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Kurzzeitkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen für Finnland

Die Flagge von Finnland mit blaume Himmel im Hintergrund.

Schon seit 1995 ist Finnland vollwertiges Mitglied der Europäischen Union. Da der skandinavische Staat zudem auch den Euro eingeführt hat, gestaltet sich die KFZ-Ausfuhr in das Land aus Deutschland zumeist recht unkompliziert. Bundesbürger dürfen Finnland grundsätzlich für sechs Monate pro Jahr ohne spezielles Visum besuchen. Genauso lange gilt auch das deutsche KFZ-Kennzeichen. Bleibt das eigene Fahrzeug nicht länger in dem nordeuropäischen Staat, ist eine Ummeldung nicht notwendig. Soll sich der Wagen jedoch länger als ein halbes Jahr in Finnland aufhalten, ist eine Anmeldung beim Zoll notwendig, denn hier muss dann auch die Autosteuer des Landes entrichtet werden.

Bei einer einfachen KFZ-Ausfuhr genügt in der Regel ein Kurzzeitkennzeichen für Finnland, denn fünf Tage reichen meist aus. Wer sicher gehen möchte, kann sich auch für ein Ausfuhrkennzeichen für Finnland entscheiden. Denn das Kurzzeitkennzeichen soll zwar EU-weit gelten, doch faktisch kommt es immer wieder zu Problemen, die mit einem Ausfuhrkennzeichen effektiv umgangen werden können. Das Mitführen der grünen Versicherungskarte ist zwar keine Pflicht, aber empfehlenswert. 

 

Informationsbereiche

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Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise

Blick auf Helsinki am Wasser in der Dämmerung.

Deutsche können in Finnland mit einem Personalausweis oder einem Reisepass einreisen. Sind Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren bei der Einreise beteiligt, ist für sie ein Kinderausweis mitzuführen. Einträge im Kinderausweis der Eltern sind seit Juni 2012 nicht mehr gültig. Für jedes Kind muss zwingend ein eigenes Ausweisdokument mitgeführt werden. Trotz der Tatsache, dass das Schengener Abkommen in Finnland seit 2001 gilt, muss jeder Ausländer (also auch jeder Deutsche) stets ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Ausländer, die länger als drei Monate in Finnland bleiben, benötigen zwar kein Visum, müssen sich allerdings bei der Polizei registrieren.

Der deutsche TÜV wird in Finnland grundsätzlich anerkannt. Hier erfolgt die Fahrzeugkontrolle allerdings jährlich. Es ist möglich, Fahrzeuge ohne gültigen TÜV nach Finnland auszuführen, wenn diese die "Sicherheitsüberprüfung" bestehen. Diese wird beispielsweise von der DEKRA angeboten und ist eine "abgespeckte Version des TÜVs". Das finnische Pendant für den TÜV ist der katsastus. 

 

Hinweis : Für Ihre Fahrt nach Finnland können Sie direkt bei uns die passende Kurzzeitkennzeichen Versicherung buchen. Reichen Ihnen fünf Tage nicht aus oder sind Sie sich unsicher, ob das Kennzeichen in Finnland akzeptiert wird, haben wir für Sie alternativ auch eine Ausfuhrkennzeichen Versicherung zu Top-Konditionen parat.

 

 

Wichtige Rufnummern und Adressen

Auswärtiges Amt: +49 (0)30 - 50 50 60
Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr: 112

ADAC Partner-Club: Automobil- und Touring-Club von Finnland (ATCF)
(Finnisch: Autoliitto)
Telefon: +358 (0)9 - 72 58 44 00
www.autoliitto.fi

Deutsche Botschaft
Krogiuksentie 4b
00340 Helsinki
Telefon: +358 (0)9 - 45 85 80
Telefax: +358 (0)9 - 45 85 82 58
E-Mail: info@helsinki.diplo.de

Finnische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Telefon: +49 (0)30 - 50 50 30
Telefax: +49 (0)30 - 50 50 33 33
E-Mail: sanomat.ber@formin.fi


Zollbestimmungen für Finnland

Öl, Sauna und ein Eimer Wasser: Die Grundausstattung einer Sauna.

Die Zollbestimmungen in Finnland entsprechen den üblichen Regelungen der EU. Für das Fahrzeug muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitgeführt werden. Das Gleiche gilt für einen gültigen Versicherungsnachweis. Hierfür empfiehlt sich die grüne Versicherungskarte. Ein gültiges Kurzzeitkennzeichen für Finnland bzw. Ausfuhrkennzeichen für Finnland übernimmt diese Aufgabe  aber ebenfalls.

Der Zoll in Finnland trägt den Namen Tulli. Wird das Fahrzeug ständig nach Finnland eingeführt, muss ein Einfuhrzoll entrichtet werden. Diese Aufgabe erledigt man am besten direkt hinter der Grenze. Einwanderer müssen diesen allerdings möglicherweise nicht zahlen. Dies gilt unter folgenden Umständen:

  • - Die Einwanderer haben weniger als ein Jahr in Finnland gelebt
  • - Sie waren in dem Jahr vor dem Umzug kein Student
  • - Die Einwanderer waren bereits seit geraumer Zeit die Hauptnutzer des Fahrzeugs
  • - Es ist kein Verkauf des Autos geplant

Es empfiehlt sich, hierfür noch einmal genauer die Informationen der Finnish Transport Safety Agency zu studieren. Diese findet man unter trafi.fi/en/road. Alternativ können die Informationen auch direkt von der finnischen Zollverwaltung abgerufen werden. In diesem Fall wendet man sich am besten an:

National Board of Customs
Erottajankatu 2
00120 Helsinki
Telefon: +358 (0)9 - 61 41
Telefax: +358 20 492 2852

Postalisch kann die Behörde unter P.O.Box 512, 0000101 Helsinki erreicht werden.


