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Kurzzeitkennzeichen & grüne Versicherungskarte für Italien

Ein Motorroller steht vor einem scheinbar antiken Gebäude.

Italien ist ein Land in der Europäischen Union und liegt zum größten Teil südlich der Alpen. Seit mehr als zehn Jahren ist der Euro die offizielle Währung in Italien, wie in Deutschland ebenfalls. Die staatliche Amtssprache ist Italienisch, aber es gibt daneben auch Deutsch und Ladinisch als regionale Amtssprachen in Trentino-Südtirol, Französisch als Amtssprache im Aostatal, sowie Slowenisch in Friaul-Julisch Venetien.
 
Damit Sie ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte nach Italien ausführen können, erhalten Sie an dieser Stelle alle wichtigen Informationen. Drucken Sie sich dieses Dokument einfach aus: Dann haben Sie alles Wichtige bei Ihrer Überführung jederzeit griffbereit.

 

Informationsbereiche

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Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise

Der schiefe Turm von Pisa bei Tageslicht.

Die Einreise nach Italien ist für deutsche Staatsangehörige jederzeit problemlos mit einem Personalausweis oder einem Reisepass möglich. Wer sein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte nach Italien überführen möchte, reist einfach mit seinem Personalausweis ein. Dieser sollte, ebenso wie der Reisepass, gültig oder höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein. Die Sicherheitsbehörden in Italien warnen in allgemeiner Form vor der Gefahr terroristischer Anschläge und haben ihre eigenen Vorkehrungen zur Sicherheit verstärkt. Auch an den religiösen Stätten schließen die Behörden eine erhöhte Gefährdung durch den Terrorismus nicht aus. In den Zentren des Tourismus wird vor Kleinkriminalität und Taschendiebstahl gewarnt. Dabei wird besonders auf Trickbetrug hingewiesen, bei dem der Autofahrer durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne abgelenkt wird, damit der Komplize das Auto ausrauben kann. Wer hier besonders sicher gehen will, nimmt zum einen Fotokopien aller Dokumente zusätzlich mit auf die Reise oder speichert die Dateien auf seinem privaten E-Mail-Konto: Auf diese Weise sind diese weltweit abrufbar. Auf gar keinen Fall dürfen selbst scheinbar wertvolle Gegenstände, wie Wertsachen oder Ausweise im geparkten und abgeschlossenen Auto liegen bleiben - so lässt sich das Risiko eines Autoeinbruchs reduzieren. Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld mit nach Italien nimmt, muss das angeben. Mobile Kontrollgruppen des Zolls überwachen den Bargeldverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dabei können die Kontrollen überall im Land stattfinden, nicht nur an der Grenze oder den grenznahen Regionen. Übersteigt der Gesamtwert des Bargelds, Reisechecks, Wertpapiere, Edelsteine oder Edelmetalle den Gesamtwert von 10.000 Euro, dann müssen Sie das mündlich bei Kontrollen anzeigen.

 

Für Ihren Fahrzeugexport haben wir genau die passende Kurzzeitkennzeichen Versicherung . Top-Preise mit grüner Karte zum selber drucken. Auf Wunsch können Sie auch eine Zollkennzeichen Versicherung bestellen, die deutlich längere Gültigkeiten aufweist.

 

Wichtige Rufnummern und Adressen

Telefonvorwahl für Italien: +39
Notruf der Polizei: 113*
Notruf der Feuerwehr: 115
Notruf für den Notarzt: 118

* Wer Opfer eines Raubes oder Diebstahls wird, muss sich zunächst an das jeweils zuständige Polizeipräsidium, die Questura, wenden. Die Adresse können Sie entweder bei einem Ortskundigen oder telefonisch bei der deutschen Botschaft erfragen. Wurden Ihnen die Personaldokumente gestohlen, dann müssen Sie zur Deutschen Botschaft nach Rom, denn nur hier können die Prüfungen zu Ihrer Identität erfolgen und ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeit ausgestellt werden.

Deutsche Botschaft (Ambasciata della Repubblica Federale di Germania)
Rom Via San Martino della Battaglia 4
00185 Rom
Telefon: +39 06 49 21 31
Telefax: +39 06 445 26 72

Der ADAC bietet eine Notrufnummer und Notfallstationen in Italien an. Außerdem erhalten Sie hier Auskunft über Werkstätten in Ihrer Nähe und deren Öffnungszeiten.
Telefon: +39 03 92 10 41

Partnerclub des ADAC - Automobile Club D'Italia (ACI)
Via Marsala 8
00185 Rom
Telefon: +39 06 49 98 1
Telefax: +39 06 49 82 234
E-Mail: aci.relint.roma@aci.it
www.aci.it

Partnerclub des ADAC - Touring Club Italiano (TCI)
Corso Italia 10
20122 Milano
Telefon: +39 02 85 26 1
dir.generale@touringclub.it
www.touringclub.it


 

 

Zollbestimmungen für Italien

Spaghetti, Tomaten und Olivenöl - bekannte Speisen aus Italien.

