfasst werden. Dann ist automatisch die fällige Strafe von 120 Euro für das Auto oder das Wohnmobil zu zahlen.


Wissenswertes

Manche Autos sind in Deutschland wesentlich günstiger zu erwerben als in Österreich. Deswegen ist es sinnvoll, in beiden Ländern die Preise für das gewünschte Auto zu vergleichen. Weil die Entfernung zwischen Deutschland und Österreich je nach Abfahrts- und Zielort relativ gering ist, lohnt es sich bei entsprechenden Preisunterschieden, einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Wie einfach es ist, das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen und einer grünen Versicherungskarte nach Österreich zu überführen, haben wir Ihnen ja nun ausführlich erklärt.


Rückreise

Für die Rückreise von Österreich nach Deutschland können Sie entweder einen Mietwagen nutzen, den Sie an Ihrem deutschen Zielort wieder an die entsprechende Filiale zurückgeben können. Oder Sie reisen mit der Bahn zurück in Ihren Heimatort. Wer es eiliger hat, fliegt einfach von Wien, Klagenfurt, Graz, Innsbruck oder Salzburg wieder zurück nach Deutschland.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern zu Problemen mit dem Überführungskennzeichen / Kurzzeitkennzeichen kommen kann. Letztendlich ist dieses Nummernschild lediglich für die Überführung innerhalb Deutschlands gedacht, wird jedoch in großen Teilen Europas geduldet. In einigen Staaten kann es jedoch zu Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen, sodass wir Ihnen allgemein stets zur Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens raten. Eine entsprechende Ausfuhrkennzeichen Versicherung finden Sie selbstverständlich ebenfalls zu günstigen Konditionen in unserem Online-Shop.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Zielland die richtige Wahl ist, können Sie uns gerne kontaktieren.

Haftungsausschluss: Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich bereits im Vorfeld ausführlich über das Zielland informieren zu können. Alle Informationen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erfragt worden. Dennoch können wir Ihnen aufgrund sich ändernder Gesetze, Zollbestimmungen und Gegebenheiten keine Gewährleistung für die Informationen bieten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Unsicherheit an das Auswärtige Amt oder anderweitige Institutionen zu wenden.