Routen nach Finnland

Zwei Rentiere mit Gespann, die zum Schlittenziehen verwendet werden.

Die einfachste Methode, um nach Finnland zu reisen, ist der Seeweg. Insbesondere dann, wenn man sich für ein Kurzzeitkennzeichen für Finnland entscheidet, ist diese Variante empfehlenswert, denn es ist zugleich die Schnellste. Startpunkt der KFZ-Ausfuhr ist in diesem Fall der Hafen von Lübeck-Travemünde. Von hier aus verkehren mehrmals am Tag Fähren nach Finnland. Diese laufen im Hafen von Helsinki ein. Eine Fahrt dauert durchschnittlich 25 Stunden - die Fahrzeit kann aber je nach Route und Fährunternehmen erheblich variieren. Man sollte sich deshalb vor der Abfahrt genau informieren.






Folgende Fährunternehmen bieten Verbindungen nach Finnland:

Finnlines - ferrycenter.fi
Superfast Fähren - tallinksija.com
Viking Line - vikingline.de
Scandlines - scandlines.de
Stena Line - stenaline.de
TT-Line - ttline.com

Ein blaues Holzhaus an der Küste in Finnland.

Auch zu Land kann man nach Finnland reisen, allerdings ist in diesem Fall das Ausfuhrkennzeichen für Finnland empfehlenswerter, weil die Fahrt doch einige Tage in Anspruch nehmen kann. Ratsam ist die Route über Dänemark und Schweden. Sie fahren dabei über Kopenhagen und anschließend weiter an der Küste der Ostsee über Tornio weiter nach Schweden. Von hier ist es eine Überlegung wert, mit einer Fähre weiter zu reisen. Von Stockholm aus verkehren beispielsweise regelmäßig Fähren. Ansonsten orientiert man sich in Richtung Torpin. Dies ist der erste finnische Ort. Die Fahrtstrecke hat eine Länge von 2150 Kilometer. Insbesondere im Winter ist eine sichere Fahrt nur bei Tag empfehlenswert, da nachts Vereisungen insbesondere auf Landwegen drohen. Es ist deshalb ratsam, auf den Autobahnen zu bleiben.

 

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Route nach Finnland berechnen

Mautgebühren und Verkehrsregeln

Ein Bär beim Klettern auf einem Nadelbaum.

Rechtsverkehr: Ja
Promillegrenze: 0,5
Öffentliche Verkehrsmittel haben immer Vorfahrt
Winterreifenpflicht: Von Dezember bis März
Lichtpflicht: Das ganze Jahr
Mitführpflicht: Warnwesten, Warndreieck, Verbandskasten
Unfälle: Pflicht zur Benachrichtigung der Polizei - auch bei Unfällen mit Wildschäden
Telefonie: Nur mit einer Freisprecheinrichtung
Kinder bis 150 cm Körpergröße brauchen einen Kindersitz

Höchstgeschwindigkeiten
Innerorts: 50 Stundenkilometer
Außerorts: 80 bis 100 Stundenkilometer
Autobahn: 120 Stundenkilometer

Die Tankstellen in Finnland haben an den Autobahnen und in den Städten zumeist bis 20 Uhr, 22 Uhr oder rund um die Uhr geöffnet. Es können die üblichen Benzinarten getankt werden. In Finnland gibt es keine Mautgebühren.


Wissenswertes

Im Winter dürfen die Reifen ohne Probleme Spikes aufweisen, denn die Verkehrsbedingungen sind hart. Die Winterreifen sollten eine Profiltiefe von mindestens drei Millimetern aufweisen. Die Winterreifenpflicht dauert von Dezember bis März, kann aber auf weitere Monate von der Regierung ausgedehnt werden.


Rückreise

Grundsätzlich bestehen für die Rückreise natürlich die gleichen Möglichkeiten wie für die Hinreise. Empfehlenswert ist dabei der Seeweg. Alternativ kann zudem die Bahn oder das Flugzeug genommen werden. Vom Airport Helsinki-Vantaa fliegen täglich Maschinen nach Hamburg. In Frage kommen hierfür die Airlines Ryanair, Bluel und Airberlin. Der Flug dauert nicht länger als zwei Stunden.


Transitländer

Durchquert werden können Schweden und Dänemark . In beiden Ländern gibt es keine Maut für die Autobahn. Es kann allerdings sehr wohl sein, dass eine entsprechende Gebühr für Brücken und Tunnel entrichtet werden muss.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern zu Problemen mit dem Überführungskennzeichen / Kurzzeitkennzeichen kommen kann. Letztendlich ist dieses Nummernschild lediglich für die Überführung innerhalb Deutschlands gedacht, wird jedoch in großen Teilen Europas geduldet. In einigen Staaten kann es jedoch zu Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen, sodass wir Ihnen allgemein stets zur Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens raten. Eine entsprechende Ausfuhrkennzeichen Versicherung finden Sie selbstverständlich ebenfalls zu günstigen Konditionen in unserem Online-Shop.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Zielland die richtige Wahl ist, können Sie uns gerne kontaktieren.

Haftungsausschluss: Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich bereits im Vorfeld ausführlich über das Zielland informieren zu können. Alle Informationen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erfragt worden. Dennoch können wir Ihnen aufgrund sich ändernder Gesetze, Zollbestimmungen und Gegebenheiten keine Gewährleistung für die Informationen bieten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Unsicherheit an das Auswärtige Amt oder anderweitige Institutionen zu wenden.