Wenn aus einem Staat der Europäischen Wirtschaftsregion, wie Deutschland, ein Fahrzeug nach Italien eingeführt wird, dann wird grundsätzlich kein Zoll dafür erhoben. Wer seinen Wohnsitz nach Italien verlegt und sein Auto deswegen nach Italien überführt, muss dieses innerhalb eines halben Jahres ummelden. Das Auto kann bereits in Deutschland bei der entsprechenden Zulassungsstelle abgemeldet werden. Dort wird der Kfz-Brief entwertet und der Fahrzeugschein abgegeben. Mit der Bescheinigung zur Abmeldung und der Kopie des Fahrzeugscheines wird das Fahrzeug in Italien einfach zugelassen, nachdem eine Inspektion durchgeführt wurde. Ist das Auto höchstens vier Jahre alt und hat eine gültige TÜV-Plakette, dann entfällt diese Inspektion. Auch über die Auslandsvertretung kann die Abmeldung des Kraftfahrzeuges bei der deutschen Zulassungsstelle erfolgen. Über das genaue Procedere können Sie sich im Internet und vor Ort beim Italienischen Automobilclub (ACI) informieren. Nützliche Hinweise sind unter der Überschrift "per circolare" auf www.aci.it zu finden und in Deutsch unter www.provinz.bz.it. Das Auto lässt sich auch mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Italien ausführen, wenn dieses Kurzzeitkennzeichen gemeinsam mit einer grünen Versicherungskarte verwendet wird. Zwar kann nicht garantiert werden, dass das deutsche Kurzzeitkennzeichen auch akzeptiert wird, auch wenn in einem Amtsblatt der Europäischen Union festgelegt ist, dass dieses Kurzzeitkennzeichen akzeptiert werden muss. Das Fahrzeug muss anschließend so schnell wie möglich bei den italienischen Behörden angemeldet werden.


Routen nach Italien

Blick auf eine Häuserschlucht, in deren Mitte Wasser ist.

Das italienische Südtirol lässt sich von Süddeutschland aus in einigen Stunden erreichen. Wer dagegen in Norddeutschland wohnt, muss erheblich mehr Fahrzeit nach Italien einplanen: Zwischen Kiel und Sizilien liegen immerhin 2.500 Kilometer. Entweder reisen Sie über die Brennerautobahn (A 13), die durch Österreich führt, oder über die Schweiz nach Italien ein. Alternativ könnten Sie auch mit dem Schiff oder mit dem Autozug das Auto mit dem Kurzzeitkennzeichen und der grünen Karte ausführen. Während eine Schiffsreise eher langwierig und zeitaufwändig wäre, bietet die Bahn direkte Verbindungen an: Die Reise mit dem Auto kann von Berlin, Hamburg, Hildesheim, München oder anderen Städten beginnen und verläuft entweder über Österreich nach Alessandria oder Bozen oder über die Schweiz nach Venedig beziehungsweise Mailand. Dabei darf das Auto nicht mehr als 1,97 Meter hoch sein.
Detaillierte Auskunft über den Autozug erteilt die Deutsche Bahn unter der Telefonnummer 0180 599 66 33.

 

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welche die Route nach Italien anzeigt.


Route nach Italien berechnen

Mautgebühren und Verkehrsregeln

Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen:

In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen: 90 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h

Die Vorfahrtsregeln ähneln denen Deutschlands. Gleiches gilt für die mitzuführenden Gegenstände: Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten sind Pflicht.

Die Promillegrenze liegt in Italien bei 0,5.

Mautgebühren

In Italien selbst ist die Maut von der Entfernung abhängig. Für 100 gefahrene Kilometer beträgt die Gebühr etwa fünf bis sieben Euro. Viele Strecken sind gebührenpflichtig. Auch bei der Überführung eines Autos mit einem Kurzzeitkennzeichen lässt sich die Mautgebühr mit der Kreditkarte oder einer speziellen VIA-Card bezahlen. Diese VIA-Card ist bei italienischen Raststätten und Mautstellen erhältlich und hat nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit. 


Wissenswertes

Das beleuchtete Kolosseum in Rom in der Dämmerung.

Wer ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen in Italien einführt, sollte rechtzeitig daran denken, dass alle vorhandenen Fahrzeugpapiere ins Italienische übersetzt sind und zusätzlich gerichtlich beglaubigt. Wer selbst sehr gut italienisch spricht, kann diese zwar selbst übersetzen, muss sie aber trotzdem vom Gericht prüfen und abstempeln lassen. Auch wenn in den Papieren der Eigentümer des Fahrzeuges steht, muss oft ein Notar das Auto noch einmal als Eigentum bestätigen. Der italienische Automobilclub ACI hat eine Liste an Notaren, die dafür zur Verfügung stehen. Neben den übersetzten Fahrzeugpapieren ist auch der Kaufvertrag hierfür notwendig, weil der Notar die Höhe des Kaufpreises und die bereits gezahlte Steuer wissen möchte. 


Rückreise

Von Italien aus können Sie problemlos entweder mit dem Zug oder dem Flugzeug zu Ihrem Zielort nach Deutschland zurückreisen. Oder Sie nutzen einen Mietwagen, den Sie anschließend bei der entsprechenden deutschen Filiale wieder zurückgeben.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern zu Problemen mit dem Überführungskennzeichen / Kurzzeitkennzeichen kommen kann. Letztendlich ist dieses Nummernschild lediglich für die Überführung innerhalb Deutschlands gedacht, wird jedoch in großen Teilen Europas geduldet. In einigen Staaten kann es jedoch zu Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen, sodass wir Ihnen allgemein stets zur Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens raten. Eine entsprechende Ausfuhrkennzeichen Versicherung finden Sie selbstverständlich ebenfalls zu günstigen Konditionen in unserem Online-Shop.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Zielland die richtige Wahl ist, können Sie uns gerne kontaktieren.

Haftungsausschluss: Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich bereits im Vorfeld ausführlich über das Zielland informieren zu können. Alle Informationen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erfragt worden. Dennoch können wir Ihnen aufgrund sich ändernder Gesetze, Zollbestimmungen und Gegebenheiten keine Gewährleistung für die Informationen bieten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Unsicherheit an das Auswärtige Amt oder anderweitige Institutionen zu wenden.